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Erfassung Arbeitszeit, Stechuhr, Homeoffice, digital

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letzte Antwort am 16.04.2024 09:48:45 von Moonshine
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gg15
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Guten Tag liebe Kollegen und Kolleginnen,

 

Wie löst Ihr die Zeiterfassung bei euch im Büro? Explizit Beginn, Ende und Unterbrechung da wir das ja eigentlich dokumentieren müssen 😀

Haben schon überlegt eine alte Stechuhr anzuschaffen (weil auch lustig), aber hier hat man das Problem mit dem Homeoffice...

Gibts da ein Prgrämmchen der DATEV, oder muss man hier auf was externes zurückgreifen?

 

Vielen Dank schon mal für die Antworten!

m_brunzendorf
Fachmann
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Nachricht 2 von 16
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Hallo.

 

Nicht lachen: wir sind bei uns 3 Arbeitnehmer und benutzen das alte DATEV-Formular "Vorlage zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit" und tragen dort täglich in das PDF am Computer unsere Zeit ein.

glasi
Erfahrener
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Wir nutzen dem Timemaster von ELV, und können uns am Terminal oder am PC ein- und ausloggen. 

 

https://www.timemaster.de

 

Das bietet Ihnen Timemaster:

  • einfach Arbeitszeiten per Terminal, App oder online erfassen
  • plattformunabhängige Bedienung über Browser
  • moderne Technologie und modularer Aufbau
  • persönlicher Service und individuelle Angebotserstellung
  • Hard- und Software aus einer Hand
  • geeignet für Homeoffice und mobile Erfassung online per App
  • Entwicklung aus Deutschland
  • deutschsprachigen Support mit hoher Erreichbarkeit
  • Lösung zur Pflicht der Zeiterfassung (BAG Urteil)
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mhaas
Erfahrener
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Nachricht 4 von 16
1073 Mal angesehen

Fairerweise muss man aber auch dazu schreiben, dass Timemaster nicht ganz günstig ist ...

Lang may yer lum reek
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glasi
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Nachricht 5 von 16
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Wir haben das schon "Jahrzehnte" im Einsatz und sind dieses Jahr auf die "Online" Version umgestiegen, man zahlt halt einmalig eine größere Summe (40 Leute). Ich hatte mir einen Mitbewerber (gleicher Leistungsumfang pi mal Daumen) angesehen die aber mtl. Geld haben wollten, die Kohle haben wir aber nach 3 Jahren wieder raus und so eine Zeiterfassung wechselt man ja eigentlich nicht wenn es läuft.

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gg15
Beginner
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Nachricht 6 von 16
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Wollen eigentlich eine einfache Lösung die wenig Aufwand und wenig Kosten produziert...

 

Wenn dieses sch... BAG Urteil nicht wäre würden wir uns auch keine Gedanken darüber machen, aber it is what it is.

 

Vielleicht haben andere ja noch "einfachere" Lösungen?

 

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Lohnnutzer
Einsteiger
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Leistungen werden wie eh und je erfasst 

 

elektronische Zeiterfassung: nein und hab noch nichts davon gehört das da was geplant ist 

 

 

wie ist das bei eurer Mandantschaft?

 

Ich weiß von meiner größeren Firma (ca 70 MA) die „stempeln“ schon ewig.

 

Ich bin mir fast zu 90 % sicher das kaum ein anderer das umsetzt von unseren kleineren Mandanten. Mit bis 10 Mitarbeitern 

 

In wie weit haben sie hier von der Steuerberaterseite her beraten? Bei uns wurde von der Chefetage gesagt: gehört ins Arbeitsrecht und nicht von uns zu beraten

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m_brunzendorf
Fachmann
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@Lohnnutzer  schrieb:

In wie weit haben sie hier von der Steuerberaterseite her beraten? Bei uns wurde von der Chefetage gesagt: gehört ins Arbeitsrecht und nicht von uns zu beraten


Wie bei Ihnen: Beraten geht gar nicht.

 

Wir haben unsere Mandanten "nur" darauf hingewiesen: Hört mal her, da gibt es was. Bei Fragen dazu, müsst ihr euch aber an einen Arbeitsrechtler wenden.

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rschoepe
Fachmann
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@Lohnnutzer  schrieb:

In wie weit haben sie hier von der Steuerberaterseite her beraten?


Meinem Verständnis des Ausgangspostings nach geht es hier nicht um Beratung, sondern die Handhabe in der Kanzlei. Denn auch dort muss (zukünftig) ja die Arbeitszeit erfasst werden. 😉

Lohnnutzer
Einsteiger
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Ist mir klar und habe ich im ersten Absatz auch beantwortet.

 

Trotzdem darf ich doch weiter fragen oder ist das nicht angebracht? Dann tut es mir leid 

 

 

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cro
Experte
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Nachricht 11 von 16
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Zeiterfassung nach BAG-Vorgaben. Es gibt Schonfristen:

 

Arbeitszeitgesetz: BMAS legt Gesetzentwurf zur Zeiterfassung vor | Personal | Haufe

 

Auszug daraus:

............Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in elektronischer Form gilt aber erst ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes; bis dahin bliebe also auch die handschriftliche Aufzeichnung zulässig. Für Arbeitgeber mit weniger als 250 Arbeitnehmenden verlängert sich diese Übergangsregelung auf zwei Jahre, für Arbeitgeber mit weniger als 50 Arbeitnehmenden auf immerhin fünf Jahre..........................

 

................Zwar nicht von der Arbeitszeitaufzeichnung als solcher, aber doch von der elektronischen Aufzeichnungspflicht dauerhaft ausgenommen sollen Arbeitgeber mit bis zu zehn Arbeitnehmenden, ausländischen Arbeitgeber ohne Betriebsstätte im Inland, wenn sie bis zu zehn Arbeitnehmende nach Deutschland entsenden, und Privathaushalte, die Hausangestellte beschäftigen, sein. Unklar ist, ob für die Beschäftigtenzahlen auf das Unternehmen oder den Betrieb abzustellen sein wird................................

 

 

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gg15
Beginner
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Nachricht 12 von 16
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Wir erfassen die Zeiten auch auf die Aufträge (eo comfort), aber nun sollten wir ja Beginn, Ende und Unterbrechungen irgendwie aufzeichnen...

 

Bisher haben wir das ignoriert, aber ich denke mit 25 Mitarbeitern, Tendenz steigend, müssen wir uns mit dem Thema beschäftigen.

 

Haben uns schon überlegt im Büro eine alte Stechuhr hinzustellen und die im Homeoffice sollen die Zeiten handschriftlich führen und dann kommt alles in einen Schuhkarton 😀
Aber als digitale Kanzlei stellen sich bei mir die Nackenhaare wenn ich nur daran denke...😀

 

 

Kantapper
Einsteiger
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Moin,

mögen Sie mir kurz beschreiben, wie das Zusammenspiel mit Datev und Timemaster funktioniert?
Ich bekomme dann eine Datei zur Verfügung zum Einspielen. kann ich dann die Zeiten noch bearbeiten?

Meinetwegen arbeitet ein MA 180 statt 164 stunden. Es sollen aber nicht alle ausgezahlt werden. Oder aber
es werden Nachtarbeiten/FEiertagsarbeiten durchgeführt. Muss ich dann grundsätzlich neue Lohnarten dafür
einpflegen oder erkennt Datev die ges. Zuschläge usw.

 

Danke für eine kleine Erläuterung.

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glasi
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Da kann ich nicht weiterhelfen, da wir keinen Daten nach Datev übernehmen. Macht beim StB m.M. auch wenig Sinn. Mit dem Timemaster erfassen wir nur unsere Zeiten als Nachweis das wir auch da waren 🙂

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platinblond
Beginner
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Überstunden / Nacht und andere Arbeit / Krankheit und Urlaub
Das sollte einen Zeiterfassung können und daher auch an Datev übergeben.

 

Dazu kommt die Schnittstelle und deren Einrichtung.

 

Umsetzung

 

Läuft

🙂

 

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Moonshine
Fortgeschrittener
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Wir nutzen das Tool Zeiten und Kosten von DATEV, ist okay... Erfassung in Dezimalzeit und generell 15min Takt. Was schade ist, dass man keine Minuszeiten erfassen kann.

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letzte Antwort am 16.04.2024 09:48:45 von Moonshine
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