Hallo liebe Lohnanwender,
bei Bestehen eines Pfändungsbetrages soll eine Abfindung mit St.kl.6 abgerechnet werden.
Die Abfindung wurde mit der Lohnart 4310 erfasst, allerdings erzeugt es keinen pfändbaren
Betrag.
Wer kann mich hier unterstützen?
Vielen Dank
Hallo,
leider können wir Ihren geschilderten Sachverhalt pauschal nur schwer beurteilen und somit keine Lösung bieten.
Wenden Sie sich bitte über einen der üblichen Servicekanäle an uns, sodass eine individuelle Prüfung unsererseits erfolgen kann.
Vielen Dank