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Erfassung/-Abrechnung Pfändung bei Abfindung

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letzte Antwort am 20.12.2021 14:36:00 von Matthias_Platz
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mini
Einsteiger
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Nachricht 1 von 2
174 Mal angesehen

Hallo liebe Lohnanwender,

 

bei Bestehen eines Pfändungsbetrages soll eine Abfindung mit St.kl.6 abgerechnet werden. 
Die Abfindung wurde mit der Lohnart 4310 erfasst, allerdings erzeugt es keinen pfändbaren
Betrag. 
Wer kann mich hier unterstützen?

 

Vielen Dank

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
142 Mal angesehen

Hallo,

 


leider können wir Ihren geschilderten Sachverhalt pauschal nur schwer beurteilen und somit keine Lösung bieten.


Wenden Sie sich bitte über einen der üblichen Servicekanäle an uns, sodass eine individuelle Prüfung unsererseits erfolgen kann.


Vielen Dank

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.12.2021 14:36:00 von Matthias_Platz
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