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Entschädigungszahlung

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letzte Antwort am 27.10.2021 14:18:58 von TN
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Judi_Lu
Beginner
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Hallo zusammen,

 

Ich habe einen Mitarbeiter, der vom 04.06.-16.06.2021 in Quarantäne war.

 

Ich habe nun mir das Brutto notiert (2850€) und habe die Fehlzeit eingegeben:

07.06.21-11.06.2021 und 14.-16.6.21 (ohne Wochenende)

Dann habe ich erneut eine Probeabrechnung gemacht. Dort habe ich mir auch das Brutto notiert (2523,25€).

 

Daraufhin habe ich in der Tabelle geschaut.

 2850€ --> 1915,92 €

2523,75 --> 1735,67

 

Daraus folgt:

LA480: 2850 € - 2523,25 € = 326,75 €
LA481: 1915,92 - 1735,67 € = 180,25 € 

Das gebe ich dann in die Erfassungstabelle ein und wenn ich dann wieder eine Probeabrechnung mache, dann muss der Mitarbeiter 236,75 € nachzahlen.


Was habe ich falsch gemacht?

CVolz
Erfahrener
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Nachricht 2 von 7
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Hallo, 

 

zwei Anmerkungen:

 

Mittlerweile rechnet Lodas doch selbst nach Eingabe der Fehlzeit, zumindest war es bei der Juni-Abrechnung so? 

 

Bei Gehaltsempfängern erstatten die Behörden übrigens idR nach Kalender- und nicht Arbeitstagen.  Für Hessen und Thüringen hatte ich das bereits erfragt. 

 

Viele Grüße!

 

 

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Judi_Lu
Beginner
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Hallo,

 

das dachte ich auch.

Jedoch in der Hilfestellung steht es meiner Meinung anders. Danach hatte ich es dann gemacht. Da steht das ja mit dem Brutto notieren und dann in der Tabelle schauen... 

 

Und wenn ich nur die Fehlzeit eingebe, dann würde der Mitarbeiter noch etwas über 20€ bekommen.

 

Aber müsste es nicht komplett aufgehen? Sodass er eigentlich genau das gleiche bekommen müsste, als wenn er keine Quarantäne gehabt hätte?

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CVolz
Erfahrener
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Nein,  seitdem mit den Tabellen gerechnet wird geht es nicht mehr 0 auf 0 auf.  

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


mit Inkrafttreten des neu gefassten IfSG zum 31.03.2021 änderte sich die Berechnung der Entschädigungszahlungen wegen Quarantäne. Es werden pauschalierte Nettobeträge aus den KUG-Tabellen für die Berechnung des Netto-Verdienstausfalls herangezogen. 


Daher sind Differenzen zum vorherigen Auszahlungsbetrag nicht zu vermeiden. 

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Theo1
Einsteiger
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Hallo, Ich habe hierzu eine Frage,  der Mitarbeiter erhält ja durch die Quarantäne Abrechnung dann ein gekürztes Entgelt, oder? Wenn sich der Arbeitgeber dann die Entschädigungszahlung erstatten lässt, bekommt diese Zahlung der Mitarbeiter zusätzlich überwiesen? Oder bleibt die Erstattung beim Arbeitgeber?

Oder hab ich jetzt einen Denkfehler?

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TN
Fachmann
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340 Mal angesehen

Sie erstellen die Abrechnung mit der Fiktivlohnart und der IFSG-Lohnart (welche das sind, ist mir nicht bekannt, da LuG-Anwender).

Auch in Lodas sollte eine Vorlage für die Erstattung seitens der Erstattungsbehörde generiert werden, die dann der AG beantragen muss und selbstredend auch bekommt, falls ich die Frage richtig verstanden haben sollte.

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letzte Antwort am 27.10.2021 14:18:58 von TN
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