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Entschädigungszahlung w. Quarantäne- Verdienstausfall ermitteln LODAS

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letzte Antwort am 26.11.2020 13:47:01 von Wolfgang_Stein
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kaderk_
Beginner
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Guten Tag,

 

ich habe eine Frage zur Abrechnung der Entschädigungszahlung wegen Quarantäne.

Wie wird der Verdienstausfall ermittelt?

 

In Lexinform steht, dass die Fehlzeit nur für die reguläre Arbeitstage erfasst werden darf, an denen ein Verdienstausfall entsteht (also ohne Wochenende). Hier müsste ich als Berechnungsformel nach Arbeitstagen hinterlegen, damit die Umrechnung des Gehaltes richtig erfolgt.

 

Auf der offiziellen Homepage steht, dass der Verdienstausfall nach den Kalendertagen ermittelt werden soll.

Hier müsste ich aber die Fehlzeit durchgehend eintragen. In diesem Fall erhalte ich aber eine Fehlermeldung von Datev.

 

Danke.

Wie errechnet sich der Verdienstausfall?

Der Verdienstausfall (brutto) wird auf Basis der in dem Monat entfallenen Arbeitszeit ermittelt. Die entfallene Arbeitszeit wird in Prozent berechnet, d.h. sie entspricht der Anzahl der Kalendertage mit Tätigkeitsverbot bzw. in Quarantäne in diesem Monat geteilt durch die Anzahl an Tagen in dem Monat. Die Anzahl der Tage mit Tätigkeitsverbot bzw. in Quarantäne sind die Tage, für die dieses/diese behördlich angeordnet wurde und kein Ausschlussgrund (z.B. Urlaub, Betriebsschließung, Krankheit, Kinderkrankenstand, etc.) vorliegt. Damit gilt: Entfallene Arbeitszeit = Anzahl der Tage mit Entschädigungsanspruch in diesem Monat/Anzahl der Tage in diesem Monat. Zur Berechnung des Verdienstausfalls (brutto) wird das monatliche Brutto-Einkommen/der monatliche Brutto-Lohn mit dem Anteil der entfallenen Arbeitszeit multipliziert.

 

Beispiel: Der Arbeitnehmer verdient monatlich 2.000 € brutto und wurde vom 15.06 bis 29.06 in Quarantäne gesetzt. Er befand sich daher im Juni an 15 Kalendertagen in Quarantäne. Damit entfiel 50% seiner Arbeitszeit (entfallene Arbeitszeit = 15 Kalendertage in Quarantäne/30 Kalendertage im Juni). Der Verdienstausfall (brutto) beträgt somit 1000 € (50% x 2.000 €). Er ist in netto umzuwandeln und als Nettoverdienstausfall vollständig erstattungsfähig.

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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Hallo, 


die Kürzung der Festbezüge erfolgt anhand der hinterlegten Umrechnungsformel, die unter Mandantendaten I Arbeitszeiten I Regelmäßige/Feste Arbeitszeit oder unter Personaldaten I Arbeitszeiten I Regelmäßige Arbeitszeit hinterlegt ist. 


Beachten Sie für die Erfassung der Fehlzeit diesen Beitrag.


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.11.2020 13:47:01 von Wolfgang_Stein
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