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Entschädigung Absonderung ab 31.03.2021

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letzte Antwort am 11.08.2022 06:00:59 von Rudi007
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M_H
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Jetzt laust mich doch der Affe ...

 

rechnet man das nach, was die gute Dame mir geschrieben hat, dann geht das mags.nrw nicht nach KUG-Tabelle vor, sondern macht eine einfache Rechnung:

 

SV-Beiträge: Brutto-Soll abzügl. Ausfall = Brutto-Ist - beide auf den nächst höheren Betrag der durch 20 teilbar ist, davon 20% Pauschale für die SV-Beiträge.

 

Steuer: Gerundetes Soll-Brutto abzügl. gerundetes Ist-Brutto - das mit Steuerklasse 1 in die LOVOR ergibt den Steuerabzug im Beispiel.

 

Ausfall: Differenz gerundetes Soll zu gerundetem Ist abzügl. pauschale SV wie oben berechnet, abzügl. Steuer wie oben gerechnet = Ausfall.

 

Da kommt was ganz anderes raus als nach KUG-Tabelle.

 

HILFE 😫

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Ulrike89
Beginner
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Nachricht 62 von 79
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Liebe Community,

 

ich steh momentan mit der neuen Berechnung etwas auf dem Schlauch.

 

Von welchem Brutto wird denn die Differenz ausgerechnet? Vom Gesamt-Brutto, Steuerbrutto oder gar nur vom reinen Bruttogehalt ohne Zusatzleistungen?

Die wenigstens Mitarbeiter haben nur ein Gehalt auf der Abrechnung stehen. Viele erhalten einen Dienstwagen, Altersvorsorge, Fahrtkostenzuschuss, Kindergartenzuschuss etc..? Bei der Abrechnung vor dem 31.03.2021 war es klar. Nun bin ich mir aber nicht sicher.

 

Beispiel: Der Mitarbeiter erhält 5.250,00 € brutto. Dank Quarantäne wird sein Gehalt auf 3.500,00 € gekürzt. Zusätzlich hat er aber einen Dienstwagen.  Schau ich nun in der KUG-Tabelle nach den 5.250,00 € und 3.500,00 € oder bei den Beträgen, die die zusätzlichen Komponenten enthält?

 

Vielen Dank vorab. 

 

Liebe Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


bitte klären Sie vorab die rechtliche Grundlage für Ihren individuellen Sachverhalt mit dem zuständigen Gesundheitsamt oder einer alternativen Informationsstelle.


Im Dokument 1008768 Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Gültig ab 31.03.2021 finden Sie Beispiele, die unserem aktuellen Kenntnisstand gemäß § 56 IfsG entsprechen.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnexperte
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Sehr geehrte Frau Aretz, liebe Community,

 

vielen Dank für Ihre Info zur Antwort der Behörde!

 

Die Antwort seitens der Behördenmitarbeiterin bringt (mal zynisch gesprochen) ein völlig neues Verständnis der Sachverhalte ins Spiel. Oder deutlicher ausgedrückt: In meinen Augen ist die Antwort völlig unzutreffend!

 

Die Dame macht einfach eine Lohnabrechnung, bei der sie das ausgefallene Bruttoentgelt als Monatsbrutto ansetzt und dann berechnet, welche Abzüge ein Mitarbeiter mit genau diesem Monatsbrutto hätte. Das geht so was von an der Realität vorbei ... Eine Berechnung nach deren Schema brächte ja bei einem Bruttoentgeltausfall von weniger als 1.000 € gar keine Differenz bzgl. der Lohnsteuer ...

 

Ich habe mal eine Probeabrechnung (allerdings mit den Zahlen aus Sachsen...) gemacht und hänge diese hier an. Wer in meinen Abrechnungen einen Fehler findet, möge dies bitte mitteilen. In meinem Augen können wir uns in dieser Angelegenheit nicht ausschließlich verbal auseinandersetzen, sondern müssen zum guten und richtigen Verständins aller Beteiligten Beispiele beisteuern. Leider hat das der Gesetzgeber bisher (zumindest meines Wissens) nicht getan. Und das richtige Verständnis ist leider nicht aufgrund der Schreibtischstuhles, der in einer Behörde steht, garantiert ...

 

Sehr geehrte Frau Aretz, da Sie bereits einen Ansprechpartner in der entsprechenden Behörde haben, wäre es sehr nett von Ihnen, dort ggf. diese meine Berechnungen, so sie diese nachvollziehen und als richtig einschätzen können, im Rahmen einer Nachfrage zur Prüfung vorzulegen und darum zu bitten, an welcher Stelle unser Denk- oder Rechenfehler liegt.

 

Herzliche Grüße, vielen Dank für Ihr Engagement und einen schönen Tag.

 

lohnhilfe
Meister
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Hallo,

 

Sie haben bei das pauschalierte Netto nicht für 4000 €, sondern die nächste Stufe abgelesen.

 

Ansonsten stimme ich Ihnen vollkommen zu.

LG
VM
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lohnexperte
Fortgeschrittener
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Hallo lohnhilfe,

 

herzlichen Dank für die Korrektur (ich hatte mich auch schon gewundert, dass meine Rechnung nicht ganz aufging ;-)).

 

Ich habe hier nun die korrigierte Berechnung beigefügt.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

Janine22
Beginner
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Die Gehaltskürzung wurde mit 30 Tagen berechnet, obwohl der Mai 31 Kalendertage hat. Ist das so korrekt?

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lohnexperte
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Nachricht 68 von 79
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Hallo Janine22,

 

vielen Dank für Ihr sorgfältiges Lesen und Ihre Nachfrage. Meine Antwort:

 

Die Umrechnungsformel ist eine von fünf durch die DATEV angebotene Vorschrift Umrechnung von gespeicherten Festbezügen bei Teilmonaten. (Mandantendaten/Arbeitszeiten/Regelmäßige/Feste Arbeitszeit).

 

Meines Wissens ist diese Umrechnung eine nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zulässige. 

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 
 
 

 

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Janine22
Beginner
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Hallo lohnexperte,

 

wir wenden auch diese Umrechnungsformel (30 Tage) an. Da die Behörde aber evt. mit 31 Tagen umrechnet, würden ja wieder Differenzen bei der Erstattung entstehen.

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lohnexperte
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Hallo Janine22,

 

richtig! Da stimme ich Ihnen voll und ganz zu. Und genau da liegt der (bzw. ein weiterer) Hase im Pfeffer:

 

Wenn die Behörde "ihre" Umrechnungsvorschrift anwendet, hat der Arbeitgeber gar keine Chance, eine exakte "behördenkonforme" Berechnung vorzunehmen. Bei den aktuell manuell vorzunehmenden Hin-und Herrechnungen, um überhaupt die Entschädigungshöhe zu ermitteln, würde ich ungern noch an den Mandantendaten herumfummeln müssen ...

 

Drehen wir den Spieß doch mal um. Der Entgeltausfall ermittelt sich nach der im jeweiligen Betrieb festgelegten Umrechnungsvorschrift. Diese ist ja in allen Fällen von entgeltlosen Zeiten anzuwenden (Kinderkrankenpflege, unbezahlter Urlaub, Krank ohne Lohnfortzahlung...) Warum akzeptiert denn die Behörde nicht die in den Betrieben geltenden Umrechnungsvorschriften? Im Falle von Kinderkrankenpflege legen die Krankenkassen ja auch die Berechnungen zugrunde, die die Arbeitgeber übermitteln; und hinterfragen nicht die Umrechnungsvorschrift. 

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

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B_Hermann
Einsteiger
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Jetzt bin ich komplett raus. Quarantäneabrechnung für ein Arbeitnehmer im Midijob. Der Unterschied Netto lt. Probeabrechnung und lt. KuG - Tabelle differiert um fast 40 Euro zugunsten des Arbeitnehmers. 

Das kann doch nicht richtig sein. 

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Seybold
Beginner
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Hallo,

 

sind Sie schon weitergekommen.

Ich habe genau den gleichen Fall.

Eigentlich müssten die SV-Abgaben gleich bleiben.

Es ist nur ein Netto-Ausfall. Nur die Abrechnung mit LA 481??

Allerdings rechnet das Programm im Zuschussbereich für KV/PV mit den gekürzten SV-Tagen, wobei die BMG bei der RV-Versicherung gleich bleibt.

Ich bin ein wenig überfordert 🙂

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M_H
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Hallo Lohnexperte,

 

da liegt ein Missverständnis vor - nicht ich bin Frau Aretz sondern die Behördenmitarbeiterin - und ja, ich fasse da noch einmal nach, das kann so nicht stehen bleiben.

 

Zur Info aber noch dies: die Ausführung ist von der NRW-Behörde, so dass Frau Aretz sich nur dazu geäußert hat. Jede Behörde scheint ihr eigenes Süppchen zu kochen, also bleibt weiterhin nur der direkte Kontakt mit den Behörden vor Ort.

 

Schönen Tag

M_H

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MRpowerpol1
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Hallo zusammen,

 

leider stellt es sich bei uns genau anders da.

Bei unseren Berechnungen ergeben sich immer niedrigere Nettobeträge als zu der normalen Abrechnung.

Wir wollen aber diese Differenz nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen und würden gern die Differenz ausgleichen.

Wie können wir vorgehen?

Danke für eine Hilfe!

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,
bitte entschuldigen Sie, dass ich mich erst jetzt melde. 


Leider ist das nicht ganz so einfach. Seitdem die Quarantänezeit mit dem pauschalierten Netto der LVO-Tabelle ermittelt wird, kann es immer zu Differenzen kommen. Eine automatische Aufstockung auf das volle Netto ist leider nicht möglich. Sie können die Abrechnung nur manuell beeinflussen.


Bitte klären Sie vorher ab, wie diese Aufstockung steuer- und sv-rechtlich zu behandeln ist.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ksc
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Ich habe hier den Fall, dass sich eine Nettodifferenz sogar in Höhe von EUR 88,17 (weniger) ergibt und mir mal die Mühe gemacht, das manuell nachzuvollziehen und das Ergebnis entspricht leider dem von der Datev errechneten Betrages 😞 

 

Der Arbeitnehmer ist Beamter im Ruhestand, mit Steuerklasse 6,  und mit BGS 0110, kann das daran liegen? Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen. Vielen Dank.

 

Der Mandant ist natürlich "not amused", den Mitarbeiter zu erklären, dass er so viel Netto weniger hat ....

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B_Hermann
Einsteiger
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Nachricht 77 von 79
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Es hilft vielleicht nicht viel. Wir haben festgestellt das es immer dann große Abweichungen ergibt wenn es sich nicht um einen normalen Arbeitnehmer handelt. 
Bei uns 

a) Midijob

b) Gesellschafter-Geschäftsführer nicht sozialversicherungspflichtig. 

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Rudi007
Beginner
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Warum wird auf der Lohnabrechnung der Eintrag

Lohnart 481 "Verdienstausfall n.IfSG"

in der Rubrik Brutto-Bezüge aufgelistet?
Das ist doch ein Netto-Bezug!

Damit verwirrt man doch jeden Arbeitnehmer wenn er versucht die Lohnabrechnung zu verstehen.

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Rudi007
Beginner
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Ergänzung:

 

Der 481'er Verdienstausfall wird summiert mit den anderen gekürzten Brutto Bezügen.

 

Das Ergebnis davon erscheint dann rechts unter dem Strich als Gesamt-Brutto.

 

Wozu ist den der zu gebrauchen? Das scheint ein völlg fiktiver Wert zu sein.

 

Zum Glück steht der wirkliche Bruttobetrag für die Steuer/SV-Berechnung eine Zeile tiefer beim Steuer-Brutto korrekt. 

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letzte Antwort am 11.08.2022 06:00:59 von Rudi007
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