MINIJOB
Guten Morgen,
ich benötige für eine KK eine Entgeltbescheinigung für Mutterschaftsgeld.
Leider bekomme ich immer die Meldung, dass die MA nicht in der gesetzlichen KK ist und deshalb keine Meldung erstellt werden darf.
Aber normalerweise sind doch auch die geringf. Beschäftigten krankenversichert.
Was muss ich machen, um die Entgeltbescheinigung auszulösen?
LG
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Hallo,
der Hinweis ist korrekt.
Da die Arbeitnehmerin keine versicherungspflichtige Beschäftigung hat, sondern nur den Minijob müssen auch keine Daten zu Berechnungszwecken an eine Krankenkasse übermittelt werden.
Denn zuständig hierfür ist das Bundesversicherungsamt - Mutterschaftsgeldstelle.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Dokument unter Punkt 3.2. Mutterschaftsgeld bei privat versicherten und geringfügig beschäftigten Elternteilen.
Danke sehr.