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Entgelt in Höhe von KUG - Lohnart 544

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letzte Antwort am 09.06.2022 14:22:51 von FINDUS100
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ehle
Beginner
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Nachricht 1 von 8
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Sachlage:

 

Wir mussten für März Kurzarbeit anzeigen (Anzeige an die Arbeitsagentur am 20.03.2020).

Der Mitarbeiter, um welchen es hier geht, ist Gehaltsempfänger und Assistenz der Werkstattleitung.

Er hat am 19.03. seine Zustimmung schriftlich zur Anordnung der Kurzarbeit gegeben, war aber dann tags darauf am Morgen in der Arbeit und hat seine Kündigung zum 30.04. zusammen mit seiner Krankmeldung abgegeben.

 

Meine Frage nun:

  • Kann ich diesen Mitarbeiter mit dem reduzierten Entgelt in Höhe von KUG (ohne natürlich den Anspruch auf Ausgleich durch die Arbeitsagentur zu haben) abrechnen? Lodas bietet diese Besonderheit für gekündigte Mitarbeiter  laut Online-Seminar.
  • Gilt dies auch im Falle von Entgeltfortzahlung?
  • Hier müsste dann doch auch weiterhin der Anspruch auf Umlage 1 gegenüber der Krankenkasse bestehen.

Sollte diese möglich sein, bitte ich auch um Rückinfo, ob diese Lohnart selbst angelegt werden muss und was hier zu beachten ist.

 

Vielen Dank für Unterstützung und Rückmeldung.

miri_
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 8
2509 Mal angesehen

Hallo,

bitte prüfen, ob der Anspruch auf KuG nach der Kündigung überhaupt noch besteht.

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ehle
Beginner
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Nachricht 3 von 8
2486 Mal angesehen

Es geht hier nicht um einen Erstattungsanspruch, sondern um die Frage, ob durch Zustimmung zur Kurzarbeit die Einverständniserklärung zu einer reduzierten Tätigkeit auch bei Eigenkündigung gilt, sprich, dass bis zum Ende der Kündigungszeit auch nur noch das reduzierte Entgelt bezahlt wird.

Danke

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 8
2435 Mal angesehen

Hallo,


bitte haben Sie Verständnis, dass eine rechtliche Beratung von unserer Seite nicht erfolgen kann.


Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Frage an die zuständige Krankenkasse bzw. Agentur für Arbeit.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Kirsten_Hagemann
Beginner
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Nachricht 5 von 8
2369 Mal angesehen

Hallo, 

 

ich stehe nun vor genau dem selben Problem.

 

Wären Sie so freundlich mir zu sagen ob / wie Sie die Sachlage nun abgewickelt haben? 

Ich danke Ihnen im Voraus. 


Beste Grüße

 

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FINDUS100
Einsteiger
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Nachricht 6 von 8
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Hallo,

nehmen wir mal an dass es arbeitsrechtlich ok ist, Entgelt in Höhe KuG während der Kündigungsfrist abzurechnen und der Arbeitnehmer erkrankt dann noch während der Kündigungsfrist. Bei der Abrechnung habe ich die entsprechenden Stunden mit der Stammlohnrt 544 eingegeben.

Nun wird keine AAG-Erstattungsantrag erstellt.

Müssen die Stunden über das Kalendarium erfasst werden, welcher Ausfallschlüssel wäre das dann?

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 8
645 Mal angesehen

Hallo,


erhalten Sie einen Hinweis im Fehler- und Hinweisprotokoll, dass der AAG aufgrund der fehlenden Schlüsselung im Kalendarium nicht erstellt werden kann? 


Ist die Fehlzeit in den Personaldaten entsprechend hinterlegt?


Bei der Schlüsselung im Kalendarium kann der Ausfallschlüssel 1, oder ein eigener Ausfallschlüssel ( Bsp.: ES - Entgelt in Höhe von Saison-Kug ) angelegt werden.

 
Wenn Sie einen eigenen Ausfallschlüssel erfassen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Menüpunkt Fenster - Alles schließen - Menüpunkt Extras - Ausfallschlüssel: hier können Sie nun einen eigenen Ausfallschlüssel anlegen und benennen.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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FINDUS100
Einsteiger
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Nachricht 8 von 8
629 Mal angesehen

Das Problem habe ich zwischenzeitlich anders gelöst.

Die Mitarbeiterin hätte 100% Kurzarbeit gehabt, wenn nicht die Kündigung gewesen wäre. Ich habe eine Probeabrechnung mit allen Stunden über die Bewegungsdaten und Lohnart 544 gemacht. Danach habe ich die Bruttovergütung diesem Betrag angepasst und die Bewegungsdaten mit Lohnart 544 wieder rausgenommen. Somit wurde ein Erstattungsantrag AAG gestellt.

 

Ich hatte ursprünglich alles im Kalendarium erfasst und auch die Fehlzeit. Gut zu wissen, dass man eigene Ausfallschlüssel erfassen kann.

 

Trotzdem danke für Ihre Bemühungen.

 

Gruß

 

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letzte Antwort am 09.06.2022 14:22:51 von FINDUS100
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