Was soll denn das?
Müssen jetzt vor jeder Lohnabrechnung alle möglichen Dokumente auf Programmänderungen geprüft.
😡
Super, wer hat am 01. eines Monats Zeit die Rundschreiben zu lesen? Sonst erhält man doch Mails zu LODAS-Änderungen.....
Warum hat man es nicht so programmiert, das geprüft wird wer bekommt die EPP und wieviel wurde im August schon als Erstattung beantragt, gibt es eine Differenz wird das in der Anmeldung für September nachbeantragt ...
@oschmitt schrieb:Warum hat man es nicht so programmiert, das geprüft wird wer bekommt die EPP und wieviel wurde im August schon als Erstattung beantragt, gibt es eine Differenz wird das in der Anmeldung für September nachbeantragt ...
Weil der Gesetzgeber bzw. die Finanzverwaltung die Meldung nur in der LSt-Anmeldung für August 2022 (bzw. III. Quartal 2022 oder ggf. Jahresmeldung 2022) akzeptiert.
Ich hatte mich gleich für die Nebenbuchführung entschieden.
😀
Guten Tag!
Möchte sichergehen, dass ich es richtig verstanden habe:
Da wir erst zum 10. des Folgemonats abrechnen (August-Abrechnung wird zum 09.09. durchgeführt), muss ich nun also alle Neueintritte zum 01.09.2022 manuell in der Nebenbuchführung 08/2022 erfassen (Kennzahl 86: Anzahl der Neueintritte zum 01.09. + Kennzahl 35: Anzahl Neueintritte 01.09. x 300,- €), damit die Lohnsteuer-Anmeldung August alle MA mit Energiepreispauschale berücksichtigt.
Ist das Vorgehen so korrekt?
Hallo community,
ich hatte 9 Azubis im August angelegt, die zum 01.09.2022 anfangen und im August abgerechnet. Die wurden bei der EPP-DÜ-Lohnsteueranmeldung berücksichtigt. Am 01.09.2022 ist noch ein Azubi dazugekommen. Ich hatte heute, 06.09.2022, eine Wiederabrechnung einzelne PNR für den einen Azubi gemacht. Jetzt wurden alle 9 Azubis und der eine Azubi, der am 01.09.2022 noch dazugekommen ist, nicht mehr bzw. nicht bei der EPP-DÜ-Lohnsteueranmeldung für August 2022 berücksichtigt, weil ich nicht wusste, dass ich bei einer Wiederabrechnung ab dem 01.09.2022 die EPP über die Nebenbuchführung abrechnen muss. Frage: muss ich eine Wiederabrechnung komplett durchführen für die ganze Firma (über 160 Mitarbeiter) oder reicht es aus, wenn ich nur für die 10 Azubis eine Wiederabrechnung mit Nebenbuchführungsangaben für die EPP mache?
@Lohnabrechnung_2021 schrieb:
Ist das Vorgehen so korrekt?
Wenn Sie mit LODAS abrechnen, ja.
Wobei ich die Kennziffer 86 (Anzahl Arbeitnehmer) nicht mit anpassen würde, da diese im August 2022 noch nicht beschäftigt waren.
Lt. DATEV-Dokument für LODAS muss auch die Anzahl der Arbeitnehmer (Kennzahl 86) gefüllt werden, siehe Screenshot:
Ich denke, das macht auch Sinn, da ja die Werte von den Neueintritten auch in der Lohnsteuer-Anmeldung August berücksichtigt werden, wenn auch nur bei der Kennziffer 35.
@Lohnabrechnung_2021 schrieb:Lt. DATEV-Dokument für LODAS muss auch die Anzahl der Arbeitnehmer (Kennzahl 86) gefüllt werden, siehe Screenshot:
Ich denke, das macht auch Sinn, da ja die Werte von den Neueintritten auch in der Lohnsteuer-Anmeldung August berücksichtigt werden, wenn auch nur bei der Kennziffer 35.
Keine Ahnung, wo die DATEV die Erkenntnis her hat. Ich halte das für falsch.
Kann hier noch jemand was zu sagen, ob bei der Anzahl der MA eine Eintragung gemacht werden muss?
Vielleicht kann ja mal jemand, der bereits vor dem 31.08.2022 abgerechnet hat (in diesem Fall wurden die Neueintritte 01.09. ja auch ohne Eintragung in der Nebenbuchführung berücksichtigt), nachschauen auf der Lohnsteuer-Anmeldung, ob dort in der Zahl der AN die für die EPP berücksichtigten AN enthalten waren oder nicht?
Wenn nicht, dann ist das Dokument von DATEV wohl nicht ganz richtig an dieser Stelle.
Danke im Voraus.
Hallo,
ich habe 2 Mitarbeiter mit der Nebenbuchführung erfasst.
Wird die Summe beim Buchungsbeleg mit aufgeführt?
Liebe Grüße
3.1.2 Betrag für die Energiepreispauschale über die Nebenbuchführung erfassen
Wenn Sie Beträge für die Energiepreispauschale in der Nebenbuchführung erfassen, werden diese Beträge nicht im Buchungsbeleg berücksichtigt. Sie müssen diese Beträge manuell in Ihrer Finanzbuchführung buchen."
Genau hier hänge ich, dann wird der Betrag ja nicht bei der Lohnsteuer-Anmeldung berücksichtigt.
Was/Wie muss ich dann hier in der Finanzbuchführung manuell buchen?
Ich hatte heute mit DATEV telefoniert. Mir wurde mitgeteilt, dass der Buchungsbeleg manuell über die Fibu gebucht werden muss. Ich hatte dann eine Wiederabrechnung mit Abrechnung der EPP über die Nebenbuchführung gemacht. Ich habe gerade einen Holauftrag erstellt und die Auswertung 24 "DÜ-Protokoll Lohnsteuer-Anmeldung August 2022" kontrolliert. Ergebnis: Die über die Nebenbuchführung abgerechneten Arbeitnehmer wurden bei der Lohnsteuer-Anmeldung unter Kz. 35 berücksichtigt.
Hatten Sie dann in der Nebenbuchführung eine Eintragung bei Kennziffer 86 (Zahl der AN) gemacht oder nicht? Bin mir unschlüssig, ob diese Eintragung zusätzlich gemacht werden muss oder nicht.
Danke im Voraus für eine Rückmeldung.
Ah stimmt, bei der Lohnsteuer-Anmeldung steht bei mir der korrekte Betrag.
Vielen Dank
Ja, habe ich gemacht! Jetzt habe ich bei der Kz. 86 nachgezählt. Ergebnis: Es sind genau 10 Arbeitnehmer zu viel. Vielleicht kann da jemand weiterhelfen bezüglich der Konsequenzen. Die Kz. 35 passt aber!
Hallo Zusammen,
ich bin mir gerade mit einer Sache unsicher.
Im August habe ich zwei MA angelegt, die zum 01.09. ihre Beschäftigung aufnehmen.
Diese beiden wurden auch automatisch in der Lohnsteueranmeldung August berücksichtigt, da ich den August noch Ende August abgerechnet habe.
Nun muss ich leider aus anderen Gründen den August komplett wiederholen.
Meine Frage ist nun, bleiben die beiden MA, die erst im September anfangen und bereits berücksichtigt waren, auch weiterhin berücksichtigt, oder muss ich sie noch einmal über die Nebenbuchführung erfassen?
Denn es heißt ja jetzt, AN, die zum 01.09. ihre Beschäftigung aufnehmen, müssen über die Nebenbuchf. erfasst werden .🤔
Viele Grüße, Chrissy
Nach dem 01.09.2022 muss über die Nebenbuchführung abgerechnet werden.
Ich hatte zuerst eine Wiederabrechnung ohne Nebenbuchführungsangaben nach dem 01.09.2022 gemacht. Alle neuen Mitarbeiter/Azubis mit Eintrittstermin 01.09.2022, die ich im August schon abgerechnet hatte (alle mit "Ja" bei der EPP eingetragen, damit diese bei der EPP berücksichtigt werden), waren auf der DÜ-Lohnsteuer-Anmeldung verschwunden. Auch ein neuer Arbeitnehmer mit Eintrittstermin 01.09.2022, der am 01.09.2022 noch dazukam, wurde bei der DÜ-Lohnsteuer-Anmeldung Kz. 35 auf Auswertung 24, nicht berücksichtigt.
Ich hatte dann mit DATEV telefoniert und mir wurde gesagt, dass ich über die Nebenbuchführung per Wiederabrechnung abrechnen muss. Das hat dann zwar bei der DÜ-Lohnsteueranmeldung funktioniert, aber die Kz. 86, "Zahl der Arbeitnehmer", ist leider fehlerhaft, da die Kennzahl Arbeitnehmer aus der August Erstabrechnung mit Eintrittsdatum 01.09.2022 berücksichtigt und die Arbeitnehmer, die über die Nebenbuchführung erfasst worden sind wohl auch noch einmal. Dadurch werden diese Arbeitnehmer doppelt gezählt (diese Angabe/Interpretation von mir zu Kz. 86 ist ohne Gewähr).
Vielleicht kann man auch ohne Kz. 86 abrechnen bzw. eine Nachberechnung machen (vielleicht kann sich DATEV dazu äußern)? Was den Buchungsbelag anbelangt, so ist dieser manuell in der Fibu zu buchen.
Hallo zusammen,
für mein Verständnis:
Ich habe einen Mitarbeiter, der zum 01.09.2022 eintritt. Der August ist abgerechnet. Die Stammdaten habe ich erst nach der Augustabrechnung erfasst, somit fehlt mir dieser eine Mitarbeiter in der Lohnsteuer-Anmeldung für August.
Über die Nebenbuchführung erfasse ich die 300,00€ für den neuen Mitarbeiter wie vorgegeben.
Muss ich zum einen jetzt eine Wiederholungsabrechnung durchführen, auch wenn ich heute den Lohn für September schon abrufe?
Falls die Wiederholungsabrechnung trotzdem gemacht werden muss:
Muss ich nur für den neuen Mitarbeiter wiederholen oder komplett für alle Mitarbeiter?
Vielen Dank vorab.
@BauerSchäfer schrieb:Hallo zusammen,
für mein Verständnis:
Ich habe einen Mitarbeiter, der zum 01.09.2022 eintritt. Der August ist abgerechnet. Die Stammdaten habe ich erst nach der Augustabrechnung erfasst, somit fehlt mir dieser eine Mitarbeiter in der Lohnsteuer-Anmeldung für August.
Über die Nebenbuchführung erfasse ich die 300,00€ für den neuen Mitarbeiter wie vorgegeben.
Muss ich zum einen jetzt eine Wiederholungsabrechnung durchführen, auch wenn ich heute den Lohn für September schon abrufe?
Falls die Wiederholungsabrechnung trotzdem gemacht werden muss:
Muss ich nur für den neuen Mitarbeiter wiederholen oder komplett für alle Mitarbeiter?
Vielen Dank vorab.
Mal jetzt die Abrechnung über LODAS vorausgesetzt:
Die Daten der Nebenbuchführung werden immer nur in dem jeweiligen Monat verarbeitet, d.h. wenn Sie Daten in der NBf für 08/2022 erfassen, werden diese nur in der Abrechnung 08/2022 berücksichtigt und nicht bei Abrechnung 09/2022.
Es ist somit eine Wiederabrechnung 08/2022 erforderlich. Den zum 01.09.2022 können Sie für 08/2022 nicht (wieder-)abrechnen, da dieser in 08/2022 noch nicht beschäftigt ist. Sie müssen also die Wiederabrechnung für irgendeinen bereits vorhandenen Mitarbeiter ausführen.
Alternativ können Sie die Korrektur auch manuell über ELSTER oder das DATEV-Programm DÜ-Formulare Lohnsteueranmeldung abgeben.
Guten Morgen Herr Lutz,
ist es dann so richtig, das über die Nebenbuchführung nur dieser einen neue Arbeitnehmer der am 1.9. begonnen hat erfasst wird? Und die Korrektur erfolgt dann automatisch mit der Abrechnung September?
Viele Grüße
@Jones schrieb:Guten Morgen Herr Lutz,
ist es dann so richtig, das über die Nebenbuchführung nur dieser einen neue Arbeitnehmer der am 1.9. begonnen hat erfasst wird? Und die Korrektur erfolgt dann automatisch mit der Abrechnung September?
Viele Grüße
Übe die Nebenbuchführung müssen alle Mitarbeiter erfasst werden, die am 01.09.2022 anfangen und die EPP erhalten. Wenn es nur der eine ist wird nur dieser eine Mitarbeiter erfasst.
Eine automatische Korrektur mit der Abrechnung 09/2022 erfolgt nicht.
Dies ist nur über eine Wiederabrechnung 08/2022 möglich.
Von einem anderen Nutzer kam inzwischen der Hinweis, dass die Möglichkeit besteht, wenn man den zum 01.09.2022 neueingestellten Mitarbeiter bereits im Bearbeitungsmonat 08/2022 (mit Eintrittsdatum 01.09.) erfasst, dass dann auch eine Wiederabrechnung 08/2022 für diesen Mitarbeiter möglich ist, so dass dann (mit Erfassung der Daten in der Nebenbuchführung) die geänderte LSt-Anmeldung 08/2022 erstellt wird.
Dies habe ich selbst noch nicht ausprobiert.
Nein. Sie müssen eine Wiederholungsabrechnung für August 2022 erstellen damit die Eintragung von der Nebenbuchführung auch in der Lohnsteuer-Anmeldung vom August berücksichtigt wird.
Hallo zusammen!
Da bei uns die Abrechnung für September bereits Geschichte ist, bleibt nun wohl nur noch die Möglichkeit, nachträgliche Änderungen über das DÜ-Formular vorzunehmen. Oder geht sowas mit Elster einfacher?
Denn im DÜ-Formular werden mir keine Unternehmen angezeigt, d.h. ich muss es also scheinbar erst noch anlegen. Weiß gar nicht mehr, wann ich sowas zuletzt gemacht habe. Oder gibt es hier einen Trick, denn das Unternehmen existiert ja schließlich schon im System.
VG
Hallo,
einfach im DATEV-Arbeitsplatz bei dem betreffenden Mandanten auf +Leistungen anlegen gehen und
im Bereich Personalwirtschaft unter DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung die Ordnungsbegriffe eintragen. Dann sollten sich die Unternehmensangaben bei einem erneuten Aufruf füllen.
Viele Grüße
Hallo Bastian_F,
wenn man über die Leistungsübersicht des jeweiligen Mandanten in das DÜ-Formular LSt-Anmeldung reingeht, dann kommt doch eigentlich immer gleich die Abfrage, dass schon eine LStA übermittelt wurde und ob man die Werte laden möchte?
Vielen Dank für die Antworten, aber wenn ich im leeren DATEV-Arbeitsplatz links in der Baumstruktur unter "Unser Unternehmen" auf DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung doppelklicke, kommt eine leere Maske "Alle Unternehmen", aber ohne Ergebnisse und lediglich "+ Unternehmen anlegen" kann ausgewählt werden. Eine Abfrage erscheint ebenfalls nicht.
Was mache ich falsch?