Hallo,
einer meiner Mandanten hat im Oktober die EPP an einen Mitarbeiter ausgezahlt (Austritt des Mitarbeiters auch im Oktober) - es besteht die Pflicht der jährlichen Lohnsteueranmeldung.
Gestern habe ich die jährliche Lohnsteueranmeldung erledigt. Die EPP ist nicht ausgewiesen. Auch eine Wiederabrechnung hat keinen Erfolg gebracht.
Ist die einzige Lösung die Korrektur über ELSTER oder DÜ Lohnsteuer? Oder kann ich in Lodas etwas tun.
Vielen Dank.
lg lk
Hallo,
gibt es im Fehler-/Hinweiseprotokoll eine Meldung hierzu?
VG Eva
Nein leider nicht
ich habe die 300 € jetzt in der Nebenbuchführung erfasst in 12/2022 - dann steht es in der Lohnsteueranmeldung.
Wir haben noch ein Mandat mit jährlicher Anmeldung - da klappt es ohne Probleme.
Hallo,
bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.
Die von Ihnen beschriebene Situation ist unseren Kollegen in der Entwicklung bereits bekannt.
Aktuell kann die Lohnsteuer-Anmeldung nur über ELSTER oder DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung korrigiert werden.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Hilfe-Dokument 1025876 .
Guten Tag Frau Simmerlein,
wir haben Mandanten in der Kanzlei wo die Lohnsteuer-Anmeldung inkl. Energiepreispauschale klappt und vor 2 Tagen einen, wo es nicht ging. Kann es sein, das der Fehler mittlerweile behoben ist?
Hallo,
der Fehler tritt nicht bei allen Mandanten auf. Aktuell hat noch keine Bereinigung stattgefunden.
Gerne sehen wir uns den Sachverhalt genauer an. Bitte wenden Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns.