@M_H schrieb:Hallo Schöni,
er kann selber nicht festlegen, wer denn jetzt der AG mit dem 1. Dienstverhältnis ist. Das ergibt sich aus der Reihenfolge des Beginns der Beschäftigung.
z.B.: Zeitung trägt er seit dem 01.01.2020 aus, Service macht er seit 20.05.2021 - somit ist der Zeitungsjob das 1. Dienstverhältnis. Das müsste sich auch aus einem Personalfragebogen ergeben, da sollte ja abgefragt werden ob noch ein Dienstverhältnis besteht ...
M_H
OK - da ich nicht weiß wie ich meinen eigenen Beitrag durchstreichen kann dann eben auf diese Weise ... sorry, meine Antwort ist wohl nicht richtig - siehe Beitrag 568 und 569.
Grüße
M_H
bei l&g gehts mit shift oder strg
In welchem Programm LuG oder Lodas?
In LuG können Sie erst nach nach "Auszahlung EPP" filtern, dann je nach dem was günstiger ist, alle auswählen und nicht gewünschte AN mit "strg" und Mausklick abwählen oder gewünschte einzeln mit "strg" und Mausklick auswählen.
Dann auswählen, in was die Arbeitnehmer geändert werden sollen und zuordnen klicken.
Ich gebe zu, nicht so schön, wie ein Klick-Feld, aber besser als nix.
In Lodas geht weder strg+Klick oder Shift und runterziehen.
Warum programmiert nicht mal wer so, dass die Maus nicht benutzt werden kann?!
Moin,
vielleicht weil viele Leute die Maus nutzen (wollen)?
Aber gemeint ist sicher, dass die Programme auch ohne Maus zu bedienen sein sollten, also ein "muss" statt eines "kann".
Ob DATEV nicht entsprechend programmieren kann oder will, vermag ich nicht abzuschätzen. Vielleicht sind alternative Bedienungsweisen ja so schwer einzubauen und das wird dann erst für die spätere Cloud-Einheits-Lohn-Software vorgesehen. Ob es dann auch kommt oder vielleicht wirklich die "nicht benutzt werden kann Version" ... lassen wir uns überraschen.
Bitte nicht zu verbissen sehen.
LG
WF,
der sich noch an die Zeiten erinnern kann, in denen die Maus als völlig überflüssig angesehen worden ist, sich dann aber doch daran gewöhnt hat.
Hallo Community,
heute trifft mich fast der Schlag - nach den angepassten ESt-Vorauszahlungsbescheiden vor ein paar wochen lagen heute bei uns im Briefkasten eine unmenge an Kirchensteuerbescheiden (Bayern - Kath. Kirchensteueramt Regensburg).
Es wurde zwar auf den ursprünglichen ESt-VZ-Betrag (ohne Kürzung 300 Euro) für das 3. Quartal 2022 weiter die Kirchensteuer-VZ festgesetzt (was ja auch richtig ist), aber anscheinend hat der vor kurzem versandte Einkommensteuer-VZ-Bescheid aufgrund der Energiepauschale auch den Versand von neuen Kirchensteuerbescheiden ausgelöst - und somit nichts anderes als sinnloses bedrucktes Papier verursacht.
Was das bis jetzt schon an Zeitaufwand und Kosten bei uns in den Kanzleien ausgelöst hat ist einfach unglaublich. Wieso geht das alles in Deutschland, bundesländerübergreifend mit der möglichen Allgemeinverfügung bzgl. der Bescheide ohne Papierbescheid.
In diesem Sinne - allen Kollegen/Kolleginnen die auch das WE in den Kanzleien verbringen und sich mit den letzten 2020er Erklärungen oder der Grundsteuer rummühen - lassen wir uns nicht unterkriegen 💪 auch wenn wir wohl schon ziemlich angeschlagen sind 🤕
Donnerstag Nachmittag
Man denkt sich nichts böses und dann holt man die Post und 36 ESt VZ Bescheide....
Nur wegen EPP und gewürfelt ob einzeln oder mehrere in einem anstatt 2 bis 3 Großbriefe zu nehmen...
Manchmal denkt man wir hätten sonst nichts zu tun....
Guten Morgen, es tut mir leid, vermutlich wurde es schon gefragt, aber ich kann die Antwort nicht finden, habe auch schon gegoogelt.
Welche FiBu Konten bei EPP (Private AN) Dankeschön und einen guten Start in die neue Woche.
Hier wird darüber gesprochen.
Bezüglich EPP VZ Bescheiden. Das ist noch nicht rum...
Da das FA vergessen hat, bei dem Gesamtbetrag der Zahlung die KiSt oder den Soli einzubeziehen...
Das heißt, es können nochmal Bescheide kommen, wo darauf hingewiesen, wie hier im Forum schon angedeutet
Mein hier eingestreuter Thread zu den fehlerhaften VZ-Bescheiden aus Hessen hatte leider (oder zum Glück?) sehr wenig Resonanz.
Ich hoffe ja, dass da nicht noch mal ungefähr die gleiche Anzahl Änderungsbescheide kommt. Allerdings konnte mir "mein" lokales Finanzamt da telefonisch auch noch nichts wirklich Genaues zu erzählen...
Ich wünsche allen einen guten Start in die Woche!
Hallo,
mal eine Frage zur richtigen Schlüsselung:
Wir haben bei Jahresmeldern keine Auszahlung geschlüsselt. Nun gibt es aber in der List auch Mitarbeiter mit einem JA bei Auszahlung.
Geht nun die generelle Schlüsselung keine Auszahlung für den Mandanten (da er ja nicht auszahlen möchte ubnd insoweit von seinem Wahlrecht gebrauch macht) vor?
Nicht das auf einmal die mit Ja hinterlegten Mitarbeiter (die ja grundsätzlich einen Anspruch haben, wenn der Mandant auszahlen würde) zu einer Erstattung in Lohnsteueranmeldung für das Jahr 2022 führen die am 10.01.2023 eingereicht weden.
Muss man nun alle noch auf NEIN umschlüsseln, oder reicht das generelle nicht Auszahlen beim Mandanten?
Hallo Herr Gökhan,
nach der Gehaltsabrechnung (mit Lohn- und Gehalt Comfort) kommen bei den MA, die erst im Sept. eintreten werden Fehlerhinweise:
Kann ich den Monatsabschluß trotzdem durchführen? Oder Sollte ich evtl. das Datum bei Abrechnungsmonat wie folgt ändern:
wir dann trotzdem die Steuer bei der EPP für die neuen MA berücksichtigt?
Freue mich über eine baldige Antwort! 🙂
Hallo,
haben Sie denn nach der Neuanlage mal geschaut, ob Sie ihm in der Auswahl jetzt das "Ja" zuordnen können?
... das "JA" ist in Steuer, Besonderheiten ´drin!
Kann ich den Monatsabschluß trotzdem mit diesen Fehler dann abrechnen?
Und das Feld "Erster abzurechnender Monat"? August oder September eintragen?
Danke schon mal für die Antwort.
LG
Haag
Hallo Community,
bei einem MA der seit Mai Krankengeld erhält wurde Anspruch auf Auszahlung der EEP mit ja hinterlegt.
Für den August habe ich eine Probeabrechnung (Spätabrechner) erstellt. Auszahlung ist Mitte September .
Hier wurde keine EEP abgerechnet ?
Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?
Viele Grüße
das wird über den EPP-Assistenten geschlüsselt.. nicht Steuer Hauptarbeitgeber=JA
Hallo Community,
habe ich jetzt gerade gesehen dass bei keinem MA die Pauschale abgerechnet wird. Der August Lohn wird doch im September ausgezahlt.
Viele Grüße
Hallo Community,
ich bin´s nochmal. Bei diesem Mandanten habe ich Lohnsteuer-Folgemonat. Mit der Juli Abrechnung wurde die VZ August mit der EEG übermittelt. Das hat auch alles geklappt. Das heißt im September wird unserem Mandanten die EEP gutgeschrieben aber den Mitarbeitern nicht?. Bin gerade etwas ratlos.
Viele Grüße
Hallo Community,
der August Lohn wird zwar im September ausgezahlt aber es wird ja auf das aktive Dienstverhältnis zum 1. September abgestellt. Die Spätabrechner erhalten dann im Oktober die EEP. Dann haben sich meine Fragen erledigt.
Viele Grüße
Entweder muss die Aushilfe eine Steuererklärung abgeben, um die EPP zu erhalten oder du fragst den Mandanten, ob auch eine Auszahlung für alle im September möglich ist.
Hallo,
habe auch zwei Mandanten mit dieser Problematik. Wurde gelöst wie Pogo schreibt - telefoniert und erklärt ... beide Mandanten zahlen jetzt bereits im September aus 🙂
M_H
Moin,
hier ist offensichtlich keine Einigkeit gegeben zur Frage: Dürfen AG mit jährlicher LStA die EPP an ihre Mitarbeiter auch im Dezember auszahlen (mit Erstattung über LStA im Januar) oder müssen Sie schon im Sept. zahlen in länger in Vorkasse treten bzw. alternativ die AN auf deren EStE vertrösten?
Auch hier gibt es mehrere AG, die gern im Dez. auszahlen wollen. Daher habe ich heute beim zuständigen FA angerufen und ein angenehmes Telefonat geführt. Die eindeutige Antwort der Sachbearbeiterin ging dahin: Das ist alles Müll! Jeden Tag etliche neue Fragen und diese war noch nicht dabei. Wir sind vielfach noch am Rätseln...
Gefühlt müsste Dez. in Ordnung sein, die Sachbearbeiterin konnte sich nicht vorstellen, dass dies bei Überprüfungen kritisiert werden würde. Aber es bleibt ihre heutige Meinung, sicher kann sie das nicht zusagen.
Also es bleibt wohl dabei, wir dürfen Rätselraten und den Mandanten unsere Unsicherheit mitteilen. Sicher wäre Nichtauszahlen, ebenso wie Vorfinanzierung mit Auszahlung schon im September, alles andere fordert etwas Mut zur Lücke.
Beim Schreiben dieser Zeilen kommt mir eine neue Frage hoch: Müssen AG alle AN (mit Anspruch auf EPP) gleich behandeln? Was wäre, wenn die eine ANin die EPP bekommt, andere (z. B. Minijobber im Erstjob) auf deren EStE verwiesen würden?
Wir haben ja alle sonst nichts zu tun...
LG
WF
@grandfunck schrieb:Beim Schreiben dieser Zeilen kommt mir eine neue Frage hoch: Müssen AG alle AN (mit Anspruch auf EPP) gleich behandeln? Was wäre, wenn die eine ANin die EPP bekommt, andere (z. B. Minijobber im Erstjob) auf deren EStE verwiesen würden?
Diese Anfragen bzw. Wünsche wurden mir auch bereits von Mandanten geäußert.
Ganz ehrlich, die habe ich gnadenlos abgebügelt. Es müssen alle gleich behandelt werden.
Da habe ich gar nicht diskutiert.
Sollte ich jetzt etwa für jeden Mandanten die Arbeitnehmer-Hitliste ausfüllen ob der Einzelne nun diese tolle Pauschale erhält oder nicht? Nein, danke.
Viele Grüße von der Kanzlei am Hamburger Stadtrand 😉
Im Gesetz §117 steht für mich recht eindeutig:
Arbeitgeber im Sinne des § 38 Absatz 1 haben an Arbeitnehmer im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 die Energiepreispauschale im September 2022 auszuzahlen.
Eine Ausnahme gibt es für die 1/4-jährliche Lohnsteueranmeldung, wo eine Auszahlung im Oktober erlaubt ist.
Die Ausnahme für die jährliche LSt-Anmeldung ist der Verzicht auf die Auszahlung.
Vielleicht wird die verspätete Auszahlung nicht bemängelt, geregelt ist der Zeitpunkt schon. September.
Gleichbehandlung? Die Frage sollte sich auch nicht mehr stellen.
Arbeitgeber haben auszuzahlen. Da gibt es keine Wahlmöglichkeit. Einzig der Minijobber kann es durch Nichtbestätigung des 1. Dienstverhältnisses verhindern.
Ich wurde gefragt, ob Arbeitnehmer freiwillig auf die EPP verzichten können. Meine Antwort: Nein, Arbeitnehmer werden nur in Sonderfällen gefragt, wenn der Anspruch zweifelhaft ist. Ansonsten haben Arbeitgeber auszuzahlen.
Hallo Pogo,
die EEP im September auszahlen funktioniert aber nicht bei Spätabrechner.
Viele Grüße
Moin,
ganz so ist es ja auch nicht. LSt-JA müssen nicht auszahlen, oder!?!
Grundsätzlich bin ich ja auch dafür, alle gleich zu behandeln. Aber wenn die Anfrage von Mandantenseite kommt, denkt man doch mal nach. Wahrscheinlich bleibt es bei der beliebten Standardvorgehensweise: Lieber Mandant, die Frage ist nicht eindeutig geklärt (s. FAQs), gern forsche ich gegen Stundenhonorar nach, alternativ rechnen wir das ab, was Du möchtest und auf Dein Risiko. Es ist ja ohnehin fraglich, ob wir als "nur StB" in Fragen der EPP/Arbeitsrecht beraten dürfen.
Abbügeln ist zwar einfacher und schneller, aber wenn man - wie ich - immer noch gern versucht, die Dinge zu verstehen (Der, die, das, wer, wie, was... war auch schon nach meiner Jugend), verbringt man letztlich manchmal unnütze Zeit in Weiterbildung.
LG
WF
Hallo Bonita66,
ich würde sagen, das ist dann der berüchtigte Fall der organisatorischen Gründe ... Abrechnung mit dem September, Auszahlung aber erst im Oktober 😉
M_H