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Energiepreispauschale 300,- / Abrechnung über den Lohn!

669
letzte Antwort am 19.10.2022 09:56:14 von Lohnbüro80
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deusex
Experte
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@bodensee  schrieb:

Scheint die Schwäbische Alb früher dran zu sein als Konstanz. 😉


Nun der berittene Bote, der die schönen Dokumente mit Brief und Siegel, persönlich in lederner Postmappe befördert, hat wohl es wohl gestern nicht mehr ganz an den See geschafft und auf halber Strecke im Gasthaus übernachtet 😉

 

Ja, es ist Wahnsinn, was hier wieder geschaffen wurde. Wir hatten eben besprochen, dass wir diese VZ-Bescheide ohne Prüfungsvermerk per E-Mail weiterleiten (wie üblich).

Hierfür habe bereits eine kurze Textkonserve formuliert, mit dem Hinweis auf die gekürzte Vorauszahlung zum 10.09.2022.

Das muss dann reichen, denn mir fehlt, offen gesagt die Motivation, mich ständig auf Nebenkriegsschauplätzen" verschwenden zu müssen.

Ich rechne heute mit der "nächsten Welle"... 😞  

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wwinkelhausen
Erfahrener
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Ihnen ist schon bewusst, dass die Freigabe nach 18 Uhr erfolgt und daher die Frist noch gar nicht abgelaufen ist. Die DATEV kann auch nicht hexen, solche so klar gestrickten professionellen Gesetzt lassen sich ja auch prima einfach kurzfristig programmtechnisch umsetzen. 

Einigen hier scheint die Hitze schlecht zu bekommen.

Dinosaurier
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JosefB
Aufsteiger
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@deusex  schrieb: Ich rechne heute mit der "nächsten Welle"... 😞  

Falls heute nichts mehr an Bescheiden im Briefkasten bei Ihnen aufschlägt nicht zu früh freuen. Bei uns (Bayern) kam letzte Woche die erste Welle und gestern eine Weitere; kann also durchaus länger dauern bis alles durch ist.

 

Das wird sicherlich spannend was denen in Berlin die nächsten Wochen noch so einfällt wo wir Berater Zeit aufbringen müssen. Ist eine Baustelle von uns unter Zeitdruck bereinigt und abgearbeitet werden uns aus Berlin zwei neue aufs Auge gedrückt.

 

Moonshine
Fortgeschrittener
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In Hessen kamen noch keine Vorauszahlungsbescheide, also denke das zieht an uns vorüber...

M_H
Fortgeschrittener
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Dann hat Hessen wohl die Bäume geschont und es auf diese Weise gelöst.  😉

 

FAQ VII, Nr. 5:

 

Gibt die oberste Finanzbehörde eines Landes eine Allgemeinverfügung heraus, wird ‑ soweit die Allgemeinverfügung reicht ‑ von Amts wegen kein geänderter Vorauszahlungsbescheid verschickt. Die Herabsetzung der Vorauszahlungen erfolgt verwaltungsintern. Wurden bereits für den 10. September 2022 auf der Grundlage des „alten“ Vorauszahlungsbescheides Zahlungen an das Finanzamt geleistet, wird der überzahlte Betrag automatisch auf das Konto zurückerstattet, soweit keine weiteren Steuerrückstände bestehen.

 

M_H

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Moonshine  schrieb:

In Hessen kamen noch keine Vorauszahlungsbescheide, also denke das zieht an uns vorüber...


Das heiß noch nichts.

 

In Hamburg z.B. ist der Versand der Bescheide für nächste Woche angekündigt - es sollen nur die StPfl keinen Bescheid erhalten, bei denen die Beträge eingezogen werden. Für diese Fälle soll eine Allgemeinverfügung kommen.

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franky28
Beginner
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nachdem die Vorabinstallierer schon seit Freitag letzter Woche die neue LODAS-Version haben und die DATEV informiert hat, das ab heute im RZ der Lohn damit gerechnet werden kann, gehe ich davon aus, dass schon vor "heute Abend" die Informationen da sein sollten.

 

siehe Energiepreispauschale 300,- / Abrechnung über den ... – Seite 12 - DATEV-Community - 277307

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peter
Meister
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Hallo,

 

es sollen nur die StPfl keinen Bescheid erhalten, bei denen die Beträge eingezogen werden.

Das ist immerhin ein kleiner Lichtblick.

Gruß
Peter
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Karina_Be-Dr
Beginner
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Hallo @Nadine_Mack 

 

Gibt es denn eventuell schon Neuigkeiten zum Update? Kommt es heute noch? oder Morgen?

 

Ich warte gespannt.  😅 Da ich ab nächste Woche Urlaub habe, muss der Juli dringend noch raus. Sonst werde ich wahrscheinlich gelyncht... 

lg aus dem schönen Erzgebirge
Karina 🙂
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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Karina_Be-Dr  schrieb:

Da ich ab nächste Woche Urlaub habe, muss der Juli dringend noch raus.


Aber für die Juli-Abrechnung ist das Update doch gar nicht erforderlich, oder habe ich hier etwas falsch verstanden?

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Karina_Be-Dr
Beginner
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Nadine Mack schrieb in einem der letzten Anworten:

 

Versetzte Lohnsteuer-Anmeldung

 

@kimba 

Wenn Sie z.B. mit der Abrechnung 07/2022 die Lohnsteuer-Anmeldung für August 2022 abgeben, wird nach Installation der Service-Releases LODAS und Lohn und Gehalt die Energiepreispauschale ebenfalls automatisch in der Lohnsteuer-Anmeldung 08/2022 berücksichtigt. Auch hier gilt die o.g. Korrektur-Möglichkeit (Wiederabrechnung komplett 07/2022 bzw. Zurücksetzen des Monatsabschluss), wenn Sie die Abrechnung 07/2022 bereits vor Installation des SR durchgeführt haben.

 

Weitere Informationen zu den verschiedenen Konstellationen stellen wir Ihnen spätestens nächste Woche im DATEV Hilfe-Center zur Verfügung.

 

das würde dann für uns auch gelten.

Und ich würde eine Wiederabrechnung der Abrechnung 07/2022 durchaus vermeiden wollen...

lg aus dem schönen Erzgebirge
Karina 🙂
Uwe_Lutz
Überflieger
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Okay, zu heiß  😥  - daran hatte ich nicht gedacht...

franky28
Beginner
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die Hitze ist unerträglich! 😥

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DATEV-Mitarbeiter
Nadine_Mack
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Liebe Community,

 

heute ist es so weit. Die neuen Service-Releases LODAS und Lohn und Gehalt stehen voraussichtlich bis spätestens 18.15 Uhr zum elektronischen Abruf bereit. Weitere Informationen zu den Versionen finden Sie in den Dokumenten:

 

  • Aktuelle Version von LODAS compact / classic / comfort (Dok.-Nr. 1021678)
  • Aktuelle Version von Lohn und Gehalt compact / classic / comfort (Dok.-Nr. 1021721)

 

Installieren Sie die Service-Releases bei monatlicher Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung vor der August-Abrechnung.

 

Was ist nach Installation zu tun?

 

In den Brennpunkten finden Sie in beiden Programmen eine Aufstellung aller Arbeitnehmer. Hier haben wir alle Arbeitnehmer automatisch vorbelegt. Arbeitnehmer die

 

  • eindeutig einen Anspruch auf die Energiepreispauschale haben mit: Ja
  • eindeutig keinen Anspruch haben (z. B. Steuerklasse VI) mit: Nein
  • geprüft werden müssen mit: Zu prüfen

Prüfen Sie den Anspruch der letzt-genannten und schlüsseln Sie entsprechend auf anspruchsberechtigt: Ja oder Nein.

 

Prüfen Sie außerdem den automatisch hinterlegten Auszahlungsmonat (bei monatlicher Abgabe der LSt-Anmeldung: September 2022).

 

Diese Eingaben wirken sich sowohl auf die Vor-Finanzierung über die LSt-Anmeldung als auch für die spätere Auszahlung aus.

 

Lohnsteuer-Anmeldung

 

Alle Arbeitnehmer, die zur Abrechnung 08/2022 mit anspruchsberechtigt = Ja hinterlegt sind, werden für die Lohnsteuer-Anmeldung 08/2022 für die neue Kennziffer 35 zur Energiepreispauschale berücksichtigt. Beachten Sie die Informationen in unseren Dokumenten bei einer versetzten LSt-Anmeldung.

 

Bei Abgabe einer ¼-jährlichen Lohnsteuer-Anmeldung entsprechend mit der Abrechnung 09/2022.

 

Wir empfehlen Ihnen, vor der Abrechnung 08/2022 die Liste aller (anspruchsberechtigten) Arbeitnehmer für ein Tabellenkalkulations-Programm (z. B. Excel) zu exportieren. Damit können Sie die Anzahl der anspruchsberechtigten Personen mit dem in der Lohnsteuer-Anmeldung gemeldeten Betrag vergleichen.

 

 

Achtung LODAS-Anwender – Freigabe im DATEV-Rechenzentrum seit 05.08.2022

 

Die Freigabe im DATEV-Rechenzentrum konnte leider nicht – wie geplant – für den 04.08.2022 erfolgen. In der Qualitätssicherung sind noch Fehler bei der Konsolidierung der LST-Anmeldung aufgetreten.  

 

Die Energiepreispauschale kann für Abrechnungen ab dem 05.08.2022 in der LSt-Anmeldung berücksichtigt werden.

 

Wenn Sie die Abrechnung 08/2022 vorher senden müssen: Die Stammdaten sind im DATEV-Rechenzentrum gespeichert. Senden Sie nach Freigabe eine Wiederabrechnung komplett 08/2022, um die LSt-Anmeldung zu korrigieren.

 

 

Auszahlung der Energiepreispauschale

 

Für die Auszahlung der Energiepreispauschale ist es notwendig, die neue Lohnart anzulegen.

 

Alle Mitarbeiter mit anspruchsberechtigt = JA erhalten automatisch im entsprechend eingestellten Auszahlungsmonat die Energiepreispauschale. Eine manuelle Erfassung der Lohnart ist nicht möglich.

 

Hilfemedien:

 

Weitere Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Center:

 

  • Energiepreispauschale in LODAS abrechnen (Dok.-Nr. 1024623)
  • Energiepreispauschale in Lohn und Gehalt abrechnen (Dok.-Nr. 1024621)
  • Energiepreispauschale 2022 - Hintergrund (Dok.-Nr. 1023852)

 

In den Infoservices August 2022 finden Sie ebenfalls eine Zusammenfassung:

 

 

Außerdem haben wir die Informationen für Sie in einem Video zur Ausgabe der Infoservices zusammengefasst:

 

 

Weitere kostenpflichtige Seminare und Fachliteratur finden Sie unter www.datev.de/energiepreispauschale.

 

Ausblick:

 

Wir melden uns vor der Abrechnung September 2022 hier nochmal mit weiteren Details zur Korrektur der LSt-Anmeldung August 2022 bei Abweichungen.

Beste Grüße Nadine Mack
Personalwirtschaft DATEV eG
DATEV-Mitarbeiter
Nadine_Mack
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Karina_Be-Dr,

 

arbeiten Sie mit Lohn und Gehalt oder LODAS? 

Beste Grüße Nadine Mack
Personalwirtschaft DATEV eG
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Karina_Be-Dr
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Hallo @Nadine_Mack 

 

wir arbeiten mit Lodas... und ich hab schon gelesen..das funzt noch nicht?

lg aus dem schönen Erzgebirge
Karina 🙂
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DATEV-Mitarbeiter
Nadine_Mack
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Karina_Be-Dr ,

 

bei LODAS gibt es im Moment die Einschränkung, dass aufgrund eines Fehlers die Energiepreispauschale über das DATEV-Rechenzentrum noch nicht abgerechnet werden kann.

 

Sie können trotzdem das Service-Release ab heute Abend installieren und die Vorbereitungen in LODAS erledigen.

 

Ich gebe morgen Früh Bescheid, ob die Freigabe erfolgen konnte.

Beste Grüße Nadine Mack
Personalwirtschaft DATEV eG
Karina_Be-Dr
Beginner
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Hallo @Nadine_Mack 

 

es wäre super wenn Sie morgen früh Bescheid geben könnten.

(ich drück mir schonmal selbst die Daumen das es klappt 😉 )

 

Danke für die Info!

 

lg aus dem schönen Erzgebirge
Karina 🙂
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boomboom
Meister
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hab jetzt abgerechnet.. lst-anmeldung sieht gut aus.

 

muss ich jetzt die ganzen AN noch mit Lohnarten ansprechen oder geht das nun von allein?

 

mit lohnarten wäre natürlich ein "leichtes" fehlerpotential vorhanden oder gibt es da eine  plausibilitätsprüfing?

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d_k
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Wir haben jetzt die Version 11.87 installiert. Hat alles gut funktioniert.

 

Was uns auf den ersten Blick überrascht, dass alle Minijobber mit Anspruchsberechtigung NEIN vorbelegt sind.

 

Angeblich gibt es keine zu prüfenden Arbeitnehmer, obwohl unseres Erachtens alle Minijobber zu prüfen wären.

 

Daniel Kühn

DATEV-Mitarbeiter
Nadine_Mack
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Morgen @Karina_Be-Dr  und alle LODAS-Anwender,

 

gute Neuigkeiten: Im DATEV-Rechenzentrum konnte heute Morgen die Energiepreispauschale freigegeben werden. Sie können Ihre Abrechnungen senden.

Beste Grüße Nadine Mack
Personalwirtschaft DATEV eG
Karina_Be-Dr
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@Nadine_Mack 

Super, 

das Update haben wir vor einer Stunde installiert.

 

Also brauch ich jetzt auch nichts mehr extra an Installation oder Update anstoßen?

(sorry für die erneute Rückfrage 🤔🤗

 

 

lg aus dem schönen Erzgebirge
Karina 🙂
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cro
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@d_k  schrieb:

Wir haben jetzt die Version 11.87 installiert. Hat alles gut funktioniert.

 

Was uns auf den ersten Blick überrascht, dass alle Minijobber mit Anspruchsberechtigung NEIN vorbelegt sind.

 

Angeblich gibt es keine zu prüfenden Arbeitnehmer, obwohl unseres Erachtens alle Minijobber zu prüfen wären.

 

Daniel Kühn


DATEV kann nicht erkennen, ob Sie eine Erstbeschäftigungsbestätigung vorliegen haben. Und nur mit ELStAM sind Minijobber durch DATEV automatisch prüfbar.

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Uwe_Lutz
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@d_k  schrieb:

Wir haben jetzt die Version 11.87 installiert. Hat alles gut funktioniert.

 

Was uns auf den ersten Blick überrascht, dass alle Minijobber mit Anspruchsberechtigung NEIN vorbelegt sind.

 

Angeblich gibt es keine zu prüfenden Arbeitnehmer, obwohl unseres Erachtens alle Minijobber zu prüfen wären.

 

Daniel Kühn


Könnte es sein, dass in dem Fall nur Minijobber beschäftigt werden und keine LSt-Anmeldung (bzw. Jahresmeldung) abgeben wird? In dem Fall unterstellt DATEV m.E. erst einmal, dass die Auszahlung nicht über die Lohnabrechnungen erfolgen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@boomboom  schrieb:

hab jetzt abgerechnet.. lst-anmeldung sieht gut aus.

 

muss ich jetzt die ganzen AN noch mit Lohnarten ansprechen oder geht das nun von allein?

 

mit lohnarten wäre natürlich ein "leichtes" fehlerpotential vorhanden oder gibt es da eine  plausibilitätsprüfing?


Zitat aus dem Info-Service:

 

Wenn in den Personaldaten die Auszahlung der Energiepreispauschale mit Ja erfasst ist, wird auf dem Brutto/Netto-Formular die Energiepreispauschale im Auszahlungsmonat automatisch mit der neuen Lohnart ausgewiesen.

 

Die Auszahlung passiert durch die Anspruchsberechtigung in Verbindung mit dem Auszahlungsmonat also automatisch. Nur die Stammlohnart 799 muss noch angelegt werden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

holzwarth
Einsteiger
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Guten Morgen Frau Mack, 

 

an was könnte es liegen das ich den Brennpunkt nicht sehen kann?  Wir bekommen die Updates automatisch durch DATEV eingespielt. 

 

Sonnige Grüße

 

Stephanie Holzwarth

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boomboom
Meister
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@Uwe_Lutz 

 

sehr gut.. verteile nun die lohnart auf alle Mandanten und dann sollte das ja fast 😉 von selbst laufen.

 

Danke.

Uwe_Lutz
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@holzwarth  schrieb:

Guten Morgen Frau Mack, 

 

an was könnte es liegen das ich den Brennpunkt nicht sehen kann?  Wir bekommen die Updates automatisch durch DATEV eingespielt. 

 

Sonnige Grüße

 

Stephanie Holzwarth


Moin,

 

wenn Sie ASP nutzen, wird auch nicht bei allen Kanzleien am gleichen Tag die Installation vorgenommen. Wann bei Ihnen konkret die Installation erfolgt, kann im ASP-Serviceportal nachgeguckt werden (entsprechende Zugriffsberechtigung vorausgesetzt).

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

moeller
Einsteiger
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Benötigt die Lohnart ein Fibu-Konto?

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Lohnbüro80
Aufsteiger
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In den überarbeiteten Dokumenten und auch im neuen Info-Service Lohn steht nun, dass bei jährlicher Lohnsteuerabgabe keine Auszahlung der Energie-Pauschale erfolgen soll.

 

Können wir diese Info wirklich an die betreffenden Mandanten weitergeben?

Wir hatten ja nach dem Info-Service Juli bereits die Information weitergegeben, dass ein Wahlrecht besteht und dass ggf. zwischen September und Dezember ausgezahlt werden kann.

 

Diese Falschauskunft wollen wir natürlich schnellstmöglich richtigstellen.

 

669
letzte Antwort am 19.10.2022 09:56:14 von Lohnbüro80
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