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Energiekostenpauschale: jede Menge neue Minijobs im September?

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letzte Antwort am 19.07.2022 11:04:17 von Thomas_Kahl
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Gelöschter Nutzer
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Hallo KollegInnen,

wie geht ihr damit um, wenn im September jede Menge neue Minijobber (Ehepartner) einmalig mit € 100 für einen Monat eingestellt werden sollen?

Die Motivation ist klar: Entweder ist der neue Minijobber sonst nicht erwerbstätig oder Rentner und würde keine Pauschale bekommen oder er ist z.B. selbstständig und bekommt die Pauschale nun im Rahmen des WK Pauschbetrages steuerfrei.

Wie kann ich das den Schlaubergern ausreden oder gibt es tatsächlich nur moralische Bedenken?

Liebe Grüße

Heike Wolf

 

steme
Fortgeschrittener
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Es gelten die allgemeinen Grundsätze. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Dienstverhältnisses ist in jedem Fall, dass es ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird. Die steuerrechtliche Anerkennung des Vereinbarten setzt voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind und inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen.

Wird nur pro Forma ein Vertrag abgeschlossen, um die EPP zu erhalten (z. B. „Gefälligkeitsverhältnis“), besteht kein Anspruch auf die EPP. Auf mögliche straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen wird hingewiesen (vgl. X.)."

 

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-06-17-Energiepreispauschale.html

 

 

 

Ich habe das so kommuniziert, dass mir die Mandanten schriftlich darlegen müssen, aus welchen betrieblichen Gründen derjenige ausgerechnet jetzt angestellt werden muss (und ggfls. warum nur für den einen Monat). Außerdem habe ich auf die straf-/bußgeldrechtlichen Konsequenzen hingewiesen.

Ich denke viel mehr können wir als Berater dahingehend nicht machen, alles andere muss der Mandant selber wissen.

ennoh
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Es wird ja leider in diversen "Nachrichtenportalen" (T-Offline, Fokuss, Blöd und wie sie alle tatsächlich heißen) unter Schlagzeilen wie "So sichern Sie sich den staatlichen Energiebonus" oder "Mit diesem Trick die Energiepauschale erhalten" geradezu dazu aufgefordert, mit solchen Fake-Beschäftigungen Schindluder zu treiben.

 

Gruß

 

E.H.

Thomas_Kahl
Meister
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Grundsätzlich: Nimmt der Arbeitnehmer solche (Neben-) Beschäftigung auf und diese wird tatsächlich durchgeführt, handelt es sich um keine Fake-Beschäftigung, sondern um eine echte. Und selbst wenn hier der Grundgedanke der Bezug der EEP ist, so ist das kein Ausschlusskriterium. Wer sagt denn, dass das von der Politik nicht sogar so gewollt ist - auch wenn es unwahrscheinlich anmutet.

 

So lange es nicht verboten / ausgeschlossen ist, ist es zulässig. Ergo: Mitarbeiter Anlegen; Mandanten auf die Gefahren hinsichtlich nicht ordnungsgemäßer Durchführung der Arbeitsverhältnisse hinweisen sowie der daraus resultierenden Strafen wegen Betruges; Gebühr für die Sonderleistung: "Eintritt eines Arbeitnehmers" kassieren. Fertig. Wir haben von der Politik so schon genug Mist auf den Tisch gekippt bekommen in den letzten 2 Jahren, da müssen wir nicht noch die (Moral)-Polizei für die Politik spielen.

 

Meine Meinung.

MfG
T.Kahl
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letzte Antwort am 19.07.2022 11:04:17 von Thomas_Kahl
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