Guten Morgen!
Nur zum grundsätzlichen Verständnis für mich.
Bei uns in der Firma (weniger wie 30 Mitarbeiter) werden seit jeher die Arbeitszeiten in Excel erfasst. Der Arbeitnehmer trägt Beginn und Ende ein, sowie wie viel Pause er gemacht hat. Den Rest erledigt das Programm selbst. Fehlzeiten, Urlaube, etc. werden von der Personalabteilung eingetragen.
Gilt das dann auch als elektronische Zeiterfassung oder muss jetzt zwingend ein anderes Zeiterfassungssystem, bspw. mit Karte zum Stempel, angeschafft werden?
Viele Grüße!!
@lindarella schrieb:Gilt das dann auch als elektronische Zeiterfassung oder muss jetzt zwingend ein anderes Zeiterfassungssystem, bspw. mit Karte zum Stempel, angeschafft werden?
Hallo.
Nur meine Meinung: es gilt nicht als elektronische Zeiterfassung.
Aber warum wollen Sie denn zwingend ein elektronisches Zeiterfassungsystem einführen?
Wir führen wie Sie eine "manuelle" Liste. Die am Monatsende ausgedruckt und unterschrieben an den Chef geht. Der heftet es ab und das wars.
Gibt es eine neue gesetzliche Regelung für ein zwingendes elektronisches Zeiterfassungsystem?
@m_brunzendorf schrieb:
@lindarella schrieb:Gilt das dann auch als elektronische Zeiterfassung oder muss jetzt zwingend ein anderes Zeiterfassungssystem, bspw. mit Karte zum Stempel, angeschafft werden?
Gibt es eine neue gesetzliche Regelung für ein zwingendes elektronisches Zeiterfassungsystem?
Noch nicht und wenn dann wohl mit Ausnahmen:
In der geplanten neuen Fassung vom Arbeitszeitgesetz steht drin:
..."Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen"...
Daher wollte ich einfach schonmal frühzeitig abklären ob wir diese Art der Zeiterfassung so weiter machen können oder nicht. 🤔
@lindarella schrieb:Daher wollte ich einfach schonmal frühzeitig abklären ob wir diese Art der Zeiterfassung so weiter machen können oder nicht. 🤔
Das kann ich absolut nachvollziehen, aber bei Entwurf und/oder geplant in dem frühen Stadium ist jede Aussage wie Glaskugellesen. Sehr schwierig da eine Aussage zu treffen.
Ja, das stimmt! 🙂
Also erstmal noch abwarten!
@lindarella schrieb:
[...] "Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen" [...]
... ich 'glaube' nicht, dass eine manuelle Eintragung in eine Excelliste als elektronische Erfassung 'durchgeht'
... wenn, dann geht schon eher die manuelle Erfassung mit Stift und Papier als Alternative zur elektronischen Erfassung durch ...
... da fälschungssicher(er)
Eine handgestrickte lokal gespeicherte Excel-Datei könnte ja jederzeit manipuliert werden
... aber "glauben" heißt "nicht wissen"
... obwohl man auch einen starken Glauben haben kann 😎
Moin,
im Referentenentwurf (als PDF-Datei angehängt) sind die geplanten Ausnahmen im neuen § 16 Absatz 8 enthalten.
Danach soll für Betriebe bis zu 10 Arbeitnehmern eine Befreiung von der elektronischen Aufzeichnungspflicht gelten. Die Daten müssen aber trotzdem festgehalten werden (also ggf. handschriftlich).
Für alle anderen Betriebe soll es unterschiedliche Einführungszeiten für die elektronische Aufzeichnung geben:
Betriebe > 250 AN innerhalb eines Jahres nach Verkündung des Gesetzes
Betriebe 50-250 AN innerhalb von zwei Jahren nach Verkündung des Gesetzes
Betriebe 10-50 AN innerhalb von fünf Jahren nach Verkündung des Gesetzes
Aufzeichnen in anderer Form müssen diese Betriebe dies natürlich auch schon vorher.
In der Gesetzesbegründung ist zwar auf Seite 12 der PDF-Datei davon die Rede, dass dies auch über "die Nutzung herkömmlicher Tabellenkalkulationsprogramme in Betracht" kommt. Dies widerspricht aber der elektronischen Aufzeichnung, bei der Änderungen dokumentiert werden müssen.
Es bleibt also spannend...
Viele Grüße
Uwe Lutz
@Uwe_Lutz schrieb:Moin,
im Referentenentwurf (als PDF-Datei angehängt) sind die geplanten Ausnahmen im neuen § 16 Absatz 8 enthalten.
Danach soll für Betriebe bis zu 10 Arbeitnehmern eine Befreiung von der elektronischen Aufzeichnungspflicht gelten. Die Daten müssen aber trotzdem festgehalten werden (also ggf. handschriftlich).
Muss die handschriftliche Aufzeichnung dann täglich fotografiert oder gescannt werden, damit nachgewiesen wird, dass täglich aufgezeichnet wird. 🤣🤣 Würde bei der aktuellen Gesetzgebung passen. 👿
Für alle anderen Betriebe soll es unterschiedliche Einführungszeiten für die elektronische Aufzeichnung geben:
Betriebe > 250 AN innerhalb eines Jahres nach Verkündung des Gesetzes
Betriebe 50-250 AN innerhalb von zwei Jahren nach Verkündung des Gesetzes
Betriebe 10-50 AN innerhalb von fünf Jahren nach Verkündung des Gesetzes
Aufzeichnen in anderer Form müssen diese Betriebe dies natürlich auch schon vorher.
In der Gesetzesbegründung ist zwar auf Seite 12 der PDF-Datei davon die Rede, dass dies auch über "die Nutzung herkömmlicher Tabellenkalkulationsprogramme in Betracht" kommt. Dies widerspricht aber der elektronischen Aufzeichnung, bei der Änderungen dokumentiert werden müssen.
Wir müssen ja nicht immer vom Fahrtenbuch ausgehen. Änderungen könnte man auch in der Tabelle dokumentieren. Eine Zeile darunter.
Es bleibt also spannend...
Wohl wahr. Schauen wir mal, wie das Gesetz verschlimmbessert wird...
Hallo zusammen,
wir arbeiten im DATEV ASP. Hat in diesem Zusammenhang vielleicht schon
jemand was gehört, ob die An- und Abmeldezeiten von der DATEV protokolliert
werden und wenn ja, ob dieses Protokoll abrufbar ist und man sich hierauf berufen kann?
Viele Grüße