abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Elektronische Arbeitsbescheinigung (BEA) bei Systemwechsel

15
letzte Antwort am 25.01.2024 16:15:04 von ZN
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
ZN
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 16
1553 Mal angesehen

Hallo Kollegen,

unser Lohnbüro hat etliche Kunden, die erst seit wenigen Jahren über LODAS abgerechnet werden. Bislang war unser Verständnis, dass für die elektronische Übermittlung der Arbeitsbescheinigung 12 in LODAS abgerechnete Monate Voraussetzung sind. Nun bekommen wir jedoch Fehlerhinweise, wonach eine Übermittlung nicht möglich ist, weil Zeiträume, die bis zu 5 Jahre in der Vergangenheit liegen, nicht im RZ vorhanden sind.
Gibt es hier eine Möglichkeit die fehlenden Daten manuel zu erfassen oder die Arbeitbescheinigung nur mit den Daten aus Lodas zu versenden? Bei Großkunden mit hoher monatlicher Fluktuation würde die Übermittlung über sv.net eine enorme zusätzliche Arbeitslast ab Januar bedeuten.

Vielen Dank für alle Antworten und ein frohes Neues Jahr!

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 16
1500 Mal angesehen

Hallo,

 

grundsätzlich gibt es keinen Mindestzeitraum für einen Mitarbeiter, bevor eine Arbeitsbescheinigung aus LODAS erzeugt werden kann.
Voraussetzung ist jedoch, dass der zu meldende Beschäftigungszeitraum vollständig über LODAS abgerechnet wurde.
Ist in Ihrem Fall evtl. ein Ersteintrittsdatum hinterlegt, das vor dem Beginn der Abrechnung bei LOAS liegt? In dem Fall liegen die Zeiträume tatsächlich nicht im Rechenzentrum vor.


Gerne schauen wir uns aber den Fall genauer mit Ihnen an.

Bitte wenden Sie sich dazu über unsere Servicekanäle an uns.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
ZN
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 16
1490 Mal angesehen

Hallo Frau Bäuerlein,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Bei einem Systemwechsel aus einem Fremdprogramm werden die meisten Arbeitnehmer einen Eintrittsdatum vor der ersten Abrechnung mit LODAS haben. Bedeutet das, dass bei einem Austritt in den nächsten fünf Jahren es nicht möglich sein wird, eine Arbeitsbescheinigung aus LODAS zu versenden?

Das Problem wurde auch schon früher angesprochen, siehe z.B. 
https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Lodas-Probleme-mit-Arbeitsbescheinigungen/td-p/188907#_=_
Da die Arbeitsbescheinigungen bislang auch über das Programm Bescheinigungen abgerufen werden konnten, war es relativ einfach, die fehlenden Daten ggf. zu ergänzen oder, wie in den meisten Fällen, einfach leer zu lassen. Gibt es eine Möglichkeit, weiterhin das Bescheinigungen-Programm für die Ergänzung und elektronische Übermittlung zu nutzen? 

Viele Dank.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 16
1427 Mal angesehen

Update 10.01.2023:

 

Hallo,

 

entschuldigen Sie bitte die fehlerhafte Information.

Die Datenübermittlungspflicht gilt seit dem 01.01.2023 für alle Unternehmen.

 

In Einzelfällen, wie zum Beispiel dem oben geschilderten Fall bei einem Systemwechsel, kann die Arbeitsbescheinigung leider nicht über LODAS erstellt werden. Klären Sie solche Sachverhalte ggf. mit der Agentur für Arbeit direkt oder übermitteln Sie die Bescheinigung über sv.net.

 

Hallo,


die Verpflichtung zur elektronischen Datenübermittlung der Arbeitsbescheinigung wurde verschoben (voraussichtlich erst ab 01.01.2024 verpflichtend).


Daher können Sie aktuell wie bisher die Bescheinigung in Papierform übermitteln.
Bei einer Änderung der Verfahrens werden wir Sie rechtzeitig informieren.

 

 

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 5 von 16
1412 Mal angesehen

@Alexandra_Friedrich  schrieb:

Hallo,


die Verpflichtung zur elektronischen Datenübermittlung der Arbeitsbescheinigung wurde verschoben (voraussichtlich erst ab 01.01.2024 verpflichtend).

 


Hallo Frau Bäuerlein,

 

haben Sie dazu eine Rechtsgrundlage?

 

Die Bundesagentur weit in einer Pressemitteilung vom 29.12.2022 noch auf die Verpflichtung ab dem 01.01.2023 hin:

 

Wichtig für Unternehmen: Arbeitsbescheinigungen müssen ab 1. Januar 2023 online übermittelt werden! | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

jafrasch
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 16
1387 Mal angesehen

Mehr noch: Die SB motzen auch wenn man aus Gründen im Januar noch Papierform verwendet.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 7 von 16
1322 Mal angesehen

Hallo Community,

 

danke an @Uwe_Lutz


Ich habe meine Aussage von gestern korrigiert. Bitte entschuldigen Sie das Versehen.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
ZN
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 16
1317 Mal angesehen

Hallo Frau Bäuerlein,

 

danke für Ihre Antwort. Der geschilderte Sachverhalt dürfte jedoch kein Einzelfall sein, es betrifft alle Mandanten, die in den letzten 5 Jahren nach LODAS übernommen wurden. 

Gibt es eventuell Pläne die nötigen Felder in einer späteren LODAS-Version zu implementieren?

Vielen Dank.

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 9 von 16
1311 Mal angesehen

Hallo Frau Bäuerlein,

 

die Aussage, dass die Arbeitsbescheinigungen über sv-net abgegeben werden müssen, wenn die Arbeitnehmer nicht in den letzten 5 Jahren über ein Datev-Lohnprogramm abgerechnet wurden, gilt dann sicherlich auch für Lohn und Gehalt, oder?

 

Die Folge wäre tatsächlich, dass man bei potentielle Mandanten zukünftig darauf achten müsste, mit welchem Lohnprogramm sie abgerechnet wurden und wie hoch die Fluktuation ist. Dann müsste man den Mandanten auf höhere Kosten im Bescheinigungswesen "einstimmen".

 

Super. 👍 Digitalisierung in D, immer wieder ein (Alb-)Traum.

 

Viele Grüße

T. Reich

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 10 von 16
1245 Mal angesehen

Hallo,


Ihren Verbesserungswunsch haben wir an unsere Entwicklungskollegen weitergegeben. Gerne halten wir Sie hierzu auf dem Laufenden.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 11 von 16
1215 Mal angesehen

Hallo Herr Reich,


in Lohn und Gehalt können Sie Arbeitsbescheinigungen übermitteln, für die die Angaben bis zu 5 Jahren zurück benötigt werden und innerhalb dieser Zeit ein Systemwechsel stattgefunden hat.


Informationen dazu, wie diese erstellt werden können, finden Sie in unserem Dokument 1004156 – LN19522 bei Erstellung der Arbeitsbescheinigung in Lohn und Gehalt compact / classic / comfort.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
ZN
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 12 von 16
379 Mal angesehen

Hallo Frau Frohmeyer,

gibt es zum Thema eventuell Neuigkeiten?

Vielen Dank
ZN

0 Kudos
wicki04
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 13 von 16
362 Mal angesehen

ich bin zwar nicht Frau Frohmeyer, aber die Antwort kann ich Ihnen auch geben und sie lautet nein.  Es ist wohl in Planung, aber wann es umgesetzt wird, steht in den Sternen. 

 

Hier muss die Arbeitsbescheinigung über das sv-Meldeportal erstellt werden. 

 

Auch bei Mandanten, die  in 2021 übernommen wurden muss ich immer bei Mitarbeitern, die vor dieser Übernahme eingetreten sind und jetzt austreten, die Arbeitsbescheinigung über das sv-Meldeportal machen.

 

Super Lösung, alle Daten manuell in sv-net bzw. jetzt noch komplizierter durch das Anmeldeverfahren im sv-Meldeportal einzugeben🤢.

 

BEA ist ja erst seit 01.01.23 verpflichtend. Ist ja noch nicht so viel Zeit vergangen um eine Lösung zu finden, nur ein Jahr. 😀

KOB
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 14 von 16
347 Mal angesehen

@wicki04  schrieb:

..............BEA ist ja erst seit 01.01.23 verpflichtend. Ist ja noch nicht so viel Zeit vergangen um eine Lösung zu finden, nur ein Jahr. 😀


Genau! Daher alle Formulare davor auch noch über das DATEV-Programm Bescheinigungen erstellbar u. als pdf/Ausdruck legitim zu versenden.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 15 von 16
308 Mal angesehen

Hallo ZN,

 

eine Umsetzung der Erfassungsmasken für BEA Vorträge in LODAS ist für 2024 geplant.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
ZN
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 16 von 16
302 Mal angesehen

Vielen Dank Herr Stein!

0 Kudos
15
letzte Antwort am 25.01.2024 16:15:04 von ZN
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage