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Eintrittsdatum ändern- LODAS

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letzte Antwort am 03.06.2020 07:20:25 von Kristin_Frohmeyer
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mariahagen
Einsteiger
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Nachricht 1 von 12
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Hallo liebe Community,

 

ich habe zwar schon einen Service-Kontakt geschickt, aber wann die Antwort kommt.......

 

Es gibt zwei MA , bei denen sich das Eintrittsdatum vom 01.04. auf ein Datum in der Zukunft verschoben. Ich bin vorgegangen wie im Dokument 1021512 beschrieben. Bei einer P-Nr. ist die SV-Meldung,  LA etc storniert worden, bei der anderen nicht.

Eine Komplettwiederholung habe ich wegen ca. 400 MA nicht gemacht.

Die 1. Abrechnung Mai hat stattgefunden!

Der einzige Unterschied ist, dass ich das falsche Eintrittsdatum bei der Pnr. wo es nicht geklappt hat bereits im April überschrieben habe, (eine NB einzelne PNr wurde abgelehnt) bei der funktionierenden PNR. erst mit der Mai-Abrechnung.

Wie bekomme ich nun die Abrechnung für April storniert, eine NB wird abgelehnt! Lt. dem Dokument sollte doch eine automatische Korrektur mit der nächsten Abrechnung erfolgen. Einen Hinweis auf den Monat in dem das falsche Datum gelöscht und das neue eingegeben werden soll gibt es dort nicht!

 

Bin für jede Lösung dankbar.

 

Viele Grüße

coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 12
1132 Mal angesehen

Hallo,

 

versuchen Sie mal bitte folgendes bei der fehlerhaften Personalnummer:

 

1. Sie kopieren die Daten auf auf neue Personalnummer, mit der Sie dann tatsächlich "in der Zukunft" abrechnen

2. Bei der alten Personalnummer überschreiben Sie wieder das Eintrittsdatum mit dem 01.04. und setzen dann,

falls es nicht farbig (als Änderung) hervorgehoben wird mit der rechten Maustaste das Änderungskennzeichen manuell.

3. Beim Austrittsdatum geben Sie ebenfalls den 01.04. ein und löschen sämtliche Entgeltbestandteile

4. Dann senden Sie eine Wiederholungsabrechnung einzeln für diese Personalnummer.

 

Ist zwar eine "Holzhammer-Methode"... die hilft aber !

 

Gruß

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

für das Ein-/Austrittsdatum spielt es keine Rolle, in welchem Bearbeitungsmonat Sie diese erfassen, da diese Eingaben monatsübergreifend gespeichert werden.

 

Sie schreiben, dass die 1. Abrechnungen für Mai 2020 stattgefunden haben. Wurde auch die Abrechnung für den Mitarbeiter, bei dem die Stornierung nicht erfolgt ist, bereits durchgeführt? In welcher Abrechnungsgruppe ist dieser gespeichert?

 

Die "Holzhammermethode" würde ich (zunächst) nicht empfehlen, da dies die nächsten Probleme mit den ELStAM-Daten auslösen kann und zudem dann eine SV-Meldung für den Zeitraum 01.04.-01.04. erstellt würde bzw. versucht würde, diese zu erstellen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 12
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@mariahagen Eine Bitte: Teilen Sie uns bitte mit, mit welcher Methode (Service-Kontakt, Herr Lutz oder "Holzhammer") Sie Ihr Problem lösen konnten?

 

Leider geben "gefühlt" 3/4 der Benutzer, die hier Fragen einstellen, kein Feedback zu den Antworten, die sie hier erhalten... Und das hilft Benutzern wenig weiter, die in Zukunft eine ähnliche Frage haben. 

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mariahagen
Einsteiger
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Nachricht 5 von 12
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Hallo Herr Lutz,

 

der MA ist in Gruppe 1 gespeichert.

Diese wurde auch für Mai abgerechnet. Das Eintrittsdatum hatte ich im April nach durchgeführter LA Lauf 1 auf 01.05.2020 geändert. Eine Stornierung der LA als Wiederabrechnung hat nicht funktioniert, da Eintritt ja erst 01.05.

Nun habe ich Lauf 1 Mai gemacht und die Abrechnung hat problemlos funktioniert, aber mit Beginn Mai und kein Rückgriff auf April. Eine Nachberechnung April kann ich nicht anstassen, da der MA ja im April nicht beschäftigt ist!

Bei der anderen P-Nr. war auch der April abgerechnet. Da habe ich jetzt im Mai das Eintrittsdatum mit 01.05. überschrieben und bekomme eine Abrechnung Mai, in der der April komplett incl. SV-Meldung etc. storniert wird.

 

Viele Dank schon einmal fürs Mitüberlegen

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 6 von 12
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Hallo Frau Hagen,

 

wird nur die Anmeldung nicht storniert oder wird auch die ursprüngliche Abrechnung für April 2020 nicht aufgehoben?

 

Ich würde in dem Fall ggf. einmal den Beschäftigungszeitraum komplett löschen und neu erfassen. Bitte prüfen Sie, ob es dann in einer Probeabrechnung mit einer Einzel-Wiederholung dieses Mitarbeiters besser aussieht.

 

Wenn dies nicht hilft, ggf. einmal den Beschäftigungszeitraum löschen - nur Stammdaten senden - Verarbeitungslauf abwarten und im nächsten Verarbeitungslauf die Beschäftigung mit Beginn 01.05. wieder erfassen - Probeabrechnung durchführen.

 

Wenn die Abrechnungen korrigiert sind und "nur" die Anmeldung nicht angepasst wurde, weiß ich so auch nicht weiter - da würde ich die Antwort der DATEV abwarten.

 

Viele Grüße und viel Erfolg

Uwe Lutz

 

 

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mariahagen
Einsteiger
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Nachricht 7 von 12
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Hallo Herr Lutz,

 

es passiert rückwirkend für den April gar nichts.

Ich bekomme eine korrekte Abrechnung für Mai ohne jeden Rückgriff auf April.

Bei dem MA, bei dem ich die Änderung des Eintrittsdatums vom 01.04. auf den 01.05. erst mit der Mai-Abrechnung gemacht habe, wird die April-Abrechnung rückwirkend auf 0 gesetzt, die Anmeldung storniert und neu, also alles so wie es sein soll.

Bei dem MA. bei dem es nicht klappt, ist der einzige Unterschied, dass ich das Datum bereits im April geändert habe.

Eine komplette Wiederholungsabrechnung für April kam w. ca. 400 MA eher nicht in Frage.

 

Vielen Dank für Ihre Ideen und viele Grüße

 

 

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mariahagen
Einsteiger
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Nachricht 8 von 12
1055 Mal angesehen

Hallo, alles ist gut!

 

Ich kontrolliere die Abrechnungen alle als Probeabrechnung. Die ist für April nicht gekommen, da ja im April nicht beschäftigt.

Im Lohnjournal April ist die MA aber mit 0. Es wurde auch bereits im April die SV-Anmeldung storniert und Elstam abgemeldet. Aber es kommt keine neue Abrechnung, also 0, Storno o.ä.!!!

In den Unterlagen befindet sich also eine Lohnabrechnung, die nirgendwo wieder auftaucht. Die Zahlung war auch schon erfolgt.

Also alles wird im Hintergrund korrigiert, ohne Hinweis, Fehlerprotokoll und vor allem OHNE neue Abrechnung!

Diese Verwirrung ist leider durch Corona entstanden, da ich z.Zt. nur Home-Office mache!

Ich finde es übersichtlicher wie bei meinem zweiten MA das Eintrittsdatum mit dem nächsten Monat zu ändern, dann kommt auch eine stornierte Abrechnung.

 

Viele Grüße und danke für die Tipps

 

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coester
Fortgeschrittener
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Hallo & Gruß in´s Homeoffice !

 

Dann ist ja alles gut gelaufen.

 

Ich wünsche Ihnen schöne Pfingsten.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 12
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Hallo, 


wurde für den April, nachdem das Eintrittsdatum geändert wurde, eine Wiederabrechnung durchgeführt? In diesem Fall wird die vorherige Abrechnung mit "Null" überschrieben. Sie erhalten zwar keine Brutto-/Nettoabrechnung, die abgerechneten Werte werden jedoch storniert. 
Dadurch wird mit Mai keine Nachberechnung mehr erstellt. 


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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mariahagen
Einsteiger
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Nachricht 11 von 12
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Hallo Herr Stein,

 

ja, ich habe eine Wiederabrechnung im April angestossen.

Aber da der MA im April nicht beschäftigt war, habe ich keine Probeabrechnung sehen können.

Eine korrigierte Abrechnung ist wie beschrieben auch nicht gekommen.

Es lief also alles im Hintergrund.

Vielleicht wäre es für Anwender hilfreich, wenn ein entsprechender Hinweis in dem Dokument aufgenommen würde.

Also Wiederabrechnung durchführen aber es kommt keine Lohnabrechnung o.ä.

So oft kommt die Änderung des Eintrittsdatums vermutlich nicht vor, aber wenn man weiß, dass keine Lohn-Abrechnungskorrektur erfolgt vermisst man die Abrechnung auch nicht.

Oder vielleicht ein Hinweis im Fehlerprotokoll, denn die Überweisung war ja auch erstellt!

 

Viele Grüße und allen ein schönes Pfingstwochenende

 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 12
1009 Mal angesehen

Hallo,


vielen Dank für Ihr Feedback. Wir haben Ihre Anregung weitergegeben und werden diese in unserem Dokument zu ergänzen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 03.06.2020 07:20:25 von Kristin_Frohmeyer
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