Guten Tag zusammen.
der MA hat im Februar 2025 die Einmalzahlung bekommen, seine Abrechnung sah so aus:
Firmenrad ST+SV - 16 EUR
Gehalt 8.700
Sonderzahlung 5.000
WHG / Arbt P.ST 72,00
WHG Arbt ST+SV PFL 39,36
Privatfahrten 232,00
Gehaltsumwl RAD 189,43
SV L: 8.050, 00 ( über BBG)
V: 1.764,74 ( RV) 1.764,74 (AV)
mit dem laufenden Bezug 8.050, ist klar, aber warum wurde nur die Teil der Einmalzahlung mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet. ? V bedeutet Vorjahr.
Der restliche Betrag der Prämie (ca. 3.235 €) ist voll steuerpflichtig, aber nicht SV-pflichtig, warum so?
Ich wäre für Ihre Hilfe sehr dankbar!
Hallo @sv_z1 ,
die Sonderzahlung ist sv-rechtlich dem Vorjahr zuzuordnen; und im Vorjahr wird bis zur BBG wohl nur noch Luft gewesen sein in Höhe von 1.764,74 €.
VG
Vielen Dank für die Antwort.
ich habe noch eine Jahresmeldung im Februar erhalten, kann diese aber leider nicht mehr finden.
Die ursprüngliche alte Meldung 2024 beinhaltete das Bruttoarbeitsentgelt von 88.835,00 €.
Ist es möglich, eine neue Jahresmeldung mit dem korrigierten Bruttoarbeitsentgelt von 90.599,74 € (anstatt bisher 88.835,00 €) vom DATEV zu erhalten?
VG
@sv_z1 schrieb:ich habe noch eine Jahresmeldung im Februar erhalten, kann diese aber leider nicht mehr finden.
Auswertung 65, wobei das keine Jahresmeldung (50) sondern die Meldung eines einmalig gezahlten Entgelts (54) gewesen sein wird. Und dann brauchst du auch keine neue Jahresmeldung. Wer hat die angefordert?
Wenn du Auswertung nicht mehr gespeichert hast, kannst du sie einfach über die temporäre Auswertungssteuerung neu abrufen.
Guten Tag,
vielen Dank
der betroffene Mitarbeiter ( er ist Finanzbuchhalter) möchte die neue Jahresmeldung haben oder mindestens die Zuordnung des Betrages.
VG