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Einmalzahlung im Februar, SV Abzug für Vorjahr oder Vormonat?

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letzte Antwort am 09.07.2025 10:16:05 von sv_z1
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sv_z1
Einsteiger
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Guten Tag zusammen. 

 

der MA hat im Februar 2025 die Einmalzahlung bekommen, seine Abrechnung sah so aus:

 

Firmenrad  ST+SV -   16 EUR

Gehalt                        8.700

Sonderzahlung           5.000

WHG / Arbt P.ST          72,00

WHG Arbt ST+SV PFL  39,36

Privatfahrten                232,00

Gehaltsumwl RAD        189,43

 

 

SV     L:   8.050, 00 ( über BBG)

         V:   1.764,74 ( RV) 1.764,74 (AV)

 

mit dem laufenden Bezug 8.050, ist klar, aber warum wurde nur die Teil der Einmalzahlung  mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet. ? V bedeutet Vorjahr. 

 

Der restliche Betrag der Prämie (ca. 3.235 €) ist voll steuerpflichtig, aber nicht SV-pflichtig, warum so?

 

Ich wäre für Ihre Hilfe sehr dankbar!

 

 

 

lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 2 von 5
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Hallo @sv_z1 ,

 

die Sonderzahlung ist sv-rechtlich dem Vorjahr zuzuordnen; und im Vorjahr wird bis zur BBG wohl nur noch Luft gewesen sein in Höhe von 1.764,74 €.

 

VG

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sv_z1
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Vielen Dank für die Antwort. 

 

ich habe noch eine Jahresmeldung  im Februar erhalten, kann diese aber leider nicht mehr finden.

 

Die ursprüngliche alte Meldung 2024 beinhaltete das Bruttoarbeitsentgelt von 88.835,00 €.

 

Ist es möglich, eine neue Jahresmeldung mit dem korrigierten Bruttoarbeitsentgelt von 90.599,74 € (anstatt bisher 88.835,00 €) vom DATEV zu erhalten? 

 

VG

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rschoepe
Experte
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Nachricht 4 von 5
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@sv_z1  schrieb:

ich habe noch eine Jahresmeldung  im Februar erhalten, kann diese aber leider nicht mehr finden.

Auswertung 65, wobei das keine Jahresmeldung (50) sondern die Meldung eines einmalig gezahlten Entgelts (54) gewesen sein wird. Und dann brauchst du auch keine neue Jahresmeldung. Wer hat die angefordert?

Wenn du Auswertung nicht mehr gespeichert hast, kannst du sie einfach über die temporäre Auswertungssteuerung neu abrufen.

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sv_z1
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Guten Tag,

 

vielen Dank

 

der betroffene Mitarbeiter ( er ist Finanzbuchhalter) möchte die neue Jahresmeldung haben oder mindestens die Zuordnung des Betrages. 

VG

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letzte Antwort am 09.07.2025 10:16:05 von sv_z1
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