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Einmalbezug monatliche Auszahlung

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letzte Antwort am 21.10.2020 14:21:05 von TN
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2-Sina-2
Beginner
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Hallo.

 

Meine Frage wäre, wie man abrechnen muss, wenn der AG das Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld monatlich aufteilen will. 

Dazu habe ich mal einen RV-Prüfer gefragt. Dieser meinte, dass wenn der Einmalbezug auf 12 Monate und drüber als laufender Bezug abgerechnet werden muss. Wenn der Einmalbezug allerdings nur auf z. B. 3, 6, 9 Monate etc. (also unter 12 Monate) ausbezahlt wird, dass man es weiter als Einmalbezug abrechnen kann/darf/muss.

So habe ich es jetzt auch bei zwei Mandanten abgerechnet. Den einen, der auf 12 Monate aufteilt, als laufender Bezug und bei dem der es auf ein halbes Jahr aufteilen will, als Einmalbezug.

 

Hatte Ihr so einen Fall schon mal? Wie habt Ihr abgerechnet?

 

Ich habe alles (Internet, LexInform) dazu durchsucht und keine genau Regelung gefunden. Da hieß es nur, wenn Einmalbezug monatlich ausbezahlt wird, wird es zum laufenden Bezug. Aber nicht ab wie viel Monaten. D. h. man müsste es ja schon ab Aufteilung von 2 Monaten und mehr als laufenden Bezug abrechnen????

lohnetc
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 3
734 Mal angesehen

Moinsen,

 

wenn ich einen gleichbleibenden Betrag monatlich auszahle, wird er imho zum laufenden Bezug und entsprechend monatlich versteuert und versichert. Wird der Betrag in größeren Abständen abgerechnet (alle zwei oder mehr Monate), dann kann er kein laufender Bezug sein und wird als Einmalbezug behandelt.

 

Es ist egal, wie man das "Kind" nennt, es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Wenn ich meinem laufenden Gehalt die Bezeichnung "steuerfreie Aufmerksamkeit" gebe, muss trotzdem voll versteuert und versichert werden.

 

Weiterhin viel Erfolg

 

 

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TN
Fachmann
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Nachricht 3 von 3
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Bei Haufe hieß es mal, dass all das als EBZ zu werten ist, was keinem Monat zugeordnet werden kann.

 

Ich vermute hier also einen laufenden Bezug.

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letzte Antwort am 21.10.2020 14:21:05 von TN
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