Hallo,
meine Mandantin möchte nun das alle Ehrenamtlichen über die Lohnabrechnung laufen.
Kann man das überhaupt machen? Ehrenamtliche sind ja keine Arbeitnehmer.
Wie müsste ich diese dann im System hinterlegen? 0/900 0/0/0/0/
,ohne Krankenkasse, ohne Steuer-ID und ohne SV-Nummer?
Die Meldung an die UV erfolgt manuell.
Hallo,
Informationen zum Inhalt des §3 Nr. 26 EStG finden Sie im LEXinform im Dokument 0630585 "Nebenberufliche Tätigkeiten...".
Hier finden Sie unter Kapitel 4 "Sozialversicherungsrechtliches geringfügiges Beschäftigungsverhältnis/Lohnsteuerverfahren" alle wichtigen Informationen für die Abrechnung.
Bitte beachten Sie:
Eine automatische Prüfung der Einhaltung der Freigrenze findet im Programm nicht statt.
Dies ist manuell zu tätigen und durch Schlüsselung der Steuer-/SV-Behandlung der verwendeten Lohnart selbst zu steuern.
Eine Anleitung zur Anlage von geringfügig Beschäftigten finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument 1080365 .
Hallo Winthrop,
wie hast du das mit den Ehrenamtlichen geklärt?
Mein Mandant möchte auch ein paar Ehrenamtlichen ein paar Euro zahlen. Ist auch nur 45 bzw 60 € die bezahlt werden sollen. Muss das über die Lohnabrechnung laufen oder kann mein Mandant das einfach mit einer Quittung ausbezahlen?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Lieben Gruß