Hallo Zusammen,
jemand ist bei uns geringf. angestellt mit ca. 300€.
Hat weitere geringf. Beschäftigung mit ca. 100€. Ansonsten keine Hauptbeschäftigung.
Welcher AG muss EPP auszahlen? der mit dem höheren Gehalt oder der Arbeitgeber bei dem der Mitarbeiter schon länger arbeitet?
Viele Grüße
Das entscheidet der Minijobber. 😉 Dieser muss ja eine Erklärung abgeben, dass die Beschäftigung bei der er die EPP ausgezahlt haben möchte, seine Hauptbeschäftigung ist. Ohne die Erklärung darf der Arbeitgeber nicht auszahlen.
Das heißt es gibt hier keine klare Vorgabe wer die EPP auszahlen muss?
Hängt es nicht an der Höhe des Gehaltes oder welchen Minijob es schon früher gab?
Warum sollte es? Es macht doch für den Gesetzgeber keinen Unterschied, wer es von den beiden Arbeitgebern auszahlt. Durch die Erklärung ist es eindeutig geklärt, wer auszahlen soll und ggf. wer auch haftet bzw. sich ggf. strafbar macht.
Vielleicht wurde der andere Minijob ja mit Steuerklasse abgerechnet. Dann wäre das unsere erste Wahl.
Das ist so auch in den FAQ's (VI. 1.) geregelt.
Aus Sicht der FV sind Minijobs nur Minijobs, wenn pauschal versteuert nach § 40a Abs. 2 EStG, sonst erstes Dienstverhältnis bei Steuerklassen 1 bis 5 unabhängig vom Arbeitslohn.