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EPP Lodas Lohnsteuer-Anmeldung Korrektur

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letzte Antwort am 16.09.2022 10:46:14 von Jones
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InachisIo
Beginner
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Hallo Zusammen,

ich in diesem Fall habe ich mit Lodas gearbeitet und habe bereits die Abrechnung 08/2022 durchgeführt und versendet. Leider gibt es nun einen Eintritt zum 15.08.2022. Auch die Person erhält die EPP. Wie kann ich nun die Lohnsteuer-Anmeldung korrigieren? Über die Wiederabrechnung? Wenn ja, was ist sinnvoller: für alle erneut abrechnen oder nur für die eine Person? In L&G wäre es ja einfach den Monatsabschluss zurücksetzen und neu abrechnen. Da ich nicht so viel in Lodas arbeite, bin ich mir nicht sicher wie hier jetzt der genaue Weg ist. Muss ich etwas zurücksetzen oder reicht die Wiederabrechnung aus? Werden die Gehaltsnachweise erneut versendet?

 

Vielen Dank für die Hilfe. 🙂

björn
Experte
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Nachricht 2 von 34
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Hallo,

 

eine Wiederabrechnung nur für den neuen Mitarbeiter reicht aus.

 

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FrauSmith
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 34
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Zurücksetzten geht bei Datev nicht mehr.

 

Wiederholung einzelne müsste ja ausreichen wie sonst auch bei Korrekturen.  Dann kommt auch nur die eine Gehaltsabrechnung neu.

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wicki04
Aufsteiger
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Also uns wurde im DATEV Seminar am 11.08.22 gesagt, dass eine Wiederholungsabrechnung komplett erfolgen soll, nicht einzeln.

 

 

KOB
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InachisIo
Beginner
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Nachricht 5 von 34
4002 Mal angesehen

Vielen Dank für die Antworten. 🙂

 

In dem Dokument der Wiederabechnung habe ich gelesen, dass diese nur durchgeführt werden kann wenn kein Monatsabschluss erfolgt ist. Der ist bei mir aber erfolgt. Kann ich den denn jetzt trotzdem durchführen?

 

Ich denke auch, dass im gesamten neu abgerechnet werden muss, damit eine neue Lohnsteuer-Anmeldung generiert wird. Oder sehe ich das falsch?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 6 von 34
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@InachisIo  schrieb:

 

 

In dem Dokument der Wiederabechnung habe ich gelesen, dass diese nur durchgeführt werden kann wenn kein Monatsabschluss erfolgt ist. Der ist bei mir aber erfolgt. Kann ich den denn jetzt trotzdem durchführen?

 


Hier müssen Sie unterscheiden, mit welchem Programm Sie arbeiten. In LODAS gibt es die Funktion "Monatsabschluss" nicht - folglich kann und muss man den auch nicht zurücksetzen. In LuG müssen Sie, wenn der Monatsabschluss erfolgt ist, diesen erst zurücksetzen, wenn Sie für den Monat noch Abrechnungen ändern wollen.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 7 von 34
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@wicki04  schrieb:

Also uns wurde im DATEV Seminar am 11.08.22 gesagt, dass eine Wiederholungsabrechnung komplett erfolgen soll, nicht einzeln.

 

 


Moin,

 

in welchem Zusammenhang wurde dies gesagt?

 

Wenn Sie die August-Abrechnungen erstellt haben, bevor das notwendige Update installiert wurde, müssen Sie eine Gesamtwiederholung machen.

 

Wenn Sie den August abgerechnet haben und dann ein neuer MA nachgemeldet werden muss, reicht m.E. eine Einzelwiederholung.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

InachisIo
Beginner
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Hallo Herr Lutz,

vielen Dank für Ihre Antwort. Jetzt bin ich etwas schlauer. 😄

Das macht natürlich so Sinn. Da wir überwiegend mit L&G arbeiten, ist Lodas manchmal noch nicht ganz schlüssig für mich.

 

In meinem Fall war das Update bereits durchgeführt. Da der Eintritt jedoch nicht berücksichtig wurde, muss ich die Lohnsteuer-Anmeldung für die EPP korrigieren. Ich bin nur nicht sicher, ob das System die Korrektur durchführt wenn ich die Wiederabrechnung nur für eine Person durchführe.

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wicki04
Aufsteiger
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Hallo Herr Lutz,

 

es war eine Frage eines Teilnehmers gewesen, ob nach erfolgtem Monatsabschluss (Update war installiert) und Neueintritt eines MA eine Einzelwiederholung oder eine Komplettwiederholung erfolgen soll.  Der Dozent meinte wenn eine Wiederholung notwendig ist, dann immer nur komplett. 

 

Im Dok.-Nr.: 1024623 steht die Komplettwiederholung explizit nur bei Korrekturen der LSt-Anmeldung über die Erfassung in der Nebenbuchführung drin. 

 

Bei LSt-Anmeldung korrigieren Punkt 2.6 ist es nicht genau definiert, dort steht nur:

 "Die Kennzahl 35 auf der Lohnsteuer-Anmeldung können Sie in LODAS deshalb nur mit einer Wiederabrechnung des Anmeldezeitraums korrigieren. 

 

Sollte es bei meinen Mandanten zu Korrekturen kommen, würde ich es auch über eine Komplettwiederholung machen.

 

KOB
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 10 von 34
3880 Mal angesehen

@wicki04  schrieb:

 

 

Sollte es bei meinen Mandanten zu Korrekturen kommen, würde ich es auch über eine Komplettwiederholung machen.

 


Ich habe vorhin gerade eine nachträgliche Erfassung einer EPP über die Nebenbuchführung in 08/2022 mit einer Einzelwiederholung abgerechnet. Die EPP in der neuen LSt-Anmeldung ist korrekt.

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wicki04
Aufsteiger
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vielen Dank, gut zu wissen! Manchmal geht probieren über studieren 🙂

KOB
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nagi
Einsteiger
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Nachricht 12 von 34
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Hallo an alle,

 

ich stelle mir gerade noch eine Frage zur Wiederabrechnung, welche ich wegen unserer bereits vor dem Update erfolgten Juli-Abrechnung mit dem Anmeldezeitraum 08/2022 machen muss.

 

Da wir auch bereits kurz vor unserer Abrechnung 08/2022 stehen, habe ich schon sämtliche Nachberechnungssachen mit eingegeben. Die Nachberechnungen für Kind-Krank-Tage in 07/2022 und rückwirkenden Veränderungen der Lohnsteuer (z.B. von 1 auf 2) wirken sich doch sicherlich dann schon in der Wiederabrechnung 07/2022 aus und verändern damit die bereits erfolgten Lohnzettel bzw. Auszahlungsbeträge. Muss ich diese relevanten Einstellungen noch einmal kurz rausnehmen vor der Wiederabrechnung 07/2022 ("in der Hoffnung, dass ich alles noch weiß) und dann wieder einstellen zur Abrechnung 08/2022 um dahingehend keine Veränderungen zu haben? Oder ist es unproblematisch, da evtl. Negativbeträge (z.B. bei Kind-Krank) im Lohn bzw. "Guthaben" (z.B. bei Veränderung LSt.-Klasse 1 auf 2) dann mit dem Folgemonat (08/2022) verrechnet werden.

 

Liebe Grüße 

 

 

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TN
Fachmann
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Damit Sie nichts vergessen, könnten Sie sich ja die bereits erstellten Auswertungen abspeichern. Und können in Lodas keine Differenzzahlungsträger erstellt werden?

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nagi
Einsteiger
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Nachricht 14 von 34
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Das mit den Differenzzahlungsträgern hatte ich auch schon gelesen, das würde ich dann evtl. nutzen.

 

Habe mit Wiederabrechnungen aber leider gar keine Erfahrungen. Berücksichtigt das Programm z.B. bei nachberechneten Kind-Krank-Tagen, dann aber bei der Wiederabrechnung auch meine bereits erfolgte Auszahlung an den Mitarbeiter, so dass dann auf dem Lohnzettel tatsächlich der Negativsaldo im Netto eingestellt ist?

 

Liebe Grüße

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björn
Experte
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Nachricht 15 von 34
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Nein. Bei einer Wiederabrechnung müssen Sie den bereits ausbezahlten Betrag manuell als Vorschuss einbuchen, damit nur noch die Differenz dem AN ausgezahlt wird.

 

Gruß

 

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FrauSmith
Aufsteiger
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Nachricht 16 von 34
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Ehrlich gesagt versteh ich gerade nicht warum eine Wiederabrechnung Juli erfolgen soll. Wegen der EPP?

Wenn sie vor der Augustabrechnung stehen und das Update bereits eingespielt ist muss man doch nichts wiederholen. Vor allem nicht den Juli. Der Juli hat doch mit der EPP nichts zu tun.
Anspruchberechtigte im August prüfen und ggf. umschlüsseln. August senden und gut.


Oder ich versteh die Frage nicht.

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nagi
Einsteiger
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Nachricht 17 von 34
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Hallo Frau Smith,

 

der Grund ist im Verlauf wohl etwas untergegangen.

 

Ich muss dies so machen, da wir die monatliche Lohnsteuer mit der Anmeldezeitraum "Folgemonat" haben. Das bedeutet, mit der Abrechnung 07/2022 erfolgt bei uns bereits die Lohnsteueranmeldung für den Anmeldezeitraum "August 2022", welcher wegen der EPP damit zu korrigieren ist.

 

Liebe Grüße

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FrauSmith
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Ach ok danke.

 

 

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FrauSmith
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Ach ok danke.

 

Ich hatte das noch nie so. Heißt sie rechnen Juli ab und erstellen die Lohnsteueranmeldung August (Fällig September)

Bin neugierig: für welche Fälle ist das der Fall das die Lohnsteueranmeldung für den Folgenplan erstellt wird?

 

 

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InachisIo
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Hallo Zusammen,

ich muss jetzt leider nochmal ganz dumm nachfragen, da es meine erste Wiederabrechnung wäre und ich nicht weiß was damit genau ausgelöst wird und und und.......

 

Ich habe versucht Datev über die anderen Servicekanäle zu erreichen. Leider war das erfolglos.

 

Wie in der anderen Nachricht bereits beschrieben, habe ich die Abrechnung 08/2022 durchgeführt. Nachträglich wurde mir mitgeteilt, dass wir einen Eintritt zum 15.08.2022 haben. Somit muss ich die Lohnsteuer-Anmeldung korrigieren. Wie wir ja feststellten durch eine Wiederabrechnung. Was ist hier besser: Einzeln oder komplett? Jetzt ist es aber so, dass die Person einen Abschlag des Gehalts bereits erhalten hat. Wie kann ich das berücksichtigen? Was passiert mit den Zahlungsdatein zu LG, SV und ZVK? Erhalte ich hier nur Differenzzahlungen oder wird komplett alles neu generiert? Wird der Buchungsbeleg, die Begleitzettel und die Übersicht Zahlungen dann auch korrigiert?

 

Bei einer kompletten Wiederabrechnung: Werden dann die Gehaltsnachweise neu versendet?

 

Ich danke jetzt schon für die Hilfe.

 

 

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björn
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Hallo,

 

bei einer Wiederholungsabrechnung komplett werden ALLE Auswertungen nochmal neu erstellt.

 

Bei einer Wiederholungsabrechnung einzeln werden nur die Auswertungen für die eine Personalnummer neu erstellt und die alle Mandantenauswertungen auf denen der Mitarbeiter ebenfalls vorhanden ist. (z.B. Lohnjournal, LSt, BNW etc.).

 

 

Gruß

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InachisIo
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Hallo Björn,

vielen Dank für Deine Antwort. Dann ist ja die Wiederabrechnung einzeln die einfachere Variante in meinem Fall. Mit den Auswertungen würden ja dann auch die Zahlungsdateien generiert werden oder? Aber wie mache ich das mit der Abschlagszahlung? Ich habe es aktuell als Netto-Abzug (Abzug Vorschuss) drin, da die Person das Geld bereits erhalten hat. Wird das dann richtig berücksichtigt?

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björn
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Ja genau, dass ist die einfachste Variante bei einer Wiederholungsabrechnung von nur einem Mitarbeiter. Ja die Zahlungsdatei würde auch generiert werden. Den Abschlag haben Sie auch richtig als Nettoabzug erfasst, sodass dann nur noch der Differenzbetrag auf dem Zahlungsträger erscheint.

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InachisIo
Beginner
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Hallo Björn,

es sind bei mir leider keine Differenzbeträge generiert worden, aber das ist kein Problem. Vielen Dank für die Hilfe. Ich konnte mein Problem lösen und die Lohnsteuer-Anmeldung korrigeren. 🙂

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mgm
Beginner
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Nachricht 25 von 34
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Gleiche Situation: LSt-Anmeldung monatlich, Anmeldezeitraum Folgemonat

Dummerweise habe ich bereits den August abgerechnet... Was muss ich jetzt tun. Wiederholungsabrechnung Juli geht nicht mehr...

In welche Nebenbuchhaltung gebe ich die Korrektur ein. Leider stand darüber nichts in den Infos..

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Uwe_Lutz
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Nachricht 26 von 34
3068 Mal angesehen

@mgm  schrieb:

Gleiche Situation: LSt-Anmeldung monatlich, Anmeldezeitraum Folgemonat

Dummerweise habe ich bereits den August abgerechnet... Was muss ich jetzt tun. Wiederholungsabrechnung Juli geht nicht mehr...

In welche Nebenbuchhaltung gebe ich die Korrektur ein. Leider stand darüber nichts in den Infos..


In dem Fall können Sie die LSt-Anmeldung 08/2022 mit der EPP nur noch manuell über ELSTER oder das DATEV-Programm "DÜ-Formular LSt-Anmeldung" korrigieren.

KaGroBP
Beginner
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Nachricht 27 von 34
2700 Mal angesehen

Bei uns ist monatliche Lohnsteuer, Abgabe Folgemonat. Ich habe die August-Abrechnung gemeinsam mit den Stammdaten gesendet. Also muss ich die EPP manuell berichtigen oder geht das auch über eine Wiederholung komplett? Wenn ich mauell ändere ist mir noch unklar, was passiert mit den Zahlen für die Buchhungsliste?

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nagi
Einsteiger
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Nachricht 28 von 34
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Hallo,

 

bei der Lohnsteueranmeldung mit dem Anmeldezeitraum: Folgemonat, hätten die EPP-Angaben bereits mit der Juli-Abrechnung gesandt werde müssen. Vor der August-Abrechnung hatte man noch die Möglichkeit der Wiederabrechnung Juli. Eine Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung Juli mit dem Anmeldezeitraum August ist nun bei Ihnen über die Wiederabrechnung leider nicht mehr möglich, da bereits der August abgerechnet wurde.

 

Insoweit bleibt nur auf die Ausführungen (siehe oben) zu verweisen.

 

Liebe Grüße

KaGroBP
Beginner
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Danke für die schnelle Antwort. Dann muss ich das jetzt so machen. Was ist aber mit der Buchungsliste, stehen die Beträge in der Septemberabrechnung dann mit darauf?

 

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nagi
Einsteiger
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Auf dem Lohnzettel 09/2022 wird die EPP bei den geschlüsselten Mitarbeitern aufgeführt und ausgezahlt.

 

Das "Problem" ist bei Ihnen nur die Rückerstattung. Da diese eigentlich mit der Verrechnung über die Lohnsteuer mit dem Anmeldzeitraum 08/2022 (Ihre Lohnsteueranmeldung 07/2022) erfolgen soll, müssen Sie die Lohnsteueranmeldung von 07/2022 mit dem Anmeldezeitraum 08/2022 jetzt "händisch" (siehe Anwort Herr Lutz oben) ändern/korrigieren und für die Übergabe in die Buchhaltung auch manuell korrigierend buchen.

 

Liebe Grüße  

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letzte Antwort am 16.09.2022 10:46:14 von Jones
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