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EPP / Energiepreispauschale - neuer MA ab 01.09.2022

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letzte Antwort am 16.09.2022 10:57:49 von BauerSchäfer
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NaJu2008
Aufsteiger
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Hallo,

 

ich habe jetzt bei einem Mandanten die EPP für die LSt-Anmeldung 08 abgerechnet. Zum 01.09. werden 2 neue Mitarbeiter angestellt. Diese habe mit den groben Eckdaten mit 08 schon als Personalnummern erfasst.

 

In der Probeabrechnung wurden diese MA nicht als für die EPP zu berücksichtigende MA aufgeführt bzw. sie tauchten im Fehler-/Hinweisprotokoll gar nicht erst auf (auch nicht als Personalnummer ohne Name).

Also habe ich die EPP für die beiden MA über die Nebenbuchführung erfasst.

 

Im Fehler-/Hinweisprotokoll zur tatsächlichen Lohnabrechnung stehen diese MA jetzt doch als zu berücksichtigende MA auf der Liste, aber gleichzeitig gibt es noch die Fehlermeldung, dass diese MA nicht anspruchsberechtigt sind!? Und in der LSt-Anmeldung sind sie jetzt auch doppelt drin.

 

Hätte ich etwa erst einmal die Stammdaten für die neuen MA ins RZ senden müssen, damit diese in der Probeabrechnung im Fehler-/Hinweisprotokoll berücksichtigt werden? Im Dokument 1024623 wurde dazu kein Hinweis gegeben.

björn
Experte
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Nachricht 2 von 35
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Hallo,

 

in einem der zahlreichen Threads stand drin, dass die neuen Mitarbeiter trotzdem berücksichtigt werden und nur in der Probeabrechnung nicht auftauchen.

 

Eine zusätzliche Erfassung über die Nebenbuchführung ist hier nicht erforderlich.

 

Sie müssen nun eine Wiederholungsabrechnung durchführen ohne die Werte aus der Nebenbuchführung.

 

NaJu2008
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 35
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Vielen Dank für den Hinweis. Das mir eine Wiederholung nicht erspart bleibt war mir sofort klar.

Inzwischen steht auch in dem erwähnten Dokument der Hinweis drin.

 

Aber mal ehrlich, Änderungen in den Dokumenten könnten doch auch einfach mal hervorgehoben werden, anstatt nur auf den geänderten Abschnitt am Dokumentanfang hinzuweisen. Da weiß man doch manchmal gar nicht mehr was stand vorher in dem Abschnitt und was wurde jetzt eigentlich geändert. Bzw. sich jedes mal den kompletten Abschnitt aufs Neue durchzulesen ist doch auch zeitraubend.

 

Und warum muss man sich dann auch immer erst in der Community dumm und dämlich suchen, da die Threads zum Teil astronomische Ausmaße annehmen. Da wäre doch gerade bei so einem prekären Thema ein Sondernewsletter hilfreich.

björn
Experte
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Das ist verständlich und vielleicht nimmt die DATEV, dass mal als Verbesserungsvorschlag auf.

SJ_2020
Fortgeschrittener
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Hallo Zusammen,

 

ich habe genau denselben Sachverhalt und war bisher ebenfalls der Meinung, dass die Mitarbeiter die zum 01.09.2022 eintreten berücksichtigt werden bei der Lohnsteuer-Anmeldung 08/2022 sofern sie mit der Abrechnung 08/2022 angelegt wurden. Eine Erfassung über die Nebenbuchführung ist nicht nötig.

 

Jetzt erhalte ich den beigefügten Hinweis der mich nun bzgl. der korrekten Vorgehensweise doch verunsichert.

 

Reicht es nach wie vor aus, dass die Mitarbeiter mit Abrechnungsstand 08/2022 bereits angelegt sind oder gab es hier zwischenzeitlich ebenfalls eine Änderung? 

 

Vorab vielen Dank 🙂

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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@SJ_2020  schrieb:

 

 

Reicht es nach wie vor aus, dass die Mitarbeiter mit Abrechnungsstand 08/2022 bereits angelegt sind oder gab es hier zwischenzeitlich ebenfalls eine Änderung? 

 

 


Bei allen Abrechnungen seit dem 01.09.2022 müssen die Neueinstellungen zum 01.09.2022 immer über die Nebenbuchführung erfasst werden.

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SJ_2020
Fortgeschrittener
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@Uwe_Lutz 

danke für rasche Rückinfo - gut, dass es im Hinweisprotokoll versehen war . . . 

 

Sorry - vermutlich überflüssige Frage . . .

Die Person um die es geht, wurde mit der Erstabrechnung 1. Gruppe am 26.08.2022, mit Eintritt 01.09.2022, abgerechnet.

Die Erstabrechnung 2. Gruppe kommt heute zum Abschluss.

 

Wurde sie bereits berücksichtigt ? Im damaligen Hinweisprotokoll stand sie mit drauf. Aber in dem Dokument 1024623 ( das ich zwischenzeitlich sichtete ) steht der beigefügte Hinweis. . . 

 

Können Sie hierüber bitte auch Aufschluss geben?

 

Vielen DANK 🙂

 

 

 

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

im Infodokument Energiepreispauschale in LODAS abrechnen - DATEV Hilfe-Center werden die Angaben ausführlich beschrieben. Dies sollte immer mal wieder auf Änderungen durchgesehen werden, da zwischenzeitlich mehrfach Anpassungen erfolgt sind.

 

Für die Abrechnung in 1./2. Gruppe war es vorher schon erforderlich, die Neueinstellungen über die Nebenbuchführung zu erfassen. 

 

Bei Abrechnungen ab dem 01.09. gilt dies für alle Neueinstellungen (auch bei Abrechnung ohne Gruppen).

 

Daraus würde ich es so sehen, dass Sie die Neueinstellungen auf jeden Fall über die Nebenbuchführung erfassen müssen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

d_k
Aufsteiger
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Nachricht 9 von 35
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Bei Abrechnungen ab dem 01.09. gilt dies für alle Neueinstellungen (auch bei Abrechnung ohne Gruppen).

Das ist meines Erachtens eine sehr unglückliche Lösung. Unterschiedliches Programmverhalten abhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Abrechnung.

Steuer-Fuchs
Beginner
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Guten Morgen Herr Lutz,

 

bei mir fehlt ein Arbeitnehmer in der LSt-Anmeldung, weil er zum 01.09.2022 erst eingetreten ist und ich auch dummerweise davon ausging, dass er mit berücksichtigt wird, wenn ich ihn schon vor der August-Abrechnung (gestern durchgeführt) angelegt habe.

 

Meine Frage (vielleicht wissen Sie´s ja zufällig): Wenn ich jetzt 300,- mehr in der Kennziffer 35 zur LSt-Anmeldung 08/2022 über die Nebenbuchführung erfassen möchte, muss ich dann nur die 300,00 € dort erfassen oder den Gesamtbetrag? Also wird das was ich in der Nebenbuchführung eintrage hinzugerechnet oder überschreibt es das, was bereits vom Programm errechnet wurde?

 

Ich weiß nicht, ob die Frage hier richtig platziert ist, aber ich probiere es einfach mal aus.

 

Vielen Dank und schöne Grüße!

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Steuer-Fuchs  schrieb:

 

 

Meine Frage (vielleicht wissen Sie´s ja zufällig): Wenn ich jetzt 300,- mehr in der Kennziffer 35 zur LSt-Anmeldung 08/2022 über die Nebenbuchführung erfassen möchte, muss ich dann nur die 300,00 € dort erfassen oder den Gesamtbetrag? Also wird das was ich in der Nebenbuchführung eintrage hinzugerechnet oder überschreibt es das, was bereits vom Programm errechnet wurde?

 


In der Nebenbuchführung wird immer nur die Differenz eingetragen - hier also € 300,00 (als Plusbetrag).

Steuer-Fuchs
Beginner
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Vielen lieben Dank!

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d_henni
Beginner
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Hallo zusammen,

 

mit diesem Thema beschäftige ich mich auch, ähnlicher Fall, vielleicht kann mir hier auch geholfen werden! Ich habe zum 1.9. drei neue Mitarbeiter, einer war schon vor der Augustabrechnung angelegt und wurde in der Lst-Anmeldung berücksichtigt. Die beiden anderen wurden erst im September von mir angelegt. Ich dachte ebenfalls, wenn ich jetzt eine Wiederabrechnung 08 2022 mache, sind die ebenfalls berücksitigt.

 

Weit gefeht! Bei der Wiederabrechnung wurde der neue Mitarbeiterden ich im August angelegt hatte mit 300,00 Euro wieder ins Minus gesetzt, die anderen erst gar nicht berücksitigt, obwohl alle auf JA geschlüsselt sind.

 

Im Dokument 1024623 heißt es, bei Eintritt zum 01.09 solle man in den Bearbeitungsmonat 'September' gehen und in der Nebenbuchführung mit Monat 08/2022 die Korrektur vornehmen. Meine konkrete Frage:

 

1. gebe ich jetzt NUR 900,00 € ein, da ich ja wieder drei NEUE Mitarbeiter habe (der im August angelegte ist ja wieder abgezogen?

2. soll ich dann wieder eine Wiederabrechnung 08/2022 machen oder den September abrechnen und die Nebenbuchführung 08/2022 wird automatisch korrigiert? Bei der ersten Wiederabrechnung hat LODAS nicht erkannt, dass da noch 3 Neue dazu kommen?

 

Ich dachte immer, bei einer Wiederabrechnung wird ALLES komplett neu erstellt, somit wäre für mein Verständnis in der Nebenbuchführung 9 Mitarbeiter (gesamt, davon drei neue) einzugeben, also insgesamt 2.700,00 €.

 

Also ich mache den Job jetzt seit 20 Jahren und hätte nie gedacht, dass ich an so was mal verzweifeln würde!

 

Vielen lieben Dank schon mal im Voraus

 

Grüße Dagmar

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@d_henni  schrieb:

 

 

1. gebe ich jetzt NUR 900,00 € ein, da ich ja wieder drei NEUE Mitarbeiter habe (der im August angelegte ist ja wieder abgezogen?

2. soll ich dann wieder eine Wiederabrechnung 08/2022 machen oder den September abrechnen und die Nebenbuchführung 08/2022 wird automatisch korrigiert? Bei der ersten Wiederabrechnung hat LODAS nicht erkannt, dass da noch 3 Neue dazu kommen?

 

 



Bei Abrechnung oder Wiederabrechnung ab dem 01.09. reicht die Anlage des Mitarbeiters nicht aus, Sie müssen dies über die Nebenbuchführung erfassen. In der Nebenbuchführung wird nur die Differenz erfasst, die nicht aus der normalen Abrechnung stammt. Die vorhandenen Mitarbeiter werden automatisch angesetzt. Sie müssen also in der NBf € 900,00 erfassen.

 

Die Daten der Nebenbuchführung werden nur im jeweiligen Abrechnungsmonat berücksichtigt. Wenn Sie also Daten für 08/2022 werden diese nur mit einer (Wieder-)Abrechnung für 08/2022 mitgerechnet. Bei einer Abrechnung für 09/2022 wird dies nicht (auch nicht rückwirkend) berücksichtigt.

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moeller
Einsteiger
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Also ich mache den Job jetzt seit 20 Jahren und hätte nie gedacht, dass ich an so was mal verzweifeln würde!

Das ist nicht Ihre Schuld, sondern von der DATEV unlogisch programmiert.

 

Sicherlich gibt es nachvollziehbare technische Gründe, warum das Programmverhalten zum 01.09. grundlegend geändert wurde. 

Für den Anwender ist das ohne diese Hintergrundinformationen leider nur sehr frustrierend und macht die EPP noch zusätzlich aufwendig.

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d_henni
Beginner
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Herzlichen Dank,

 

dann werde ich das so versuchen 🙂 Wiederabrechnen kann man ja immer wieder....

 

ich werde berichten, wie es ausgegangen ist.

 

Viel Erfolg allen beim Umsetzen der Energiepreispauschale in LODAS und ein schönes Wochenende!

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d_henni
Beginner
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Nachricht 17 von 35
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Mega! Vielen Dank, es hat geklappt!!

 

Ich habe nun die korrekte Lohnsteuer-Voranmeldung August mit allen EPP's der MA zum 01.09.2022.

 

Mein Wochenende ist gerettet und ich werde meinen Freundinnen und Kollegen da draußen selbst weiter helfen können. Die sind nämlich noch im wohlverdienten Urlaub!!

 

DANKESCHÖN!!!!

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greese
Erfahrener
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Hallo zusammen,

 

ein Blondchen benötigt bitte eine Schritt für Schritt Anleitung wegen der EPP.

 

- Abrechnung 08/2022 ist am 24.08.2022, gelaufen

- über Nebenbuchführung die zu erwartenden neuen MA erfasst.

- Neuanlage: Eintritt 01.09.2022. Probeabrechnung weist die EPP aus.

 

Allerdings kommt der Hinweis, dass die EPP nicht in der Lohnsteueranmeldung berücksichtigt sei. Was muss ich nun genau tun? Wiederholungsabrechnung einer einzelnen Person und vorher in der Nebenbuchführung eine "Korrektur" der zu erwartenden neuen MA machen? Also statt zum Beispiel 3 * 300,00 € nun nur 2 * 300,00 € hinterlegen. Oder die Nebenbuchführung nicht anfassen?

 

Ich bin gerade etwas verwirrt... Aus dem Dokument 1024623 werde ich überhaupt nicht schlau 🤔

 

Vielen Dank vorab für die Hilfe.

 

Viele Grüße

Greese

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_JuliaBorowski_
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Leider lässt sich die Energiepauschale über die Nebenbuchführung im Abrechnungsmonat 09/2022 nicht eintragen.

 

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FrauSmith
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Genau so. Alle neuen Mitarbeiter müssen im August in der Nebenbuchführung erfasst werden damit die Werte in die Lohnsteueranmeldung kommen. Dann Wiederholungsabrechnung 08.22. Bei mir hat Wiederholung einzelne ausgereicht.

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_JuliaBorowski_
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Also verstehe ich das richtig, dass erst der Monatsabschluss für August zurückgesetzt werden muss, dann die neuen Mitarbeiter in die Nebenbuchführung eintragen und den Monatsabschluss August durchführen?

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NaJu2008
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Der Monatsabschluss lässt sich in dem Sinne nicht zurücksetzen. Deshalb wird eine Wiederholung gemacht.

Bei einer Wiederholung wird so getan, als ob bisher noch keine Abrechnung erstellt wurde.

In der Nebenbuchführung musst du dann noch den Gültigkeitszeitraum auf 08/2022 eintragen und dann sollte es  passen.

 

Nach der Abrechnung auf alle Fälle die LSt-Anmeldung prüfen, ob die Summe der EPP mit den anspruchsberechtigten MA übereinstimmt.

 

Wichtig für die Fibu ist auch zu beachten, dass die Beträge aus der Nebenbuchführung nicht im Buchungsbeleg verarbeitet werden. Diese Werte müssen manuell korrigiert oder nachgedacht werden.

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Also der Monatsabschluss 08/2022 ist durch. Wenn ich jetzt in 09/2022 in die Nebenfuchführung gehe, kann ich nicht mehr die EPP für 08/2022 nachtragen.

 

Demnach muss ich doch den Monatsabschluss 08/2022 zurücksetzen, oder?

 

_JuliaBorowski__0-1663094205525.png

 

Das Feld 35 ist ausgegraut, da kann ich keine Korrektur mehr vornehmen.

 

Ich verstehe das nicht.

 

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NaJu2008
Aufsteiger
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Du musst in den Bearbeitungsmonat 08 wechseln. Die Daten in der Nebenbuchführung eintragen und beim Daten senden auf 08 umstellen und anschließend auch von Erstabrechnug auf Wiederholung.

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FrauSmith
Aufsteiger
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Arbeiten Sie mit Lodas oder Lohn und Gehalt?

 

Ich kenne nur Lodas und dort kann man eine Abrechnung nicht zurücksetzen.

 

Hier müssen Sie die August 08 wiederholen und im August kann die EPP auch in der Nebenbuchführung eintragen werden.

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_JuliaBorowski_
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Kann es sein, dass das unter DATEV Lohn und Gehalt gar nicht geht?

 

Ich wüsste absolut nicht, wo ich den Bearbeitungsmonat wechseln kann. Zumindest habe ich das noch nie gemacht.

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br
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ich bräuchte auch Hilfe, wie ich das in Lohn und Gehalt korrigieren kann.

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_JuliaBorowski_
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In Lohn und Gehalt geht es tatsächlich nur durch rücksetzen des Monatsabschlusses 08/2022.

 

Ich habe es gerade bei einem Mandanten gemacht und es hat geklappt. Die EPP wurde für den Mitarbeiter, der am 01.09.2022 eingetreten ist mit in die LSt. VA reingenommen.

 

LG Julia

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br
Beginner
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Wie finde ich die Nebenbuchhaltung bzw. wo steht was ich genau tun muss bevor ich den Monatswechsel zurücksetze?

 

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_JuliaBorowski_
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In die Nebenbuchhaltung muss nur der neue Mitarbeiter eingetragen werden, wenn er noch nicht im Personalstamm angelegt wurde. Wenn Sie ihn aber bereits angelegt haben und ihn unter dem Punkt Steuer-->Besonderheiten mit "Ja" geschlüsselt haben, dann brauchen Sie tatsächlich nur den Monatsabschluss 08/2022 einmal zurücksetzen und dann eine Wiederholungsabrechnung durchführen.

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letzte Antwort am 16.09.2022 10:57:49 von BauerSchäfer
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