Hallo zusammen,
ich möchte für eine Midijobberin mit Festgehalt vom 21. bis 25.11.22 eine Fehlzeit wegen Kinderpflege mit Kinderkrankengeld abrechnen.
Die Mitarbeiterin war bis 22.8.22 in Elternzeit. In der Novemberabrechnung wird das Gehalt zwar gekürzt, aber die EEL-Meldung nicht erstellt. Trage ich in der Probeabrechnung für Dezember eine solche Fehlzeit ein, wird die EEL Meldung für Dezember erstellt.
Auswertungen, Lohnarten etc habe ich angelegt.
Ich habe den Verdacht, dass es daran liegt, dass seit der Elternzeit keine 3 vollen Monate vergangen sind.
Kann das sein? Woran könnte es sonst liegen?
Vielen Dank vorab!
Was sagt denn das Fehlerprotokoll?
Das Fehlerprotokoll schweigt dazu. Es weist nur darauf hin, dass für die EEL-Meldung die Midijobregelung keine Anwendung findet.
Hallo,
ich denke, den Fall müssen wir uns im Detail mit Ihnen ansehen.
Nutzen Sie dazu unsere anderen Servicekanäle.