Guten Morgen,
die KK der MA verlangt eine EEL-Bescheinigung.
Die MA hat aber zum 20.02.2018 gekündigt und ist ab diesem Tag krank.
Muss ich trotzdem diese Bescheinigung ausstellen? Wie erhalte ich diese aus dem Lohn und Gehalt?
Besten Dank schon mal!!
Viele Grüße
Tanja
Hallo,
ja, Sie müssen eine Bescheinigung ausstellen.
In den Personalstammdaten können Sie über Bewegungsdaten -Krankheitszeiten - den Button "Krankheitszeiten nach Austritt" auswählen. Danach können Sie den Zeitraum der Erkrankung erfassen. Erfassen Sie sowohl einen Anfang (Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit) als auch eine Ende (Ich nehme immer den Letzten des Monats). Dann können Sie über den Menuepunkt Abrechnung - DÜ-Entgeltersatzleistung auswählen. Darüber erzeugen Sie dann die entsprechende Bescheinigung.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Herr Reich,
vielen Dank für Ihre Antwort und die Beschreibung.
Da ich erst von der Krankenkasse die Info erhielt, dass ich nichts mehr eingeben muss, und jetzt doch die Bescheinigung angefordert wurde, habe ich versucht es einzugeben.
1. Ich kann die Krankheitszeit erst ab 21.02. eingeben, obwohl die Mitarbeiterin ab 20.02. krank war.
2. wenn ich ab 21.02. - 28.02. eingebe, bekomme ich trotzdem KEINE Bescheinigung.
Ich bekomme nur den Hinweis , dass keine Meldung erzeugt werden konnte.
Was mache ich falsch?
Hier die Eingaben:
Hallo,
haben Sie hier
den Monat 02/2018 eingegeben?
Vielen, vielen Dank Herr Reich!!
Auf das habe ich nicht geachtet .... sorry !!
Das passiert halt im Eifer des Gefechts. Hut, dass es jetzt funktioniert.