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EEL Antrag Minijob

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letzte Antwort am 23.01.2024 13:35:36 von Alexandra_Friedrich
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Theo1
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Hallo, 

ich rechne Mutterschaftsgeld für eine Minijobberin das erste mal ab. Vorweg: Unsere MJ erhalten monatlich unterschiedlichen Verdienst / je nach Stunden. Den Verdienst gebe ich monatlich über die Bewegungstabelle ein, deshalb ist kein regelmäßiges Entgelt gepflegt, nur der Stundenlohn.

Nun rechne ich das Mutterschaftsgeld ab, dieses habe ich manuell ermittelt und ebenfalls über die Bewegungstabelle (LA889) abgerechnet. Es wird aber kein EEL Antrag übermittelt. Bekomme folgende Fehlermeldungen:

-Meldezeitraum... - der Erstattungsbetrag konnte nicht ermittelt werden... (wurde manuell ermittelt)?

-Fehlzeitenbeginn: es liegen keine Erstattungsfähigen Beträge vor.

-die Bescheinigung kann nicht erstellt werden, da die Voraussetzung in der Versicherungspflicht nicht vorliegt...

 

Wie rechne ich hier richtig ab, wenn die monatlichen Bezüge immer über die Bewegungstabelle erfasst werden und so die Beträge anscheinend nicht ermittelt werden können, da manuell erfasst?

cro
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Haben Sie den MS in den Mitarbeiterstammdaten hinterlegt u. in den Kalender übertragen?

Theo1
Einsteiger
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Ja, habe ich hinterlegt und die Fehlzeit übertragen 

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cro
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Ich bin mir nicht sicher, aber vermutlich müssen ein mtl.  Durchschnittsentgelt für die Berechnung in den Stammdaten hinterlegen. Kenne Lodas nicht. Viel Erfolg!

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björn
Experte
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Guten Morgen,

 

bei Minijobbern gibt es für das Mutterschaftsgeld keine EEL-Meldung. Hier gibt es nur den Erstattungsantrag zur U2 für den Zuschuss.

 

Die EEL-Meldung kann immer nur aus einer SV-pflichtigen Beschäftigung erstellt und an die Krankenkasse übermittelt werden.

 

Die Programmmeldung müssen Sie in Ihrem Fall ignorieren.

 

Wenn der Erstattungsantrag zur U2 auch nicht erstellt wird, dann müssen Sie einmal Ihre Fehlzeiten prüfen ob da der Mutterschaftszeitraum hinterlegt ist. Dann müssen Sie Ihre Stammlohnart prüfen; hier weiß ich jetzt nicht ob in Lodas es 2 gibt einmal für Gehaltsbezieher und einmal für Stundenlohn. Und zum Schluss sollten Sie die Stammdaten der Mutterschutzlohnart prüfen, ob die Berechnungsmethode (Stundenlohn oder Gehalt) und die Erstattungsvariante passt.

 

 

Gruß

Björn

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


vielen Dank schon einmal an @björn, er hat schon die meisten Punkte angesprochen.
Die Lohnart 889 wird nur benötigt, wenn ein Beschäftigungsverbot vor Beginn des Mutterschutzes vorliegt.
Wichtig ist, dass im Mutterschutz im Register Verdienstangaben die Lohnart 859 hinterlegt ist. So kann der Mutterschaftsgeldzuschuss anhand des Verdiensts der letzten drei Monate errechnet und abgerechnet werden.
Manuell brauchen Sie nichts buchen.
Der EEL-Antrag wird, wie schon erwähnt, bei geringfügig Beschäftigten nicht erstellt.


Mehr Informationen finden Sie im Hilfe-Dokument 1021680

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.01.2024 13:35:36 von Alexandra_Friedrich
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