Hallo,
ich habe eine Mitarbeiterin im BV. Die Angestellte erhielt in der Zeit vor ihrem BV eine Gewinnbeteiligung. Diese ist als Sonder-/Einmalbezug geschlüsselt, da die Beteilung nicht jeden Monat gezahlt wird.
Laut Mutterschutzgesetz wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft während des BV's gezahlt.
Meine Frage ist, ob die Gewinnbeteilung hier berücksichtigt werden muss und ein Durchschnitt gezahlt werden muss.
Wäre die Gewinnbeteilung als laufender Bezug geschlüsselt, müsste sie aus meiner Sicht berücksichtigt werden.
Aber gilt dies auch bei einem Sonderbezug?
Vielen Dank für alle Hinweise.
Wenn diese in gleicher/ähnlicher Höhe alle 3 Monate (als Bsp.) gezahlt würde, dann vielleicht schon - das würde ich mit der Krankenkasse absprechen. Grundsätzlich werden Einmalzahlungen nicht mit einberechnet.