abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Durchschnittszahlung Beschäftigungsverbot

1
letzte Antwort am 17.04.2024 15:47:15 von lohnhilfe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Neckel2022
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
61 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe eine Mitarbeiterin im BV. Die Angestellte erhielt in der Zeit vor ihrem BV eine Gewinnbeteiligung. Diese ist als Sonder-/Einmalbezug geschlüsselt, da die Beteilung nicht jeden Monat gezahlt wird.

 

Laut Mutterschutzgesetz wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft während des BV's gezahlt. 

 

Meine Frage ist, ob die Gewinnbeteilung hier berücksichtigt werden muss und ein Durchschnitt gezahlt werden muss.

Wäre die Gewinnbeteilung als laufender Bezug geschlüsselt, müsste sie aus meiner Sicht berücksichtigt werden.

Aber gilt dies auch bei einem Sonderbezug?

 

Vielen Dank für alle Hinweise.

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
55 Mal angesehen

Wenn diese in gleicher/ähnlicher Höhe alle 3 Monate (als Bsp.) gezahlt würde, dann vielleicht schon - das würde ich mit der Krankenkasse absprechen. Grundsätzlich werden Einmalzahlungen nicht mit einberechnet.

LG
VM
0 Kudos
1
letzte Antwort am 17.04.2024 15:47:15 von lohnhilfe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage