Hallo liebe Community...
Angesichts der besonderen Situation von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern mit wechselnden Einsätzen und Wechseln zwischen Einsatz- und verleihfreien Zeiten,
ist bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes als Soll-Entgelt der durchschnittliche Verdienst (bzw. Stunden) der letzten 3 vor dem Arbeitsausfall abgerechneten Monate zu Grunde zu legen.
Unsere Unternehmen hat Teilausfall am 16.03.2020 angezeigt und KUG für März beantragt. Wir haben aus Durchschnitt der letzten 3 Monaten (Dezember/Januar/Februar) berücksichtigt.
Jetzt im April, 2020 ist komplett Ausfall.
Sollten wir jetzt für April, 2020 auch das gleiche (Dezember/Januar und Februar) durchschnittliche Werte berücksichtigen?
Oder wir sollten der letzten drei Monate (Januar/Februar/März) zugrunde zu legen?
Danke für Feedback 🙂
Hallo,
bitte beachten Sie, dass wir als DATEV Ihnen hierzu keinerlei rechtliche Auskünfte erteilen können.
Wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Frage bitte an die Bundesagentur für Arbeit.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Viele Grüße aus Nürnberg
Dominika Raciborska
Personalwirtschaft
DATEV eG