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Durchschnittberechnung LFZ + Urlaub bei Gehaltsempfänger

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letzte Antwort am 22.04.2025 11:46:00 von CWeber1
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diana76
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Hallo zusammen,

 

ich habe jetzt ganz neu Gehaltsempfänger, welche auch Nachtzuschläge bekommen.

Wie rechne ich Urlaub und Lohnfortzahlung richtig ab bzw. stelle es in der Lohnabrechnung richtig dar, da ich ja z.B. genommenen Urlaub gar nicht gemeldet bekomme (wir führen keine Urlaubsstatistik) bzw. die LFZ und Urlaub ja grundsätzlich über das Gehalt abgedeckt ist.

Muss ich hier zusätzliche Lohnarten anlegen?

Irgendwie werde ich aus den Hilfedokumenten nicht schlau. 😞

Vielleicht könnte jemand eine Musterabrechnung (natürlich ohne persönliche Daten) einstellen, damit ich mal sehe, wie so eine Abrechnung aussieht.

 

Vielen Dank vorab!

CWeber1
Beginner
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Nachricht 2 von 4
74 Mal angesehen

Hallo diana76,

 

ich habe ebenfalls Gehaltsempfänger mit Zuschlägen (Sonntagszuschläge). Für die Zuschläge wurde eine eigene Lohnart angelegt (Stammlohnart 114, Faktorschlüssel 1 Stundenlohn 1). Im Register Durchschnitte ist hier bei Speicher 4 ausgewählt: "Die Speicherung soll Betrag umfassen".

 

Für die Zahlung bei Urlaub/Krank/Feiertag wurde eine Lohnart mit der Stammlohnart 101 und dem Faktorschlüssel 103 (Durchschnitt 4 der letzten 3 Monate) angelegt. 

 

Trotz dem, dass es Gehaltsempfänger sind ist bei der Entlohnung beim Gehalt auch der Stundenlohn 1 ausgefüllt. (Berechnung: Gehalt pro Monat/4,333333/wöchentliche Arbeitszeit)

 

Da ich die Lohnarten nicht selber angelegt habe weiß ich leider nicht, ob noch mehr angelegt oder eingetragen werden muss. 😅

 

Dir muss auf alle Fälle der Urlaub gemeldet werden. 

 

Vielleicht hilft dir das schonmal.

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diana76
Beginner
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Nachricht 3 von 4
68 Mal angesehen

Hallo CWeber1,

 

vielen Dank für deine Antwort!

 

Wie wird der Urlaub und die Krankheit denn dann erfasst, mit Stunden über die Bewegungsdaten oder nur die Anzahl der Tage mit dem BS 71/72?

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CWeber1
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Nachricht 4 von 4
62 Mal angesehen

Bei Bewegungsdaten mit Stunden über BS1.

Ich habe Gott sei Dank bei allen betreffenden Mitarbeitern pro Tag 8 Stunden. Da reicht mir die Anzahl der Krankheits-/Urlaubs-/Feiertage Gesamt pro Monat. Das nehm ich einfach mal 8 Stunden. Sollten Teilzeitmitarbeiter dabei sein, oder der Freitag eine geringere Stundenanzahl haben, muss bei der Stundenzahl aufgepasst werden. 

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letzte Antwort am 22.04.2025 11:46:00 von CWeber1
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