Hallo,
ist es möglich das Monatsgehalt nach Versteuerung nach deutschem Recht und nach dem Doppelbesteuerungsabkommen aufzuteilen?
Ein Arbeitnehmer arbeitet in Russland und in Deutschland.
Ich freue mich wie immer über Rückmeldungen.
Gruß
M. Gottschalk
Hallo,
grundsätzlich ja. Allerdings ist jedes DBA individuell und jedes Arbeitsverhältnis erst recht. Wenn Sie keine Erfahrungen mit DBAs haben, sollten Sie sich einen erfahrenen Steuerberater suchen, der das für Sie prüft. "Mal eben in das Thema einlesen" ist meiner Meinung nach so gut wie unmöglich, zumindest sollten Sie in dem Fall einen Antrag auf Erlass einer Anrufungsauskunft beim zuständigen Betriebstättenfinanzamt stellen (in dem Sie den Fall vorstellen und eine zu prüfende Lösung inkl. Paragraphen anbieten müssten). Ob der Fall dann auch von russischer Seite beurteilt werden müsste, ist noch die andere Frage.LG
VM
Hallo,
vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
Gruß