Hallo Community,
wir haben eine Lohnsteuerprüfung bei unserem Mandanten. Wir rechnen Direktversicherung bei den Mitarbeitern ab.
Jetzt bittet der Prüfung um Klärung des Sachverhaltes und fragt :
Wer hat im Leistungsfall das Bezugsrecht und wir sollen die allgemeinen u. besonderen Versicherungsbedingungn einreichen.
Aus den Vertragsänderungen ist ersichtlich dass unser Mandant der Versicherungsnehmer ist.
Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen. ?
Viele Grüße
Hallo @Bonita66 ,
das sollte sich doch aus den Vertragsunterlagen ergeben 🤔.
Die Vertragsbedingungen müssten Ihnen oder dem Mandant doch vorliegen.
Zum Thema Direktversicherung und Bezugsrecht siehe z.B. hier:
Gruß, vw
Guten Morgen vw,
vielen Dank für die Unterstützung. M.E. liegen alle Voraussetzungen vor. Ich werde mich mit dem Prüfer mal in Verbindung setzen.
Schöne Feiertag und Grüße
Hallo Bonita66,
bitte für so einen Fall bereit halten.
Vertrag / Kopie oder 2. Schrift anfordern
Umwandlungsvereinbarung
Zahlungsvereinbarung / AG AN Aufteilung
meist hat der Arbeitgeber nur eine Übernahmevereinbarung mit Sepa-Lastschrift unterschrieben.
Mal vorsichtig telefonisch den Prüfer fragen, was er für Unterlagen er haben möchte.
Es gibt die ganz harten, die haben vor die Gehaltsumwandlung zu verwerfen.
Daher sensibel an die Sache rangehen.
Grüße
Guten Morgen,
vielen Dank für die Unterstützung. Dann werde ich mir den Sachverhalt nochmal genau anschauen.
Ich denke es liegen uns nicht alle Unterlagen vor.
Viele Grüße und schöne Ostern wünche ich.