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Direktversicherung richtig eingegeben

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letzte Antwort am 09.02.2021 10:02:39 von Matthias_Platz
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A-S18
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Hallo

 

ich hab eine Frage, und zwar muss ich eine neue Direktversicherung eingeben beim Mitarbeiter. Die Direktverischerung beginnt am 01.01.2021 und Ablauf ist der 01.01.2062. Der AN Anteil ist 150,00 € und der AG Anteil ist bei 30,00€.

Zuschuss-Regelung: monatlich und mit 20% zuschuss zur Entgeltumwandlung.

 

Ich habe das jetzt so eingeben.

Vertrag 1 . Direktversicherung angelegt mit 3040 Gehaltsverzicht mit Betrag 150,00 €

und die Lohnart 4720 bei Steuerfreier Betrag von 150,0 €

 

Vertrag 2. Habe ich den Arbeitgeberzuschuss eingetragen , indem ich bei Steuerfreier Betrag die Lohnart 4700 mit dem Betrag 30,00 € eingegeben habe.

 

Habe ich das so richtig eingegeben ?

 

Danke schon mal 🙂

 

 

A-S18
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Dazu muss noch , dass der AG immer 20 % Zuschuss bezahlt.

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ChrisW
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Hallo,

 

wir erfassen die Verträge immer wie nachstehend beschrieben. Dies könnten Sie evtl. auch so machen, wenn der Arbeitgeber immer mind. 20% Zuschuss zahlt.

 

Im Mandanten unter AG-Pflichtzuschuss eine Variante anlegen, die wie folgt aussieht.

ChrisW_0-1612542157015.png

 

Dann im Mitarbeiter die Funktion Assistent bAV-Neuanlage nutzen.

Dann die Vertragsart auswählen die passt (in ihrem Fall die DV) und bei der Frage wie der Vertrag finanziert wird die erste Option nutzen (Gehaltsverzicht mit/ohne AG-Pflichtzuschuss)

 

Dann bei der dritten Seite allgemeine Daten die Variante des Pflichtzuschusses wählen die vorne beim Arbeitgeber angelegt wurde.

Als steuerfreier Betrag dann 150 EUR eingeben, die 20% AG-Zuschuss rechnet das Programm dann von alleine.

 

Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen.

 

 

 

 

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A-S18
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Danke schön

 

Für welche Verträge gilt das denn ? Weil der AG hat mehrere Verträge und da sind alle immer ohne AG Pflichtzuschuss eingegeben.

 

Und ich hab das jetzt erstmal so abgrechnet, wie müsste ich das dann gegenfalls ändern ?

 

Danke schön 😉

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ChrisW
Fortgeschrittener
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Der Assistent gilt immer nur für diesen einen Vertrag, den sie gerade erfassen.

Sie werden bei jedem Vertrag gefragt, welche Variante des Zuschusses sie haben möchten.

Und wenn ansonsten nichts gezahlt wird, dann eine 0% Variante anlegen.

 

Ich glaube aber, dass es bei neuen Gehaltsumwandlungen immer mind. 15% Zuschuss sein müssen und ab nächstem Jahr dann auch für Altverträge. Bitte hier aber selbst kundig machen. Ich möchte hier keine Beratung machen.

 

VG

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


wie Sie eine Betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Form einer Direktversicherung ab 2018 abrechnen, entnehmen Sie bitte unseren Dokumenten 9226490, Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018 für den AG-Pflichtzuschuss in Dokument 1004619, AG-Pflichtzuschuss betriebliche Altersvorsorge (Arbeitsbereich) sowie das Dokument 1019094, Begrenzung des 15 % Arbeitgeberzuschusses bei Entgeltumwandlung über der 4 % RV-BBG-Grenze.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.02.2021 10:02:39 von Matthias_Platz
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