Guten Morgen!
Fällt die Nichterstellung des "DÜ-Protokolls Lohnnachweis Unfallversicherung" bei Mandanten, die Beitragspflichtig zur SVLFG sind, auch in diese Problematik? Mir fehlen nämlich die Jahressummen ....
Hallo,
die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) nimmt nicht am Verfahren des digitalen Lohnnachweiseses Teil.
Sie benötigen für die Beitragsberechnung und -erhebung jedoch die Jahressummen.
Gehen Sie unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften in die Registerkarte Mitgliedschaft. Prüfen Sie das Kontrollkästchen "Mitglied einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft – Beitragsberechnung ohne Arbeitswert (Entgelt)".
Mit aktiviertem Kontrollkästchen kennzeichnen Sie Arbeitgeber, welche Mitglied der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind und für die die Bruttolohnsumme nicht Basis der Beitragsberechnung ist. Für diese Mandanten wird kein Lohnnachweis erstellt. Wenn kein Lohnnachweis erstellt wird, erhalten Sie auch keine Auswertung "Einzelaufstellung Unfallvers. (jährlich)".
Folgendermaßen erhalten Sie die benötigten Auswertungen für die Jahressummen:
Deaktivieren Sie das Kontrollkästchen "Mitglied einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft – Beitragsberechnung ohne Arbeitswert (Entgelt)" bitte mit dem entsprechenden Gültig ab Datum (z. B. 01/2019).
Setzen Sie den Monatsabschluss unter Abrechnung | Monatsabschluss zurücksetzen… zurück. Anschließend erzeugen Sie den Monatsabschluss erneut. Alternativ ist keine Rücksetzung des Monatsabschlusses notwendig. Die Erstellung für das Meldejahr 2019 erfolgt auch mit dem nächsten Monatsabschluss.
Sie erhalten im Verarbeitungsprotokoll den Hinweis, dass ein Lohnnachweis zum Druck bereitgestellt wurde.
Nun werden die Auswertungen "Lohnnachweis Unfallversicherung" und "Einzelaufstellung Unfallvers. (jährlich)" erstellt. Es wird kein Datensatz zur Übermittlung an das Rechenzentrum erzeugt.
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG