abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Datenübertrag Zugangsdaten mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft

19
letzte Antwort am 20.02.2024 13:36:58 von metalposaunist
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
E_E
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 20
572 Mal angesehen

Hallo zusammen,

ich benötige bitte Hilfe bezüglich der Mandantenübertragung und würde die bisherigen Schritte einmal kurz aufzeigen. Es geht darum, dass der Mandant die Buchhaltung selbst macht und derzeit nicht auf die Datev Software zugreifen kann.

 

1. Mandant (vier Unternehmen) wurden bei uns neu angelegt ohne irgendwelche Daten im Rechenzentrum zu speichern.

2. vorheriger Berater hat den Auftrag zur Übertragung der Daten getätigt.

3. Auftrag wurde von uns Freigegeben.

4. Daten liegen zur Abholung bereit.

5. Daten wurden abgeholt

 

Soweit bin ich nun gekommen, allerdings hatte ich noch nie den Fall, dass ein Mandant die Buchhaltung selbst macht und jetzt werden die Zugangsdaten benötigt bzw. es soll wieder auf die Software zugegriffen werden können. Woher weiß ich unter welchem Namen die Zugangsdaten zu finden sind?

 

Ich habe selbst nicht viel Erfahrung mit Datev, aber in der Vergangenheit konnte ich die Mandantenübertragung, wenn nicht Mitgliedsgebunden, einfach durchführen. Nur jetzt weiß ich nicht was noch zu berücksichtigen ist. 

 

Bedanke mich für jede Hilfe!

 

Vielen Dank im Voraus!!!

d_brusch
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 20
565 Mal angesehen

@E_E  sie haben ihren Beitrag unter Personalwirtschaft gepostet. Hier geht es aber um FIBU?

 

Es gibt keine Zugangsdaten fürs MigMag. Die Beraternummer ihres Selbstbuchers muss ebenfalls übertragen werden, damit sie "zusammen gehören" für DATEV. 

 

Ihr Selbstbucher hat seine DATEV Installation doch bei sich, wozu will er auf ihr System zugreifen? 

Oder durfte ihr Selbstbucher bei der Kanzlei vorher auf das System um dort die Buchhaltung zu machen? 

 

Der Sachverhalt ist leider nicht ganz klar. 

 

metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 3 von 20
559 Mal angesehen

Dem kann ich mich nur anschließen. Aus der Beschreibung geht nicht deutlich genug hervor, wo die Daten lagen bzw. liegen (Ordnungsbegriff); ob die mandantengenutzte Beraternummer ebenfalls übertragen wurde (LAO); und ob es eine eigene DATEV Installation beim Mandanten gibt. Wenn ja, müssten im besten Fall gar keine FiBu Daten übertragen werden und das Mandat bucht einfach weiter, als wenn nichts passiert wäre. Die Rechteverwaltung online kann hier ebenfalls eine Rolle spielen.

 


@d_brusch schrieb:

und derzeit nicht auf die Datev Software zugreifen kann.


Eigenes DATEV? DUO? Was genau heißt das? Mit DUO kann man allerdings nicht final selbst buchen. 

 

Das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft hat damit erstmal wenig zu tun, weil das nur besagt, dass DATEV zur mandantengenutzten Beraternummer ein direktes Vertragsverhältnis führen darf (was nach der eG so ohne Vereinbarung nicht funktioniert), sodass DATEV an das Mandat direkt die Rechnung stellen darf und der Berater aus der Prozesskette raus ist. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
E_E
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 20
552 Mal angesehen

@d_brusch  schrieb:

@E_E  sie haben ihren Beitrag unter Personalwirtschaft gepostet. Hier geht es aber um FIBU?

Es geht um die Übertragung von Mandanten. Ist das hier nicht richtig?

 

Es gibt keine Zugangsdaten fürs MigMag. Die Beraternummer ihres Selbstbuchers muss ebenfalls übertragen werden, damit sie "zusammen gehören" für DATEV. 

Woher weiß ich, ob die Beraternummer mitübertragen worden ist oder nicht? Der Vorberater wird die Beraternummer doch nicht behalten haben wollen? 

 

Ihr Selbstbucher hat seine DATEV Installation doch bei sich, wozu will er auf ihr System zugreifen? Oder durfte ihr Selbstbucher bei der Kanzlei vorher auf das System um dort die Buchhaltung zu machen? Der Sachverhalt ist leider nicht ganz klar. 

Wie es als Selbstbucher abläuft weiß ich leider nicht. Wenn Datev beim Mandanten installiert ist, dann muss ich nichts weiter tun und sie kann wieder ganz normal zugreifen, da dieser jetzt bei uns mandatiert ist? 


 

0 Kudos
E_E
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 20
546 Mal angesehen

@metalposaunist  schrieb:

Dem kann ich mich nur anschließen. Aus der Beschreibung geht nicht deutlich genug hervor, wo die Daten lagen bzw. liegen (Ordnungsbegriff); ob die mandantengenutzte Beraternummer ebenfalls übertragen wurde (LAO); und ob es eine eigene DATEV Installation beim Mandanten gibt. Wenn ja, müssten im besten Fall gar keine FiBu Daten übertragen werden und das Mandat bucht einfach weiter, als wenn nichts passiert wäre. Die Rechteverwaltung online kann hier ebenfalls eine Rolle spielen.

Bitte um nachsehen, da ich noch Neuling bin. Ich gehe davon aus, dass diese DATEV bei sich installiert haben. Jetzt habe ich allerdings die FiBu übertragen... hätte ich das vielleicht nicht machen dürfen? 

 


@d_brusch schrieb:

und derzeit nicht auf die Datev Software zugreifen kann.


Eigenes DATEV? DUO? Was genau heißt das? Mit DUO kann man allerdings nicht final selbst buchen.

Ich bin davon ausgegangen, dass es eventuell DUO ist, aber sowie ich das jetzt verstanden habe, ist bei dem Mandanten wohl DATEV installiert. Anders macht es irgendwie auch keinen Sinn. 

 

Das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft hat damit erstmal wenig zu tun, weil das nur besagt, dass DATEV zur mandantengenutzten Beraternummer ein direktes Vertragsverhältnis führen darf (was nach der eG so ohne Vereinbarung nicht funktioniert), sodass DATEV an das Mandat direkt die Rechnung stellen darf und der Berater aus der Prozesskette raus ist. 

OK, gut zu wissen!

Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie ich meine Frage besser beschreiben soll 🙄:

 

- Selbstbucher-Mandant wechselt zu uns.

- Der vorherige Steuerberater hat den Auftrag selbst durchgeführt.

- Auftrag wurde von uns Freigegeben. 

- Mandant möchte schnellstmöglich wieder auf die DATEV zugreifen können, um die Buchhaltung zu machen.

 

An dieser Stelle weiß ich leider nicht was ich machen noch soll oder ob überhaupt noch was von meiner Seite aus getan werden muss..? Sollte Sie jetzt wieder auf die DATEV Software zugreifen können?

0 Kudos
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 6 von 20
544 Mal angesehen

@E_E schrieb:

Ist das hier nicht richtig?


Nein aber auch nicht schlimm. Verschiebt DATEV dann in die passende Kategorie.  

 


@E_E schrieb:

Woher weiß ich, ob die Beraternummer mitübertragen worden ist oder nicht?


Der sollte im besten Falle über den LAO kommen: https://apps.datev.de/lao - dort sollte ein Vorgang sichtbar sein. Wenn's per oldschool PDF gemacht worden ist, sollte man die mandantengenutzte Beraternummer, die ich vor dem Übertrag gleich beim Mandanten via www.datev.de/service-tan mir anzeigen lasse, damit ich nicht unbekannte Daten habe, in den Service Anwendungen > Beraternummern verwalten auch anzeigen bzw. danach suchen lassen. Findet man nichts, ist diese wohl nicht übertragen worden. 

 


@E_E schrieb:

Der Vorberater wird die Beraternummer doch nicht behalten haben wollen? 


Das kommt immer drauf an, wie man auseinander geht. Manche Berater nehmen das als Druckmittel, wenn es Streitigkeiten bei offenen Zahlungen gibt. Ist aber so gar keine feine Art, wenngleich wohl rechtlich nach §§§ möglich. 

 


@E_E schrieb:

Wenn Datev beim Mandanten installiert ist, dann muss ich nichts weiter tun und sie kann wieder ganz normal zugreifen, da dieser jetzt bei uns mandatiert ist? 


Im besten Falle, wenn man alles vor dem Beraterwechsel schon eingerichtet hat: ja. Da aber weder Du was dazu sagen kannst, noch wir, wird's jetzt schwierig. 

 


@E_E schrieb:

hätte ich das vielleicht nicht machen dürfen? 


Doch, ist nicht schädlich, weil der Berater bei Selbstbuchern meist aber den Abschluss macht und daher die Daten des Mandanten dann braucht.  

 


@E_E schrieb:

Bitte um nachsehen, da ich noch Neuling bin. 


Dann kann ich nur empfehlen, dass Du Dir die großen DATEV Zusammenhänge erklären lässt, damit Du beim nächsten Fall deutlich selbstsicherer wirst 😊.  

 


@E_E schrieb:

An dieser Stelle weiß ich leider nicht was ich machen noch soll oder ob überhaupt noch was von meiner Seite aus getan werden muss..? 


Naja, wenn DATEV jetzt kaputt ist, was vorher lief, muss auf alle Fälle noch was getan werden, damit das Mandat wieder handlungsfähig wird 😇. Ich kann Dir nur nicht sagen: tue das, damit es wieder läuft, weil es zu viele unbekannte DATEV Variablen gibt. Bisschen so, als wenn ich Lohn abrechnen müsste aber dann vor dem 50 EUR Sachwertgutschein stehe und nicht weiter komme 🙈. Da würde ich mir auch einen Partner / Experten an der Seite wünschen, den ich alles fragen kann und der mich unterstützt aber eben im Zweifel auch auf die Daten zugreifen kann. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
d_brusch
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 7 von 20
536 Mal angesehen

...um noch kurz einige weitere Hinweise zum Verständnis: 

 

Einen Mandantendatenübertrag bei einem Selbstbucher für die Fibu zu machen wäre nicht unbedingt notwendig, da der Selbstbucher die Hoheit über die Daten hat und bei einer guten Zusammenarbeit mit dem STB nur noch die JA-Buchungen importiert. der Bestand im RZ sollte aber immer nur vom Mandanten vorhanden sein. 

Da das StB aber auch diverse Steuerprogramme verwendet hat, werden diese dann mit übertragen. 

Alles hier nachzulesen mit den weiterführenden Links:  Möglichkeiten für den Datenaustausch der Buchführung zwischen Kanzlei und ... - DATEV Hilfe-Center

 

Der Übertrag der BRN ist wichtig, damit der Mandant zu ihnen zugeordnet wird und im Hintergrund auch seine Softwarelizenzen und Zugangsmedien. Hierfür muss man immer einen extra Auftrag auslösen. Entweder auf Papier oder mit dem LAO Formular. 

E_E
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 20
532 Mal angesehen

@metalposaunist  schrieb:

@E_E schrieb:

Ist das hier nicht richtig?


Nein aber auch nicht schlimm. Verschiebt DATEV dann in die passende Kategorie.  

 


@E_E schrieb:

Woher weiß ich, ob die Beraternummer mitübertragen worden ist oder nicht?


Der sollte im besten Falle über den LAO kommen: https://apps.datev.de/lao - dort sollte ein Vorgang sichtbar sein. Wenn's per oldschool PDF gemacht worden ist, sollte man die mandantengenutzte Beraternummer, die ich vor dem Übertrag gleich beim Mandanten via www.datev.de/service-tan mir anzeigen lasse, damit ich nicht unbekannte Daten habe, in den Service Anwendungen > Beraternummern verwalten auch anzeigen bzw. danach suchen lassen. Findet man nichts, ist diese wohl nicht übertragen worden. 

Der Vorgang wurde über diesen Weg gemacht und ist dort auch sichtbar. Ich kann da aber keine Beraternummer sehen bis auf die der Kanzlei (eigene Beraternummer). Ein Bild dazu füge ich bin bei.

 


@E_E schrieb:

Wenn Datev beim Mandanten installiert ist, dann muss ich nichts weiter tun und sie kann wieder ganz normal zugreifen, da dieser jetzt bei uns mandatiert ist? 


Im besten Falle, wenn man alles vor dem Beraterwechsel schon eingerichtet hat: ja. Da aber weder Du was dazu sagen kannst, noch wir, wird's jetzt schwierig. 

Das werde ich in Erfahrung bringen.

 



@E_E schrieb:

Bitte um nachsehen, da ich noch Neuling bin. 

 

Dann kann ich nur empfehlen, dass Du Dir die großen DATEV Zusammenhänge erklären lässt, damit Du beim nächsten Fall deutlich selbstsicherer wirst 😊.  

Ich habe bereits viele Stunden mit dem Kundenservice verbracht und irgendwann, leider ziemlich spät, die Community hier kennengelernt. Nichts gegen das DATEV-Telefonservice, aber hier habe ich einfach das Gefühl, als wenn man sich besser in meine Situation versetzen kann und man mich deshalb auch besser abholen kann. Die Betonung liegt auf Abholen 😄 

 

Ich würde diesen Fall gern noch offen halten, bis ich mit dem Mandanten gesprochen habe.


 

E_E
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 20
524 Mal angesehen

Das sind für mich nochmal gute Infos gewesen! Vielen Dank dafür.

Wenn ich mir die Vorgänge bei LAO ansehe, hat der Vorberater nur die Mandantendaten übertragen. Ich kann aus dem LAO nicht sehen, dass auch die BRN übertragen worden ist oder kann es vorkommen, dass die BRN separat zugesendet wird bzw. diese länger zur Übertragung brauchen? 

 

d_brusch
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 10 von 20
522 Mal angesehen

Sehr gerne. 🙂

 

In der Ansicht sehen sie, wie das aussehen muss bei einem Übertrag der BRN. 

Ob nun angefordert, oder empfangen.

 

Der Übertrag braucht nicht länger und ist entsprechend separat in der Übersicht der Aufträge zu finden. 

E_E
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 20
509 Mal angesehen

Vielen Dank!!!

 

ok, jetzt kann ich mit Gewissheit sagen, dass ein Übertrag der Beraternummer nicht stattgefunden hat. Somit könnte der Fall zutreffen, den @metalposaunist weiter oben beschrieben hat zutreffen. Vielleicht hat der Vorberater auch nur vergessen oder nicht gewusst das diese auch übertragen werden müssen?!

 

Wie Löse ich nun dieses Problem?! Ich fühle mich so, als wenn ich zwischen zwei fronten gelandet bin 😄

Soll ich den übertrag der Beraternummer beim Vorberater veranlassen bzw. ihn drum bitten oder muss das der Mandant machen?

Wie würdet ihr vorgehen?

 

Was mich außerdem noch interessiert und um diesen Sachverhalt genau zu verstehen: Könnten wir als Steuerkanzlei (spez. in diesem Fall) auf den Mandantendatenübertrag verzichten, da es sich um ein mitgliedgebundenes Mandantengeschäft handelt und die Daten nicht bei uns vorliegen müssen, außer für den JA? Und für den JA können wir die Daten dann so oder so ziehen?


Ich glaube wenn ich das Verstanden habe, dann kann ich beruhigt ins Wochenende gehen 😄

 

0 Kudos
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 12 von 20
492 Mal angesehen

@E_E schrieb:

Vielleicht hat der Vorberater auch nur vergessen oder nicht gewusst das diese auch übertragen werden müssen?!


Ich erlebe beides aktuell. Wenn wir uns Anwender da nicht gegenseitig unterstützen, kann's aber auch nicht besser werden. 

 


@E_E schrieb:

Soll ich den übertrag der Beraternummer beim Vorberater veranlassen bzw. ihn drum bitten oder muss das der Mandant machen? Wie würdet ihr vorgehen?


Kennst Du die mandantengenutzte Beraternummer und die Beraternummer des anderen Beraters? Wenn ja, kannst Du die Beraternummer via LAO anfordern. Wenn nein, schreibe eine E-Mail an den anderen Berater, dass er Dir via LAO  doch die mandantengenutzte Beraternummer übertragen will. Alles, was er dazu braucht, ist eine E-Mail Adresse (Deine, wenn Du dafür zuständig bist) und Eure Kanzleiberaternummer, die wie folgt lautet: XXX. Dann hat der andere Berater alle Daten und kann handeln. 

 


@E_E schrieb:

Könnten wir als Steuerkanzlei (spez. in diesem Fall) auf den Mandantendatenübertrag verzichten, da es sich um ein mitgliedgebundenes Mandantengeschäft handelt und die Daten nicht bei uns vorliegen müssen, außer für den JA? 


Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und auch hier, muss man wissen, wo die Daten liegen = den Ordnungsbegriff kennen. Liegen die DATEV Daten unter der mandantengenutzten Beraternummer, was in diesem Fall als Selbstbucher optimal wäre, dann kann man auf den Übertrag der Mandantendaten verzichten, weil die Daten nicht bei der abgebenden Kanzlei liegen und Ihr als Kanzlei die Daten nicht auf Eure Kanzleiberaternummer aufnehmt, weil die Daten beim Mandanten liegen und da im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft von der DATEV auch direkt berechnet werden. 

 


@E_E schrieb:

Und für den JA können wir die Daten dann so oder so ziehen?


Ja, weil die mandantengenutzte Beraternummer Eurer DATEV Mitgliedschaft = Kanzleiberaternummer zugeordnet ist.  

 

Wenn man es einmal aufmalt, ist das schneller und besser standen als wenn man einen Roman liest. Kannst Dich ja mal via PN melden 😊.

 

P.S. DATEV anrufen sollte in allen Fällen immer die letzte aller Möglichkeiten sein, wenn man nicht anders sein Problem gelöst bekommt 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
quantenjoe
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 13 von 20
449 Mal angesehen

Moin Moin E_E

 

Schon vieles wurde erklärt.

Ich hoffe, jetzt nicht doppelt dazu beizutragen.

 

Erst einmal, der Mandatennummernübertrag muss stattfinden, damit diese in deinem Mitgliedbereich liegt. Schrieb Daniel bereits. Alles andere ist schlicht eklig und neigt dazu, nicht zu funktionieren.

 

Dabei Achtung: Beim Übertrag von einem anderen Steuerberater löscht Datev die Online-Rechte, d.h., die musst du neu vergeben, damit beispielsweise der Mandant Steuermeldungen übertragen kann.

 

Die Verträge für die Mandantensoftware liegen wahrscheinlich auf der Mandantenberaternummer. Das ist nicht schlimm, aber wahrscheinlich sind die Mandantendaten auch unter dieser Beraternummer im RZ gespeichert.

Für den JA werdet ihr dann sicherlich die Ordnungsbegriffe (Mandantenberaternummer/im Mandantensystem vergeben Mandantennummer) nutzen müssen. Geht zwar auch anders, kann ich aber nur von abraten..

 

Sprich: Wie schon hier gesagt, übernehmt die Mandantenberaternummer. Sprecht euch mit dem Mandanten ab, welche Online Rechte sie brauchen, sofern (was zu erwarten ist) da keine Vorstellung besteht, holt Datev mit ins Boot. Die können das (wenn sie denn wollen - und es gibt einige Mitarbeiterinnen, die sich da wirklich reinhängen).

 

Und außerdem: Seht zu, dass ihr das Kennwort für die Mandantenberaternummer erfahrt! Hatte ich letztens: Es wurde uns nicht mitgeteilt, der Mandant wußte es natürlich auch nicht, war echt doof. Meine Erfahrung hier: Der Steuerberater sollte alle Mandantenberaterkennworte kennen! Und abrufbar haben (also beispielsweise in einem Passwortmanager gespeichert haben). Man braucht sie selten, aber wenn ist dieses Wissen "Gold wert".

 

Ich hoffe, damit einen zusätzlichen Beitrag noch leisten zu können. Vieles wurde ja schon geklärt.

 

QJ

E_E
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 14 von 20
413 Mal angesehen

Vielen Dank für deine ausführliche Erklärung!!

 

 

Erst einmal, der Mandatennummernübertrag muss stattfinden, damit diese in deinem Mitgliedbereich liegt. Schrieb Daniel bereits. Alles andere ist schlicht eklig und neigt dazu, nicht zu funktionieren.

Da "nur" oder fälschlicherweise die Mandantendaten übertragen worden ist, hatte ich am Freitag (dank der tollen Unterstützung hier) den Vorberater gebeten die Mandantennummer zu übertragen. Jetzt habe ich eben die Antwort vom Vorberater bekommen, dass die Unterberaternummer nicht mehr verfügbar ist.  Es soll nun eine neue Unterberaternummer angelegt werden. 

 

Ich verstehe nicht wie das sein kann oder was hier schon wieder los ist?!! 😓

Seit wann lege ich Unterberaternummer an? Ich kenne das nur so, dass ich Mandantenummer anlege.

0 Kudos
E_E
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 15 von 20
409 Mal angesehen

Nachdem ich den Vorberater gebeten habe, die mandantengenutze Beraternummer zu übertragen, habe ich folgende Antwort von ihm bekommen:

 

"Im Zusammenhang mit den von uns übertragenen Mandaten möchte ich Sie darüber informieren, dass die angeforderte Unterberaternummer nicht mehr verfügbar ist. Diese wurde bereits einem anderen Berater zugewiesen.

 

Um die Kontinuität und den reibungslosen Ablauf unserer Arbeit sicherzustellen, ist es daher notwendig, für die übertragenen Mandate eine neue Unterberaternummer anzulegen. Dies gewährleistet eine klare Zuordnung und ermöglicht eine effiziente Bearbeitung der Steuerangelegenheiten unserer übertragenen Mandanten."

 

Ist dieser Ablauf so üblich? Wie kann es sein, dass eine Unterberaternummer nicht mehr verfügbar ist bzw. einem anderen Berater übertragen worden ist und deshalb nicht mehr verfügbar ist? Was hat es auf sich?

 

PN geht gleich raus.

0 Kudos
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 16 von 20
399 Mal angesehen

@E_E schrieb:

Ist dieser Ablauf so üblich?


In meinen Augen eher nein aber Gründe kann es dafür 1000 geben. Was mich stutzig macht: die Beraternummer wurde einem anderen Berater zugewiesen? Wer ist der denn? Ist der bekannt? 

 


@E_E schrieb:

Wie kann es sein, dass eine Unterberaternummer nicht mehr verfügbar ist bzw. einem anderen Berater übertragen worden ist und deshalb nicht mehr verfügbar ist?


Naja, wenn man eine mandantengenutzte Beraternummer kündigt, kündigt DATEV diese inkl. aller dort gespeicherten Daten. Achtung ⚠️: Ist das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft vereinbart worden, bringt eine Kündigung der mandantengenutzten Beraternummer nur soviel, dass sie nicht mehr dem Berater zugewiesen ist. Die mandantengenutzten Beraternummer an sich verbleibt dann 12M in einer Schutzfrist, womit sich das Mandat aktiv selbst einen neuen Berater suchen kann. Auch alle Kosten zur mandantengenutzten Beraternummer laufen vorerst weiter. 

 

Bin mir aufgrund der zahlreichen unbekannten Variablen in deinem Fall nicht sicher, ob wir den hier final gelöst bekommen.  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
E_E
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 17 von 20
389 Mal angesehen

@metalposaunist  schrieb:

@E_E schrieb:

Ist dieser Ablauf so üblich?


In meinen Augen eher nein aber Gründe kann es dafür 1000 geben. Was mich stutzig macht: die Beraternummer wurde einem anderen Berater zugewiesen? Wer ist der denn? Ist der bekannt? 

Das macht mich auch stutzig. Nein der wurde nicht erwähnt, aber wieso sollte man sowas auch machen? Wieso ist es nahezu jedes mal eine neue Rakenwissenschaft, wenn ein Mandant einfach nur wechseln möchte?!!

Kann etwas schieflaufen, wenn ich eine neue Unterberaternummer anlege? Und was passiert mit der Unterberaternummer die einem anderen Berater zugewiesen worden ist?

 

Bin mir aufgrund der zahlreichen unbekannten Variablen in deinem Fall nicht sicher, ob wir den hier final gelöst bekommen.  

Wenn du nicht helfen kannst, brauch ich wohl bei der Servicehotline erst nicht anzurufen😣


 

0 Kudos
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 18 von 20
372 Mal angesehen

@E_E schrieb:

Wieso ist es nahezu jedes mal eine neue Rakenwissenschaft, wenn ein Mandant einfach nur wechseln möchte?!!


Weil das notwendige Wissen, wie man das genau effizient mit welchen digitalen Systemen macht, nicht überall zu 100% vorhanden ist, damit's gleich rund läuft. Es bedarf viel DATEV Wissen, wie es eingerichtet ist, damit man passend handeln kann und die eigene Handlung nicht ins Leere läuft und gute Absprache mit dem vorhergehenden Berater, den teilweise ich selbst mitteile, was sie wie tun müssen, damit das bei mir so ankommt, wie ich es brauche.

 


@E_E schrieb:

Kann etwas schieflaufen, wenn ich eine neue Unterberaternummer anlege?


Nein. Da kann nichts passieren. Ob Dir das aber final bei deinem Problem hilft, ist eine andere Frage. Stell Dir vor, Du kaufst bei IKEA ein und hast Probleme. Dann nennt man auch seine Kundennummer = Beraternummer, damit einem geholfen wird. Legt IKEA jetzt Dich einfach 2x mit neuer Kundennummer an, ist dein Problem dadurch immer noch nicht gelöst. Es ist dann halt eine Kundennummer ohne Bezug zu irgendwelchen Daten und Systemen. 

 


@E_E schrieb:

Und was passiert mit der Unterberaternummer die einem anderen Berater zugewiesen worden ist?


Die liegt jetzt nun da und kann vom anderen Berater verwaltet werden.  

 


@E_E schrieb:

Wenn du nicht helfen kannst, brauch ich wohl bei der Servicehotline erst nicht anzurufen😣


Nja doch, da authentifizierst Du Dich mittels Service TAN und bekommst damit potentiell eine bessere Aussage, als wenn ich hier nur "raten" kann aber keinen Zugriff auf Eure Systeme habe, um mir ein Bild zu machen, was das LogistikCenter mit deren Systemen kann.  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
E_E
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 19 von 20
358 Mal angesehen

wie immer danke ich dir für deine Geduld und überhaupt die Art und Weise wie du die Probleme hier aufnimmst und dich um Hilfe bemühst! Vielen Dank!!

 

Ich werde den Vorberater anrufen und schauen, ob ich mehr in Erfahrung bringen kann.

 

Aber da wären noch was:

 



@E_E schrieb:

Und was passiert mit der Unterberaternummer die einem anderen Berater zugewiesen worden ist?


Die liegt jetzt nun da und kann vom anderen Berater verwaltet werden.  

 

Mir liegt leider noch einiges auf dem Herzen was ich gern loswerden würde, um endlich aus den Wolken der Ahnungslosigkeit zu kommen.

1. Was bringt es einem Berater die Nummer zu behalten? Welche Art der Verwaltung interessiert ihn?

2. Ich soll eine neue Unterberaternummer anlegen, damit" die Kontinuität und der reibungslose Ablauf der Arbeit sichergestellt ist". Langsam habe ich das Gefühl, als wenn hier etwas nicht mit rechten Dingen zu sich geht! Was bringt es mir eine neue Unterberaternummer anzulegen?

3. Muss für beide Unterberaternummer gezahlt werden? Wenn ja, wer bezahlt diese?

4. Welche Fragen muss ich dem Vorberater/Datev stellen, um zu wissen, was ich nun tun muss, damit der Mandant endlich auf die Software zugreifen und arbeiten kann?

 

 

0 Kudos
metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 20 von 20
353 Mal angesehen

@E_E schrieb:

Was bringt es einem Berater die Nummer zu behalten? Welche Art der Verwaltung interessiert ihn?


Liegen Daten auf dieser Beraternummer, kann er das als Druckmittel verwenden, um etwaige ausstehende Zahlungen zu forcieren. Manchmal werden sie aus Unwissenheit behalten - die Gründe, ob wahr oder falsch - sind hier auch vielfältig. Nicht alle sind rational begründbar. 

 


@E_E schrieb:

Was bringt es mir eine neue Unterberaternummer anzulegen?


Dann kann man den Mandanten neu mit Software und Hardware ausstatten. Ob das was bringt: keine Ahnung.  

 


@E_E schrieb:

Muss für beide Unterberaternummer gezahlt werden?


Eine Beraternummer = Kundennummer ist kostenlos, solange keine Services oder einmalige Kosten drauf verursacht werden. 

 


@E_E schrieb:

Wenn ja, wer bezahlt diese?


Ohne mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft: der dahinterliegende Berater. Mit mitgliedsgebundenem Mandantengeschäft: das Mandat selbst. 

 

Für alles weitere kann man mich gerne buchen. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
19
letzte Antwort am 20.02.2024 13:36:58 von metalposaunist
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage