Hallo liebe DATEV Community,
aus aktuellem Anlass war ich heute wieder auf der Download-Seite des Arbeitsamtes und habe dort das Formular Kug 107a Stand 09.2020 entdeckt.
Es handelt sich um eine "Erklärung zur Beantragung von Kurzarbeitergeld durch Datenübermittlung aus Lohn-oder Gehaltsabrechnungssoftware"
Dieses Formular soll vom AG unterzeichnet werden und zusammen mit der Anzeige des Arbeitsausfalls abzugeben.
Bisher konnte die Datenübermittlung aus Datev nicht erfolgen.
Gibt es dazu Änderungen?
Wir hatten das Problem, dass einzelne Anträge, die in Papierform abgegeben wurden nicht beim Arbeitsamt eingingen, keiner es merkte und dann in Folge wegen abgelaufener Frist die Auszahlung verweigert wurde.
Aufgrund der Fülle der monatlich zu stellenden Auszahlungsanträgen, wäre meines Erachtens die Datenübermittlung aus dem Lohnprogramm heraus wichtig!
Wann kann damit gerechnet werden?
Freue mich auf Hinweise
LG Karin Kirchner
Hallo Frau Kirchner,
aktuell ist es in Lohn und Gehalt nicht möglich, die erstellten KUG-Anträge direkt über das DATEV-Rechenzentrum an die Agentur für Arbeit senden. Derzeit gibt es keine Möglichkeit diese Anträge an die Arbeitsagentur zu übermitteln.
Ihr Wunsch, nach einer Möglichkeit der Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit, ist bereits bekannt.
Einen Umsetzungszeitpunkt kann ich Ihnen derzeit nicht nennen.
Viele Grüße aus Nürnberg
Matthias Platz
Personalwirtschaft
DATEV eG