Wo finde ich die DEÜV-Meldung, wenn der Mandant die Sofortmeldung über DATEV Unternehmen online Personaldaten selbst erstellt? Ich sehe in der DUO-Übersicht der Mitarbeiter zwar das Datum der Sofortmeldung. Die entsprechende Auswertung sehe ich aber weder in DUO noch in LODAS Auswertungen.
Auch wenn es weder hilft noch wirklich akzeptabel sein würde...kann man die Auswertung über den temporären Auswertungsabruf denn anfordern?
Fehlanzeige 🙄
Hallo,
der Mandant erhält in DATEV Personaldaten nach dem Veranlassen eine Erfolgsmeldung. Ist die Sofortmeldung erfolgreich veranlasst worden, ist in der Mitarbeiterliste das Veranlassungsdatum der Sofortmeldung sichtbar.
Die DEÜV-Meldung(en) werden im Lohnabrechnungsprogramm erstellt. Dafür müssen die Daten übernommen werden. Bei der Datenübernahme erhält die Kanzlei zum Mitarbeiter auch die Information, dass die Sofortmeldung veranlasst wurde.
Die Erstellung der Auswertung ist an die Verarbeitungsläufe gekoppelt. Mit der nächsten Abrechnung wird das Datenübermittlungsprotokoll erstellt und ist dann zusätzlich zum Lohnprogramm auch in Auswertung online für den Mandanten verfügbar.
Mit dem Abrechnungslauf kam nur die DEÜV-Meldung mit Meldegrund 10 (Anmeldung), jedoch keine Sofortmeldung. Ich kann Ihre Aussage daher nicht bestätigen.
Hallo,
gerne sehen wir uns den Sachverhalt einmal an.
Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns.
Hallo zusammen,
ich habe das gleiche Problem und kann die Sofortmeldung (ausgelöst durch den Mandanten in der Anwendung Personaldaten) nicht in Lodas Auswertungen noch in DUO bzw Addon sehen?!
Haben Sie das Problem mittlerweile bei dem anderen Anwender lösen können?
Viele Grüße
Michaela
Ich habe von der DATEV die Antwort erhalten, dass es hier wohl programmseitig das Problem gibt, dass die Bereitstellung der DEÜV-Meldungen nicht 100%ig gewährleistet werden kann. Zum Glück hatten wir erst bei einem Mandanten testweise begonnen, das System zu nutzen. Das haben wir nun erstmal wieder auf Eis gelegt.
Das "Feature" gibts seit Monaten und das Senden kann nicht gewährleistet werden?
Es wird immer schlimmer!
Das Senden wird gewährleistet, nur die Bereitstellung des DEÜV-Protokolls nicht.
Also kann ich´s nicht kontrollieren, erfasse es dann also in einem anderem Programm nochmal da ich bzw. der Mandant einen Nachweis will - Stichwort: Qualität und Schadensersatz......
erneut doppelte Arbeit! Könnt schon wieder ausflippen
Hallo
Gibt es bereits eine Lösung?
Der Programmteil Personaldaten wird in Seminaren positiv erläutert.
Nun muss ein Mandant- sofortmeldepflichitg- zur Probe der Funktion erhalten.
Und ich stehe vor dem gleichen Problem.
Der Mandant sieht keine DEÜV Meldung , der Sofortmeldung und ich in den Lohnauswertungen auch nicht.
Ebenso wurde mir bei der Übernahme der Arbeitnehmerdaten nach Lodas nicht angezeigt, dass eine Sofortmeldung erfolgte. (Datum in DUO wird angezeigt)
Muss ich jetzt, damit ich den Nachweis der Sofortmeldung sehe, diese in Lodas neu auslösen?
Hallo,
wie von Kristin_Frohmeyer am 26.07.22 erläutert, ist die Erstellung der Auswertung an die Verarbeitungsläufe gekoppelt und sollte mit der nächsten Abrechnung auch in Auswertung online für den Mandanten ersichtlich sein.
Gerne sehen wir uns das auch einmal genauer an. Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns.