Liebe Community,
habe untenstehende Information von einer Krankenkasse erhalten.
Der Mandant war früher U1 pflichtig, aber hat seit einigen Jahren die Grenze überschritten und ist seitdem U1-frei.
Bei den einzelnen Krankenkassen sind noch unter "Umlageart für U1" die Umlagearten hinterlegt. Diese wurden nun im Rahmen eines elektronischen Abrufs an die Krankenkassen übermittelt, ohne dass ich es bewusst geändert hätte. Eine telefonische Klärung war mit den Krankenkassen nicht möglich, da man auf die elektronische Übermittlung und Korrektur pocht.
Wo kann ich den Krankenkassen sagen, dass der Mandant nur U2 pflichtig ist? Bei den Arbeitnehmern ist dies möglich!
Auch unter der Dok.-Nr.: 9242686 "Umlagebeiträge berechnen" habe ich nichts dazu gefunden.
Hat jemand Erfahrung damit?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hinweise gibt es hier:
Kurz gesagt:
Es liegt nicht an den Einträgen bei den Krankenkassen, sondern sehr wahrscheinlich ein einer versehentlich falschen oder alten U1+2 Schlüsselung bei einem Mitarbeiter.
Hallo, diese Diskussion wurde mir nicht angezeigt, hat aber wahrscheinlich zur Lösung geführt, da wirklich ein AN im November auf U1 und U2 geschlüsselt war. Ich habe die Auswertung 48 durchgeblättert und so den Fehler gefunden.
Danke für den schnellen Hinweis.
Guten Morgen Zusammen,
bei mir geht es um einen ähnlichen Fall, weshalb ich mich hier mal anhänge und kein neues Thema aufmache.
Mein Fall ist wie folgt:
Hat hier von euch noch jemand das gleiche Problem?
Könnte hier auch eventuell ein Fehler der DATEV vorliegen?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Björn
@björn schrieb:Guten Morgen Zusammen,
bei mir geht es um einen ähnlichen Fall, weshalb ich mich hier mal anhänge und kein neues Thema aufmache.
Mein Fall ist wie folgt:
- Wir haben von der Krankenkasse die Meldung erhalten, dass diese einen DSAK-Datensatz erhalten haben in der für 2024 keine U1 Pflicht mehr bestehen würde und im Beitragsnachweis aber U1 Beiträge für Januar 2024 noch erklärt wurden.
- Ich kann mir jedoch die DSAK-Meldung mit der U1 nicht erklären, da der Mandant seit Jahren U1-pflichtig ist und auch weiterhin pflichtig bleibt.
- Außerdem gab es in den Stammdaten keinerlei Änderungen, was die Meldung verursacht haben könnte, da die Umlagebeträge zur U1 bei allen Krankenkassen im Januar abgerechnet und gemeldet wurden.
Hat hier von euch noch jemand das gleiche Problem?
Könnte hier auch eventuell ein Fehler der DATEV vorliegen?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Björn
ERGÄNZUNG:
Jetzt habe ich bei dem Mandanten einfach den Lohn für Februar 2024 erstellt und weggeschickt und siehe da es gab nun eine korrigierte DSAK-Meldung mit U1-Pflicht seit Januar 2024, sodass nun wieder alles richtig bei den Krankenkassen hinterlegt ist.
Kann die DATEV hier vielleicht Angaben machen, ob es hier einen Fehler im System gab?
Dank und Gruß
Björn