Hallo,
ich habe eine Mitarbeiterin die seit dem 29.12.2020 bis 12.04.2021 in Mutterschutz ist.
Im Kalender ist alles richtig erfasst und unter den Mandanteneinstellungen ist auch Voll-DEÜV ausgewählt. Das Programm erstellt einfach keine Unterbrechungsmeldung. Es werden auch keine hinweise angezeigt warum die Unterbrechungsmeldung nicht erstellt wird. Liegt es daran das die Mitarbeiterin vor dem Mutterschutz in 70% Kurzarbeit war?
Ich weiß nicht wo das Problem liegt. Denn auch die Jahresmeldung muss geändert werden. Es wäre mir lieber es über das Programm zu machen als über SV-Net alles einzugeben.
Was für ein Prohramm. Wass für ein Kalender. Welche Unterbrechung.
@diplodocus schrieb:
Was für ein Prohramm.
Lohn&Gehalt 😉 aber ja, ich kann die Frage verstehen. Ich hab's anfangs auch übersehen. Ist im Bereich Lohn aber so unscheinbar umgesetzt 🙈.
Hab ich nicht übersehen. Man braucht einfach mehr Details. Ich hab Lodas. Bei
geringfügig Beschäftigten kann lohn und
Gehalt mangels Krankenkasse keine Meldung
erstellen. Ist das Mutterschaftsgeld berechnet.
Programm ist Lohn und Gehalt.
In Lohn und Gehalt habe ich unter Mitarbeiter - Stammdaten - Besonderheiten - Mutterschutz den wahrscheinlichen Tag der Entbindung und den Tatsächlichen Tag der Entbindung eingegeben und bin auf Übernahme Kalender gegangen.
Unter Mitarbeiter - Bewegungsdaten - Kalender wurde somit Beginn/Ende Mutterschutz übernommen.
Es ist keine geringfügig Beschäftigte sondern eine Vollzeit Mitarbeiterin.
Ja das Mutterschaftsgeld ist Berechnet.
Hab das ja schon öfter gemacht und es gab immer eine Unterbrechungsmeldung 51 sobald ein kompletter Monat unterbrochen war. Nur hier nicht.
Wie schon geschrieben gibt es auch keine Fehler oder Hinweis Meldung warum die Unterbrechungsmeldung nicht erstellt wird.
Hallo,
der Arbeitgeber muss für den Beschäftigungszeitraum bis zum Beginn der Unterbrechung eine Unterbrechungsmeldung erstellen, wenn die Entgeltzahlung in einem lfd. Beschäftigungsverhältnis für mindestens 1 vollen Kalendermonat unterbrochen wird, ohne dass die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung endet.
Eine Unterbrechungsmeldung ist nur in den Fällen zu erstellen, in denen aufgrund des §23c SGB IV auch durch laufend gezahlte arbeitgeberseitige Leistungen für Zeiten des Bezuges von Sozialleistung, keine beitragspflichtigen Einnahmen vorliegen. Aufgrund evtl. weitergewährter AG-Leistungen besteht dann weiterhin Versicherungspflicht, sodass wegen der Unterbrechung keine Meldung zu erstellen ist.
Bitte prüfen Sie, ob solche weitergewährten AG-Leistungen wie z. B. VWL oder Firmenwagen bei der Mitarbeiterin vorliegen.
Sollte dies nicht der Fall sein, so bitten wir Sie sich an die üblichen Servicekanäle zu weiteren Recherche durch uns zu wenden.
Ich würde den Beginn der Kurzarbeit eingeben und Bruttobeträge. Das
Programm rechnet 3 Monate zurück.
In Lodas kann man kug eingeben.
Lohn u Gehalt weiß ich nicht.
Ich habe hier das gleiche Problem und sofort geschaut ob noch weitere Leistungen gezahlt werden.
Habe nur 3300 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Auch keine Unterbrechungsmeldung.
Hallo Taner,
bei mir wurde die Meldung einen Monat nach Unterbrechung erstellt.
LG
Sabine