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DEÜV Jahresmeldung - "Steuerbaustein" Mini-Jobber

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letzte Antwort am 19.05.2021 06:02:49 von Thomas_Kahl
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Thomas_Kahl
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Moin,

 

eine Mandantin sprach mich unlängst an, dass es wohl seit dem 01.01.2021 verpflichtend wäre auch bei jeglichem Mini-Jobber die Steuer-Id mit einzutragen, da dies wohl in der Jahresmeldung mit übermittelt werden muss. Auf meine Frage hin, wo Sie das den her habe, hat Sie mir einen Zeitungsausschnitt gemailt. Ich kann nicht sagen, woher, aber genau das steht da drin. Und auch dass mit übermittelt werden muss, welche Art der Besteuerung gewählt wurde (pauschal, individuell, keine Steuern). Weiterhin sagt der Artikel, dass die Regelung zwar zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, aber erst ab 01.01.2022 umgesetzt wird. Aber für die Jahresmeldungen 2021 schon verpflichtend ist.

 

Da mir das Ganze gar nix gesagt hat, habe ich gesucht. Im Dokument  Gesetzliche Änderungen im Bereich Personalwirtschaft (1011662) gaaaaaaaaaaaanz unten, im Punkt 4.1.2 wird etwas dazu vermerkt - es soll voraussichtlich ab dem 01.01.2022 in Kraft treten.

 

Nunmehr ist Weihnachten schon fast wieder in Sicht und gedanklich sollte man solche "Jahreswechselarbeiten" schon mal vorbereiten. Wenn ich die SteuerId wirklich benötige, muss ich die bei einem ganzen Schwung Mini-Jobbern nachfordern. Und ehe ich die alle habe, wird das Jahr nicht mehr lang sein. Daher:

 

Weis hier irgendjemand schon Genaueres? Ist das nun schon beschlossen oder noch nicht? Und @Datev - gibt es schon Pläne zur Umsetzung und ab wann voraussichtlich die passenden Version zur Verfügung stehen wird oder wird das ganze mit den bereits bestehenden Feldern abgefrühstückt (wäre mir auch recht)?

MfG
T.Kahl
lohnhilfe
Meister
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Hallo,

 

Haufe sagt das gleiche, also ab Jahresmeldung für 2021.

 

Ich denke mal, Datev wird das SV-Melde-Formular um ein Feld für die ID ergänzen und auf das ID-Feld in den Personalstammdaten zurückgreifen. Also müssen wir "nur noch" filtern (z.B. über das Daten-Analyse-System Personalwirtschaft), bei welchen 109ern uns die IDs fehlen und diese anfordern...

LG
VM
Uwe_Lutz
Überflieger
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Ich hoffe doch, dass wir (zeitnah) eine Hinweismeldung im Fehlerprotokoll erhalten, für welche Minijobber die Steuer-ID-Nummer noch fehlt...

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


es ist richtig, der "Steuerbaustein" wird erst ab dem 01.01.2022 bei der Bundesknappschaft bereitgestellt werden können. Sobald wir seitens der ITSG konkrete Vorgaben bekommen, erfolgt unsererseits die Konzeption und Umsetzung.


Zum gegebenen Zeitpunkt werden wir Sie über die üblichen Kanäle informieren.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau @Kristin_Frohmeyer ,

 

dies klingt jetzt leider nicht danach, dass es zeitnah eine Liste von der DATEV (im Rahmen des Hinweis- oder Fehlerprotokolls oder meinetwegen auch gesondert) geben wird, bei welchen geringfügig Beschäftigten bisher keine Steuer-ID erfasst ist.

 

Da es erfahrungsgemäß dauert, bis die Daten nach einer Anforderung bei den Mitarbeitern auch tatsächlich vorliegen, muss man hier mit genügend Vorlaufzeit ran gehen. Eine Umsetzung erst zum Ende des Jahres ist m.E. nicht ausreichend.

 

Und diese Abfrage hätte auch schon eingebaut werden können, ohne dass Sie die konkrete Umsetzung der ITSG haben.

 

Das heißt, ich werde mir doch mal eine Abfrage in DALY basteln (müssen).

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Thomas_Kahl
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Ich glaube, ich werde es mir da einfach machen und die Id einfach bei jedem Minijobber abfordern. Im Zweifel habe ich sie dann halt schon.

MfG
T.Kahl
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letzte Antwort am 19.05.2021 06:02:49 von Thomas_Kahl
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