Hi Liebe Community,
ein Mandant nutzt den Personaldaten-Teil von Unternehmen online.
Dort hat er einen neuen Mitarbeiter angelegt - und anschließend unter "persönliche Daten bearbeiten" bestimmte ihn bereits bekannte Daten eingetragen. Es würde lediglich ein kleiner Teil an weiteren Informationen fehlen.
Daher sollte der Personalfragebogen über die Programmfunktion "Personalfragebogen freigeben" per Email an den Mitarbeiter gesendet werden, um die fehlenden Daten zu ergänzen.
Leider werden die zuvor schon vom Mandaten erfassten bekannten Daten nicht berücksichtigt.
Ist das so gewollt? Warum werden die bekannten Daten nicht mit übernommen?
Liebe Grüße!
Ja, das ist so gewollt.
Der neue Mitarbeiter trägt seine Daten ein und bei Rücksendung an den AG kann dieser dann prüfen, was richtig oder falsch ist.
Kommt ja leider nicht immer vor, dass ein AN alles dabei hat und brav seine Daten herausgibt.
Da der AN eben auch für die richtigen Werte einstehen muss, ist das Vorgehen sinnvoll.
Erst wenn der AG den Fragebogen bestätigt, wird dieser an die Kanzlei übergeben.