Guten Morgen,
unsere Auszubildenden sind zur Zeit fleißig dabei, unsere Ordner mit den Personalstammdaten einzuscannen und diese in der DATEV Personalakte zu hinterlegen. Jedoch lässt die Beschriftung und Zuordnung bei manchen Mandanten zu wünschen übrig.
Gibt es wirklich nur die Möglichkeit, den Beleg nochmals zu bearbeiten, wenn man das Tool über LODAS öffnet und den Beleg wieder in den Posteingang verschiebt ? Ich habe nämlich Mandanten, die ab 50 Mitarbeiter aufwärts haben und da wäre das echt mühseelig.
Alte oder neue Personalakte? Bei der alten Personalakte kannst du die Felder (Kategorie, Bezeichnung, gültig von/bis) auch bei zugeordneten Dokumenten bearbeiten. Wenn das bei der neuen Personalakte nicht mehr geht, ist das schon ein herber Rückschritt.
Ich denke eher @rschoepe, die Azubis von @unbelievable1989 laden die Dokumente in die Cloud Anwendung beim Mandanten hoch und bearbeiten diese dort, geben sie dort frei und @unbelievable1989 übernimmt die Daten in die on-premises Akte, wonach sie dann in der Cloud im 3. Reiter erscheinen, wo man sie dann bei Fehlern nicht mehr raus bekommt und nur noch die on-premises Anwendung aushelfen kann.
Richtig so?
@rschoepe Nein, die neue Personalakte. 🙂
@metalposaunist Nein, die Auszubildenden scannen die Belege auf ein bestimmtes Laufwerk und von da, werden die Belege jeweils beim Mandanten in die DATEV Personalakte ( Öffnung durch LODAS ) in den Posteingang gezogen bzw. importiert. Es läuft nicht über die Cloudanwendung.
@unbelievable1989 schrieb:
Es läuft nicht über die Cloudanwendung.
Warum nicht? Wusste gar nicht, dass es eine Personalakte "offline" gibt 😅. Das heißt, Ihr macht Euch die Mühe des Scannens und Co. allein für Euch, weil wenn das Mandat den Berater wechselt diese Dokumente dann nicht zum neuen Berater kommen? 🤔
@metalposaunist Also ich meine damit, dass die Belege nicht bei UN Online in der Personalakte hochgeladen werden, sondern über LODAS. Über UN Online sind die Belege ja einsichtbar, so dass die Belege bei einem Beraterwechsel mit übertragen werden.
Die "neue" Personalakte ist endlich da, wo sie hingehört, nämlich im Lohnbereich und kein nachträglich angestricktes Bestandteil in DUO. Natürlich funktioniert sie auch "nur" für die Kanzlei, weil die Daten beim Beraterwechsel jetzt auch mitgehen. Die Papierakten in der Kanzlei sind damit Geschichte.
Aber vieles geht noch nicht oder nicht richtig, wie z. B. das Entheften.
Richtig gruselig wird aber die Mandantenansicht. Daher bleibe ich bei Mandanten, die Einsicht in die Akte nehmen, noch bei der alten Version. Da gibt es z.B. auch eine Favoritenauswahl. Versucht mal, in der neuen Version in der Mandantenansicht die Übersicht zu behalten, z.B. bei den Unternehmensdokumenten. Da könnt ihr nicht sortieren oder gruppieren. Ein Datum des Dokuments ist nicht sichtbar und nach Kategorien sortieren geht auch nicht. Einfach nur schlecht! Liebe DATEV, das müsst Ihr dringend verbessern. Fragt mal Anwender!
@unbelievable1989 schrieb:@metalposaunistAlso ich meine damit, dass die Belege nicht bei UN Online in der Personalakte hochgeladen werden, sondern über LODAS. Über UN Online sind die Belege ja einsichtbar, so dass die Belege bei einem Beraterwechsel mit übertragen werden.
Ich bin sehr sicher, dass es egal ist, ob die Dokumente über die Cloudanwendung oder die aus LODAS gestartete Personalakte hochgeladen werden. Es landet alles im selben Topf.
Ist ja auch alles nach der Freigabe hier zu sehen (wenn man Zugriffsrechte hat).
Und es sind auch keine Belege mehr in DUO. Bei dem Mandant, wo ich die neue Personalakte in Nutzung habe, ist nix an Personalunterlagen unter Belege zu sehen.
Es ist halt nicht mehr Bestandteil der DUO-Belege. Über das Auswahlmenü in DUO geht man direkt auf die gesonderte Anwendung "Personalakte" und sieht dann die abgelegten Daten aus Mandantensicht. Das sollte sich jeder mal anschauen!
@MartinSeemann schrieb:
Fragt mal Anwender!
Ja, macht DATEV schon. Dann gibt's von einigen Seiten "Haue", dass der DATEV nicht gefällt oder man für eine Änderung grundlegend anders hätte programmieren müssen und dann bleibt es so.
Bis 30.06.2025 sind nahezu alle Kapazitäten bzgl. der neuen Vorerfassung gebunden. Großartige Änderungen wird es daher bis dahin vermutlich nicht geben. Hier und da ein paar aber das war's. Gewöhnt Euch schon mal dran.
Was hat es mit der Frage zu tun, ob eine nachträgliche Bearbeitung nur über den Posteingang möglich ist, oder nicht ?
Nichts. Ich hatte ja auch auf @MartinSeemann geantwortet.