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DATEV Musteranschreiben Pflegeversicherung

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letzte Antwort am 15.06.2023 09:25:15 von StefanieSchmidt84
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Denise1
Einsteiger
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Nachricht 31 von 41
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Hallo,

wir hatten das Glück, dass uns das Deckblatt vorlag.

 

Aber ist es denn nicht "egal", da wir ja die betreffenden Kinder bis 25 Jahren von den Angaben der Eltern, auf egal-welchen-Vorlage erfassen?

 

Es sollte doch nur eine Unterstützung für uns sein, oder nicht?

Wir haben den Vordruck an alle Mitarbeiter weiter gereicht, ausfüllen lassen und mit Nachweis zurück erhalten. Danach erfasst. Reicht das nun doch nicht?

 

Liebe Grüße

Denise

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DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 32 von 41
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Hallo,


ein genaues Datum für die Veröffentlichung der Musteranschreiben für PUEG ist nicht bekannt.


Sobald die Veröffentlichung des bundesheinheitlichen Dokuments erfolgt, werden diese auch wieder im DATEV-Hilfe-Center übernommen.


Planmäßig sollte dies innerhalb der nächsten zwei Wochen passieren.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
Gutti
Einsteiger
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Nachricht 33 von 41
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War das bisherige Anschreiben im Hilfe-Center denn inhaltlich falsch? Wenn nicht, dann würde ich das bitte gerne weiter verwenden können. Meine Mandanten wissen ein paar Wochen mehr Zeit zur Unterlagensammlung wahrscheinlich mehr zu schätzen als eine bundeseinheitliche Formulierung.

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BMayer
Einsteiger
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Nachricht 34 von 41
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Es wurde geändert, dass Nachweise nur für Kinder unter 25 benötigt werden.

 

BMayer
Einsteiger
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Nachricht 35 von 41
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Moin,

 

lasst Ihr Euch auch einen Nachweis geben, wenn es nur ein Kind gibt und dieses im Programm eh schon berücksichtigt wird?

LG Bianca

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rschoepe
Fachmann
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Nachricht 36 von 41
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Wir haben pauschal alle Mandanten (als Arbeitgeber) angeschrieben, dass sie bitte die entsprechenden Unterlagen ihrer Mitarbeiterïnnen einreichen mögen. Natürlich kennt man manche so gut, dass die Nachfrage eigentlich unnötig ist - aber andererseits haben wir damit gleich noch sichergestellt, dass die Nachweise für die elektronischen Engeltbegleitunterlagen vorliegen, falls das bisher nicht der Fall war.

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pogo
Meister
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Nachricht 37 von 41
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Bis 30.06.2025 braucht man gar keine Nachweise. Es reicht eine Mitteilung des Arbeitnehmers über seine Kinder.

Spätestens ab 01.04.2025 gibt es den digitalen Nachweis. Dann braucht man auch keine anderen Nachweise mehr.

 

Man sollte jetzt zumindest die Mitteilungen der AN einsammeln, da ansonsten zu viel gezahlte Beiträge mit Zinsen erstattet werden müssen. Und 2025 wird es für uns problematisch, 2023 noch zu korrigieren.

 

 

Was aber passiert, wenn vom AN mehr Kinder angegeben werden als tatsächlich vorhanden sind ? 🤔

Das kommt wohl nicht vor.

 

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/pueg/beitragsdifferenzierung-nach-kinderzahl.html

Zusammenfassend gibt es somit im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 für die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen folgende drei Möglichkeiten vorzugehen. Diese können:

 

  1. sich die Nachweise vorlegen lassen und diese prüfen,
  2. sich die Angaben zu den Kindern ohne weitere Prüfung mitteilen lassen,
  3. die Einführung des digitalen Nachweisverfahrens abwarten.

 

Auf jedem Fall sind zu viel gezahlte Beiträge rückwirkend zu erstatten und die Erstattungssumme ist zu verzinsen.

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rgeiler
Einsteiger
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Nachricht 38 von 41
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Hallo Zusammen,

 

soweit die Veröffentlichung des bundesheinheitlichen Dokuments dann innerhalb der nächsten zwei Wochen passiert, ist ja alles toll!

 

D.h. zum Inkraftreten des Gesetzes liegen dann die Dokumente vor.

 

Versenden, informieren und ausfüllen lassen muss man die ja nicht oder?

 

(Ironie off)

 

Wer ist denn da in welchem Ministerium am Bearbeiten?

 

 

Kollegiale Grüße!

 

R. Geiler

mhaas
Erfahrener
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Nachricht 39 von 41
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@pogo  schrieb:

Bis 30.06.2025 braucht man gar keine Nachweise. Es reicht eine Mitteilung des Arbeitnehmers über seine Kinder.

Spätestens ab 01.04.2025 gibt es den digitalen Nachweis. Dann braucht man auch keine anderen Nachweise mehr.

 

Hahahahahahahaha ... ernsthaft? Es arbeiten vier (in Worten: VIER) Ministerien daran mit ... jedes für sich braucht schon zwei Jahre.

 

Tut mir leid, aber den konnte ich mir jetzt nicht verkneifen.

Lang may yer lum reek
pogo
Meister
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Nachricht 40 von 41
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@mhaas  schrieb:

 

Tut mir leid, aber den konnte ich mir jetzt nicht verkneifen.

Im Gespräch wäre mein Unterton bei der Nennung des 1.4.25 definitiv angekommen. 😉

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StefanieSchmidt84
Beginner
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Nachricht 41 von 41
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Das habe ich auch auch sofort gesehen und auch moniert. Das fand ich auch merkwürdig.

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letzte Antwort am 15.06.2023 09:25:15 von StefanieSchmidt84
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