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DÜ-Protokoll Entgeltersatzleistung Krankengeld Lfd. Brutto tatsächlich nicht nachvollziehbar

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letzte Antwort am 15.06.2022 16:43:13 von Flitze0815
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r_borchert
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

 

ein MA (Stundenlohnempfänger) hat am 01.04.2022 im Unternehmen angefangen.

Seit 19.04.2022 ist er krank, bekommt also Krankengeld von der KK.

Im DÜ-Protokoll Entgeltersatzleistung wird ein Lfd. Brutto tatsächlich von 1.244,25 € für 88,88 Std. angegeben.

Es müssten nach meinem Verständnis jedoch 1.312,50 € für 93,75 Std. sein (14,- € x 93,75 Std. bis 18.04.2022).

Kann mir hier jemand behilflich sein?

Vielen Dank im Voraus!

MHoeft
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

prüfen Sie unter Arbeitszeiten - Regelmäßige Arbeitszeit - Umrechnung , die Umrechnung der Festbezüge bei Teilmonaten.

 

Beachte, die Einstellung für die Umrechnung greift für das ganze Jahr.

mh
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r_borchert
Aufsteiger
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Hallo,

 

das bringt leider keine Änderung.

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MHoeft
Fortgeschrittener
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Wir mit festem Monatslohn gerechnet? Gabe es weitere Eingaben? Wie ist die Arbeitszeit auf Wochentagen verteilt?

 

Prüfen nach Hilfe-Center

mh
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r_borchert
Aufsteiger
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Nein, es gibt keinen festen Monatslohn.

Es wird ein Std.-Lohn von 14,- € zu 93,75 Std. = 1.312,50 € abgerechnet.

Die Arbeitszeit ist mit Mo - Do je 8,75 Std. und Fr. 5,0 Std, verteilt.

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tbehrens
Erfahrener
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Welche Eingaben wurde gemacht? Stundenlohn oder Festbetrag (Bewegungsdaten)? Festgehalt (Stammdaten)? Ist er in den Stammdaten auch als Stundenlohnempfänger geschlüsselt? Welchen Umrechnungsschlüssel verwenden Sie? Wie lange war er krank? Hat er ab 29.04.2022 LFZ erhalten? 

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r_borchert
Aufsteiger
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Es wurden folgenden Eingaben gemacht:

LA Stundenlohn in den Bewegungsdaten. Kein Festgehalt o. Ä.

Er ist als Stundenlohnempfänger geschlüsselt.

Umrechnungsschlüssel = Betrag x zu bez. Kalendertage / 30 Tage

Er war vom 19.04. - 06.05. krank, LFZ erhielt er ab 29.04.2022 (wird noch nachberechnet)

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


gerne sehen wir uns den Sachverhalt genauer an.

 

Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Constanze_GM
Einsteiger
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Hallo Frau Borchert,

 

kann es sein, dass Sie in Ihrer Berechnung erstmal einen "Denkfehler" haben? Die Entgeltfortzahlung durch die Krankenkasse greift nur innerhalb der ersten 28 Tage eines neuen Beschäftigungsverhältnisses. Somit endet K6 am 28.02.2022, ab 29.04.2022 wird wieder der Ausfallschlüssel K gebucht. Somit erhöht sich Ihre abzurechnende Zeit bereits auf 98,75 Stunden. Dann ändert sich auch Ihre EEL-Meldung. Erst nach Ablauf von insgesamt 42 Kranktagen können Sie dann wieder K6 einschlüsseln, also ab 31.05.2022.

 

Constanze

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r_borchert
Aufsteiger
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Nachricht 10 von 15
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Hallo Constanze,

 

leider liegt es auch nicht daran, es ist alles wie von Ihnen geschlüsselt.

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Constanze_GM
Einsteiger
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Nachricht 11 von 15
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Hallo Frau Borchert, könnten Sie vielleicht auch mal ein Screenshot vom DÜ-Protokoll hochladen? Dann könnte man sich das besser vorstellen und vielleicht auch sehen, woran es scheitert.

 

Vielen lieben Dank im voraus. Muß ehrlich zugeben, dass mich das jetzt auch ein wenig fesselt. Man möchte ja schließlich verstehen, was im Hintergrund berechnet wird.

 

LG Constanze

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r_borchert
Aufsteiger
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Hallo Constanze,

 

hier sind Screenshots vom DÜ-Protokoll und der Abrechnung:

 

DÜ-Protokoll.JPG

Entgeltabrechnung.JPG

  

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lohnhilfe
Meister
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Hallo,

 

wenn ich das gesamte Brutto (1382,50) durch 20 zu bezahlende Tage dividiere und dann mal die 18 Tage vor Beginn der Erkrankung, dann komme ich genau auf 1244,25 €.

LG
VM
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Constanze_GM
Einsteiger
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Hallo Frau Borchert,

 

genau wie Lohnhilfe das schildert, so berechnet sich auch die Zeit von 88,88 Stunden (98,75 Stunden *18 Tage / 20 Arbeitstage). Manchmal ist es doch einfacher, sich an der Abrechnung zu orientieren.

LG

Constanze

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Flitze0815
Fortgeschrittener
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Bin mir nicht 1000prozentig sicher.. aber!! 😁

 

wenn unter Personaldaten/Schnellerfassung Reiter Beschäftigung die Entlohnungsform Stundenlohn eingestellt ist

und

unter Personaldaten/Arbeitszeiten/regelmäßige Arbeitszeit das tatsächliche Tagessoll (Mo-Do 8,75, Fr 5,0) erfasst wird und die Umrechnung der Festbezüge auf Betrag*zu bezahlende Arbeitstage/monatliche Arbeitstage geschlüsselt ist

 

sollte sich die Runderei vermeiden lassen

 

Dieses Problem hatte ich tatsächlich noch nie.

 

Gruß

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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letzte Antwort am 15.06.2022 16:43:13 von Flitze0815
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