Hallo zusammen,
ein MA (Stundenlohnempfänger) hat am 01.04.2022 im Unternehmen angefangen.
Seit 19.04.2022 ist er krank, bekommt also Krankengeld von der KK.
Im DÜ-Protokoll Entgeltersatzleistung wird ein Lfd. Brutto tatsächlich von 1.244,25 € für 88,88 Std. angegeben.
Es müssten nach meinem Verständnis jedoch 1.312,50 € für 93,75 Std. sein (14,- € x 93,75 Std. bis 18.04.2022).
Kann mir hier jemand behilflich sein?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
prüfen Sie unter Arbeitszeiten - Regelmäßige Arbeitszeit - Umrechnung , die Umrechnung der Festbezüge bei Teilmonaten.
Beachte, die Einstellung für die Umrechnung greift für das ganze Jahr.
Hallo,
das bringt leider keine Änderung.
Wir mit festem Monatslohn gerechnet? Gabe es weitere Eingaben? Wie ist die Arbeitszeit auf Wochentagen verteilt?
Prüfen nach Hilfe-Center
Nein, es gibt keinen festen Monatslohn.
Es wird ein Std.-Lohn von 14,- € zu 93,75 Std. = 1.312,50 € abgerechnet.
Die Arbeitszeit ist mit Mo - Do je 8,75 Std. und Fr. 5,0 Std, verteilt.
Welche Eingaben wurde gemacht? Stundenlohn oder Festbetrag (Bewegungsdaten)? Festgehalt (Stammdaten)? Ist er in den Stammdaten auch als Stundenlohnempfänger geschlüsselt? Welchen Umrechnungsschlüssel verwenden Sie? Wie lange war er krank? Hat er ab 29.04.2022 LFZ erhalten?
Es wurden folgenden Eingaben gemacht:
LA Stundenlohn in den Bewegungsdaten. Kein Festgehalt o. Ä.
Er ist als Stundenlohnempfänger geschlüsselt.
Umrechnungsschlüssel = Betrag x zu bez. Kalendertage / 30 Tage
Er war vom 19.04. - 06.05. krank, LFZ erhielt er ab 29.04.2022 (wird noch nachberechnet)
Hallo,
gerne sehen wir uns den Sachverhalt genauer an.
Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns.
Hallo Frau Borchert,
kann es sein, dass Sie in Ihrer Berechnung erstmal einen "Denkfehler" haben? Die Entgeltfortzahlung durch die Krankenkasse greift nur innerhalb der ersten 28 Tage eines neuen Beschäftigungsverhältnisses. Somit endet K6 am 28.02.2022, ab 29.04.2022 wird wieder der Ausfallschlüssel K gebucht. Somit erhöht sich Ihre abzurechnende Zeit bereits auf 98,75 Stunden. Dann ändert sich auch Ihre EEL-Meldung. Erst nach Ablauf von insgesamt 42 Kranktagen können Sie dann wieder K6 einschlüsseln, also ab 31.05.2022.
Constanze
Hallo Constanze,
leider liegt es auch nicht daran, es ist alles wie von Ihnen geschlüsselt.
Hallo Frau Borchert, könnten Sie vielleicht auch mal ein Screenshot vom DÜ-Protokoll hochladen? Dann könnte man sich das besser vorstellen und vielleicht auch sehen, woran es scheitert.
Vielen lieben Dank im voraus. Muß ehrlich zugeben, dass mich das jetzt auch ein wenig fesselt. Man möchte ja schließlich verstehen, was im Hintergrund berechnet wird.
LG Constanze
Hallo Constanze,
hier sind Screenshots vom DÜ-Protokoll und der Abrechnung:
Hallo,
wenn ich das gesamte Brutto (1382,50) durch 20 zu bezahlende Tage dividiere und dann mal die 18 Tage vor Beginn der Erkrankung, dann komme ich genau auf 1244,25 €.
Hallo Frau Borchert,
genau wie Lohnhilfe das schildert, so berechnet sich auch die Zeit von 88,88 Stunden (98,75 Stunden *18 Tage / 20 Arbeitstage). Manchmal ist es doch einfacher, sich an der Abrechnung zu orientieren.
LG
Constanze
Bin mir nicht 1000prozentig sicher.. aber!! 😁
wenn unter Personaldaten/Schnellerfassung Reiter Beschäftigung die Entlohnungsform Stundenlohn eingestellt ist
und
unter Personaldaten/Arbeitszeiten/regelmäßige Arbeitszeit das tatsächliche Tagessoll (Mo-Do 8,75, Fr 5,0) erfasst wird und die Umrechnung der Festbezüge auf Betrag*zu bezahlende Arbeitstage/monatliche Arbeitstage geschlüsselt ist
sollte sich die Runderei vermeiden lassen
Dieses Problem hatte ich tatsächlich noch nie.
Gruß
Flitze