Hallo zusammen,
anbei der Folgefall zu . Der Auszubildende wurde weiterbeschäftigt. In der Arbeitsbescheinigung wird auch hier ein falsches Beginn-Datum ausgegeben.
Folgender Fall liegt vor:
Ausbildungsende: 20.06.2018
Übernahme Auszubildender zum 21.06.2018 = Weiterbeschäftigung (wegen korrekter DÜ-Meldungen Sozialversicherung bisherigen Mitarbeiterbestand kopiert, 1. Abrechnungszeitraum: Juni 2018)
Dateneingabe in kopiertem Mitarbeiterbestand:
Vorschau Arbeitsbescheinigung:
Vielen Dank bereits im Voraus.
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo zusammen,
ein Anruf beim DATEV-Teamservice brachte die Lösung :
Grundsätzlich kann der Bescheinigungszeitraum nicht geändert werden. In obigen Fall kann das Beginn-Datum des Bescheinigungszeitraums jedoch beeinflusst werden:
Das "Problem" im obigen Fall war, dass der Haken beim Ersteintrittsdatum gesetzt war. Dadurch hat Lohn und Gehalt den tatsächlichen Beginn des Beschäftigungszeitraums (= Übernahme des Mitarbeiters nach Ausbildungsende) ignoriert. Durch Deaktivierung wird das korrekte Datum (21.06.2018) ausgegeben.