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DÜ Arbeitsbescheinigung: Bescheinigungszeitraum bei Kopie Mitarbeiterbestand/Weiterbeschäftigung Azubi

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letzte Antwort am 04.10.2018 10:19:13 von koecke
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koecke
Einsteiger
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Hallo zusammen,

anbei der Folgefall zu ​. Der Auszubildende wurde weiterbeschäftigt. In der Arbeitsbescheinigung wird auch hier ein falsches Beginn-Datum ausgegeben.

Folgender Fall liegt vor:

Ausbildungsende: 20.06.2018

Übernahme Auszubildender zum 21.06.2018 = Weiterbeschäftigung (wegen korrekter DÜ-Meldungen Sozialversicherung bisherigen Mitarbeiterbestand kopiert, 1. Abrechnungszeitraum: Juni 2018)

Dateneingabe in kopiertem Mitarbeiterbestand:

307331_pastedImage_1.png

Vorschau Arbeitsbescheinigung:

307330_pastedImage_0.png

Vielen Dank bereits im Voraus.

Viele Grüße

koecke
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
244 Mal angesehen

Hallo zusammen,

ein Anruf beim DATEV-Teamservice brachte die Lösung :

Grundsätzlich kann der Bescheinigungszeitraum nicht geändert werden. In obigen Fall kann das Beginn-Datum des Bescheinigungszeitraums jedoch beeinflusst werden:

Das "Problem" im obigen Fall war, dass der Haken beim Ersteintrittsdatum gesetzt war. Dadurch hat Lohn und Gehalt den tatsächlichen Beginn des Beschäftigungszeitraums (= Übernahme des Mitarbeiters nach Ausbildungsende) ignoriert. Durch Deaktivierung wird das korrekte Datum (21.06.2018) ausgegeben.

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letzte Antwort am 04.10.2018 10:19:13 von koecke
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