Die hkk schrieb am 3.7., dass ich die Wahl des Umlagesatzes im DEÜV-Verfahren übermitteln soll.
Die Krankenkasse hab ich Ende Juni neu anlegen müssen. Schätzverfahren ist aktiv.
Die Abrechnung erfolgte am 7.7.
Der erste Beitragsnachweis wird demnach ja erst am 21.7. verschickt, die Anmeldung mit Eintritt im Juni liegt aber vor.
Hätte jetzt nicht trotzdem die Auswertung 435 auftauchen müssen, die mir die übermittelten Daten anzeigt?
Da es die nicht zu geben scheint, wird wohl auch nichts übermittelt worden sein. Trotz neu angelegter KK?
Muss/Wird die KK jetzt die Daten anfordern?
Wie kann ich das übermitteln selbst erzwingen? Geht das überhaupt?
Geschieht das durch das Senden der Stammdaten oder nur bei einer Abrechnung?
Wenn die KK Daten anfordert, wird die Antwort mit der nächsten Abrechnung verschickt?
Meiner Erfahrung nach sollte es reichen, wenn du bei der Krankenkasse anrufst und sagst, dass der Mandant im Schätzverfahren ist. Dann wissen sie ja, dass die Daten mit einem Monat Verspätung (mit dem ersten Beitragsnachweis) kommen und legen die Sache bis dahin beiseite.
Jetzt bist du auf den einzigen Punkt eingegangen, der kein Problem darstellt. 😉
Mir geht es ja um die Übermittlung der Arbeitgeberdaten. Wann das passiert, ob man es außerhalb einer Abrechnung anstoßen kann, etc.
Jetzt hatte ich grade die Idee, dass nichts übermittelt und Auswertung 435 vielleicht deshalb nicht erstellt wurde, weil ich den Juni abgerechnet habe?
Bei einem Anruf bei der KK kam übrigens heraus, dass dort nicht mal bekannt war, dass die KK die Angaben auch anfordern kann und nicht nur der AG sie übermitteln muss. Alles Neuland. 😉
Die Daten werden, soweit ich weiß, mit dem ersten Beitragsnachweis übermittelt. Ob man das vorher schon anstoßen kann … 🤷♀️
Mir fällt leider gerade auch nicht mehr ein, bei welchem Mandanten wir das letztens hatten (so oft kommt es ja nicht vor), dass ich nachschauen könnte, wann Auswertung 435 zurück gekommen ist.
High,
den Vordruck zur Wahl des Umlagesatzes
flink per Fax, Metalposaunist wird mich grüssen😀
br Mike
@MikeWHerbs schrieb:den Vordruck zur Wahl des Umlagesatzes
flink per Fax, Metalposaunist wird mich grüssen😀
Ab 1.7. ausschließlich elektronisch! Steht extra im Schreiben drin. 😁
@pogo schrieb😀
Ab 1.7. ausschließlich elektronisch! Steht extra im Schreiben drin. 😁
Elektronische Übermittlung mit SV-net "Eröffnung AG-Konto" mit Wahl Umlagesatz wäre eine Alternative oder Notlösung
Nur am Rande - bin mir da nicht sicher:
Wird die Meldung für U1-Satz nicht von LODAS ausgelöst wenn Du die neue Krankenkasse anlegst, die Beitragsschätzung für 07 erfasst und nur die Stammdaten wegschickst (ohne Abrechnungsauslösung). Dann wird doch für 07 die Beitragsschätzung bereitgestellt für die Übermittlung im Juli und evtl. auch die restlichen Übermittlungen für Umlagesatz etc.?
=> Edit: habs nicht genau gelesen: 07 ist ja nicht relevant: war ja schon für 06
Schöne Grüsse
High,
okay, das ist wohl an mir vorbeigegangen, mit dem 01.07.2023 elektronisch.
Aber geil, fordern und selbst nix auf die Reihe kriegen. excuse moi
Gruss Mike
aber wenn es ab 06/ 2023 gelten sollte, dennoch faxen😀
Steht extra im Schreiben drin. 😁
Welches Schreiben? Hat die Krankenkasse nicht per Datensatz „Krankenkassenmeldung“ (DSKK) die Anforderung zur Eröffnung des Arbeitgeberkontos mit dem neuen Abgabegrund 06 „Anforderung Arbeitgeberdaten“ zurückgemeldet? Das wäre ja die Voraussetzung dafür, dass der Arbeitgeber irgendwas elektronisch melden muss.
@MikeWHerbs schrieb:
okay, das ist wohl an mir vorbeigegangen, mit dem 01.07.2023 elektronisch.
Daten zum Arbeitgeberkonto in LODAS erfassen - DATEV Hilfe-Center
Dafür gab es doch extra die Daten im Brennpunkt 😉
die Wahl des Umlagesatzes war schon recht lange, falls der vom normalen abweicht, extra zu beantragen.
Gruss Mike
Jopp,,
aber es geht doch um den Umlagesatz?
Gruss Mike
Ich hatte bisher 20 Jahre lang Probleme mit der SV-Prüfung, wenn der Umlagesatz nicht explizit beantragt wurde.
Falls das jetzt auch so geht, Freude meinerseits😀
Gruss Mike
High,
claro, aber wie beantrage ich einen abweichenden Umlagesatz?
also U2, U4 oder was sonst so angeboten wird?
Gruss Mike
Ich vermute:
Da man innerhalb der ersten vier Wochen eines Kalenderjahres eine (vom Vorjahr) abweichenden Umlagesatz wählen darf - einfach den Umlagesatz im Januar auf X abändern. DATEV meldet die neuen Daten.
So ist es in Lohn und Gehalt:
Wenn sich die Daten des Arbeitgeberkontos ändern, wird automatisch eine Änderungsmeldung an die Krankenkassen übermittelt.
https://apps.datev.de/help-center/documents/1026736