Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich einer Lohnabrechnung.
Wie würdet ihr vorgehen?
Arbeitnehmer arbeitet vom 01.04.-08.04.2020 ganz normal
ab dem 09.04.-13.04.2020 in Kurzarbeit
und ab dem 14.04.2020 bis aktuell krankgeschrieben.
Nun wurde Sie positiv auf Corona getestet. Eine behördliche Bescheinigung liegt vor.
Hallo,
wie ich vorgehen würde? Ich würde kurzfristig Urlaub nehmen bei so einer Lohnabrechnung... 😉
Im Ernst:
Hier hilft nur die Erfassung über das Kalendarium weiter mit der Einzelerfassung für jeden Tag.
Annahme: Stundenlohnempfänger & behördliche Absonderung ab 20.04.2020 bis laufend
01.-08. normale Arbeitsstunden
09.-13. KUG-Stunden (bei Voll-Ausfall) oder normale Stunden & KUG-Stunden (bei Teilausfall)
14.-19. KUG/krank
20.-30. Entschädigung wegen Quarantäne
Infos zu den Entschädigungszahlungen wegen Quarantäne findest Du im LEXINFORM-Dokument 1008768
Gruß, André
Wenn du meine Urlaubsvertretung übernimmst, dann mach ich doch gerne Urlaub 🙂 🙂
Ich habe noch ein Problem mit der Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz..
Kranke Personen haben kein Anspruch auf Entschädigung. Meine Mitarbeiterin war vor der behördlichen Anordnung krankgeschrieben. Ich telefoniere am Besten mal mit dem Gesundheitsamt.
Das kommt auf die Entlohnung an... 😉
In diesem Fall würde ich auch mit dem Amt telefonieren.
Es wäre super, wenn Du dann mal denen ihre Antwort hier mitteilst.
LG
oh man, nun ist meine Antwort erneut weg.
Die Lösung zu meiner Frage habe ich daher in den Anhang gepackt:
Vielen Dank !
Hallo,
den Tipp mit dem kurzfristig Urlaub nehmen finde ich sehr gut.
Leider komme ich aber nicht drum rum.
Ich hatte bereits eine Abrechnung wegen Quarantäne im Frühjahr. Damals ein Stundenlöhner in einem Monat.
Das hat damals alles sehr gut geklappt, war halt etwas Arbeit mit den ganzen Probeabrechnungen.
Aktuell habe ich leider wieder einen solchen Fall. Auch ein Stundenlöhner und monatsübergreifend.
Muss ich die Quarantäne-Abrechnung auf 2 Monate aufteilen?
Liebe Grüße
Linda
Hallo @aysenur ,
verstehe ich das richtig, dass die Entschädigung nur gezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer bei Feststellung der Covid 19 Infektion keine Symtome hat? Und bei Symtomen keine Entschädigung?
Das wäre ja völlig sinnfrei...
Danke für Feedback vorab.
Viele Grüße
Christine Kundler
keine Symptome = Quarantäne ohne AU = Entschädigung
mit Symptomen = AU = Entgeltfortzahlung = keine Entschädigung
@anjuwan Merci 🙂