Hallo allerseits,
die steuerfreie Corona-Sonderzahlung von insgesamt 1.500 Euro wurde bis zum 31.03.2022 verlängert.
Mein Mandant möchte mit der Lohnabrechnung für den Monat März 2022 noch eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung abrechnen und auszahlen. Sie Lohnabrechnung für März 2022 und Auszahlung erfolgt jedoch erst im April 2022 (Spätabrechner). Ist die Corona-Sonderzahlung dann noch steuerfrei, wenn sie zwar mit der Lohnabrechnung März 2022 abgerechnet wird, die Auszahlung jedoch erst im April 2022 erfolgt?
Vielen Dank
AnkeD
Hallo Anke,
wenn der Zeitraum für die Zahlung nicht verlängert wurde, dann ist die Auszahlung im April 2022 steuer- und sozialversicherungspflichtig, da es hier darum ging wann das Geld dem AN zugeflossen ist.
Gruß
Björn
Nein, wenn der Corona-Bonus erst im April ausgezahlt wird, dann ist er nicht mehr steuer- und sv-frei.
Was anderes wäre es gewesen, wenn der Arbeitgeber den Corona-Bonus zum 31.03. bar ausgezahlt hätte
oder zumindest vorab so überwiesen hätte, dass es dem Arbeitnehmer am 31.03. zur Verfügung steht.
Dann hätte man mit der April-Abrechnung eine Nachberechnung für März machen und den Corona-Bonus bei den Nettoabzügen als "bereits erhalten" erfassen können.
Vielen Dank!!!
So hatte ich es auch gelesen.
Vielen Dank!!!