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Corona Sonderzahlung Auszahlung

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letzte Antwort am 13.04.2022 13:50:57 von AnkeD-19
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AnkeD-19
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Hallo allerseits,

 

die steuerfreie Corona-Sonderzahlung von insgesamt 1.500 Euro wurde bis zum 31.03.2022 verlängert.

Mein Mandant möchte mit der Lohnabrechnung für den Monat März 2022 noch eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung abrechnen und auszahlen. Sie Lohnabrechnung für März 2022 und Auszahlung erfolgt jedoch erst im April 2022 (Spätabrechner). Ist die Corona-Sonderzahlung dann noch steuerfrei, wenn sie zwar mit der Lohnabrechnung März 2022 abgerechnet wird, die Auszahlung jedoch erst im April 2022 erfolgt? 

 

Vielen Dank

AnkeD

björn
Experte
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Hallo Anke,

 

wenn der Zeitraum für die Zahlung nicht verlängert wurde, dann ist die Auszahlung im April 2022 steuer- und sozialversicherungspflichtig, da es hier darum ging wann das Geld dem AN zugeflossen ist.

 

 

Gruß

Björn

Hayen
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Nein, wenn der Corona-Bonus erst im April ausgezahlt wird, dann ist er nicht mehr steuer- und sv-frei. 

 

Was anderes wäre es gewesen, wenn der Arbeitgeber den Corona-Bonus zum 31.03. bar ausgezahlt hätte

oder zumindest vorab so überwiesen hätte, dass es dem Arbeitnehmer am 31.03. zur Verfügung steht. 

Dann hätte man mit der April-Abrechnung eine Nachberechnung für März machen und den Corona-Bonus bei den Nettoabzügen als "bereits erhalten" erfassen können.  

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AnkeD-19
Beginner
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Vielen Dank!!! 
So hatte ich es auch gelesen. 

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AnkeD-19
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Vielen Dank!!!

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letzte Antwort am 13.04.2022 13:50:57 von AnkeD-19
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