Die Verlängerung bis zum 31. Mai 2023 gilt doch nur für Pflegeeinrichtungen und nicht für Arzt- und Zahnarztpraxen, oder? Hier konnten die 4.500 € bis zum 31.12.2022 "nur" steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden....
Hallo @UBlM ,
warum nicht einfach mal im WWW schauen?
Gruß, vw
Mal für Schlaue! Das habe ich schon und darf man hier zur Sicherheit nicht noch nachfragen? Diese Antwort hätten Sie sich sparen können... im Grunde findet man alles in www, aber ob es immer alles richtig ist?!!
Einen schönen Tag noch und vielen Dank für die tolle Antwort von Ihnen....
Hallo,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine rechtlichen Auskünfte erteilen können.
Klären Sie den Sachverhalt bei Bedarf gern mit dem Finanzamt.