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Corona-Beihilfe LA 5650 ab 02/2021 in L+G nicht mehr abrechenbar

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letzte Antwort am 19.08.2021 08:41:48 von Kantapper
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aspell
Beginner
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Hallo zusammen,

 

in einer Probeabrechnung für Februar 2021 soll die Corona-Beihilfe mit der LA 5650 abgerechnet werden.

 

Laut Programm ist die LA ab 02/2021 nicht mehr gültig.

 

Hat jemand hiervon schon gehört und weiß, ob es zur Abrechnung der Corona-Beihilfe eine neue LA geben wird?

 

Wir arbeiten aktuell mit Version 11.6.

 

Lieben Dank!

 

Anja

cro
Experte
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Die Verwendung ist vom Programm bis zum 31.01.2021 begrenzt. Nach meinem Verständnis nicht änderbar.

 

Wir haben die Stammlohnart 3701(st.+sv-frei) auf 3707 kopiert und umbenannt. 

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 3 von 12
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Hallo,

 

ich denke, da muss die Datev nachbessern, da es ja bis 30.6.21 verlängert wurde.

LG
VM
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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

in der Version 11.6 von Lohn und Gehalt ist die Lohnart 5650 Corona-Prämie stfr. tatsächlich nur bis 01/2021 verwendbar. 

 

Sobald Sie das Service-Release 11.61 installiert haben, können Sie die Lohnart - nach aktuellem Stand - bis 06/2021 abrechnen.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
heilemir
Beginner
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Hallo,

 

die Corona Prämie ist ja bis 2022 verlängert worden. Wann wird es bei der Lohnart 5650 nachgeholt? Ich muss die Lohnabrechnung 07/2021 mit Corona Prämie machen.

mfg

Iryna Heilemann

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Gelöschter Nutzer
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In L&G 11.65 ist es bis 03.2022 geschlüssel.. mit den neusten Programmversionen hatten wir da auch nie Probleme.

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heilemir
Beginner
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OK, hab mich erkundigt - die neueste Version wird in den nächsten Tagen auch bei uns Installiert. Danke für die Info

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Kantapper
Aufsteiger
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Moin,

 

haben das Update 11.65 auch installiert. Funktioniert aber trotzdem nicht.
Hab ich da etwas übersehen?

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LF
Fortgeschrittener
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Haben Sie die aktuellen Lohnarten über den Lohnarten-Assistenten eingelesen (und kontiert)?

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Kantapper
Aufsteiger
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Nein, das habe ich nicht, können Sie mir verraten, wie das geht?

 

Die Lohnarten sind aber auch bereits vorhanden, habe Sie ja in verganender Zeit auch angewendet.

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LF
Fortgeschrittener
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Wenn die Lohnarten beim Mandanten vorhanden sind, brauchen Sie sie nicht einzulesen, dann können sie die 5650 in der Monatserfassung verwenden.

 

Wenn die Lohnarten beim Mandanten nicht vorhanden sind, klicken Sie bitte auf den Lohnartenassistenten beim Mandanten und lassen sich von dort aus führen.

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Kantapper
Aufsteiger
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Nachricht 12 von 12
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Danke für die Antworten. Das Update wurde nochmal durchgeführt, jetzt klappt es.

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letzte Antwort am 19.08.2021 08:41:48 von Kantapper
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