Hallo Community,
muss jetzt eine Corona-Erkrankung abrechnen. Getest wurde am 27.10.2020 .
Krankmeldung vom Arzt ab 27.10.2020.
Bescheid Absonderung ab 02.11.2020
Den Zeitraum ab 27.10.2020 bis 30.10.2020 rechne ich doch wie eine "normale Krankheit" ab für die es keine Möglichkeit der Erstattung von Arbeitgeberseite gibt?
Ich rechne einen Stundenlohnempfänger ab.
Kann mir jemand weiterhelfen ?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn es eine Erkrankung ist (AU vorhanden) wird es als Erkrankung über die KK abgerechnet. Der AG erhält über die Umlage U1 anteilig das Geld zurück.
Ist es eine Absonderung (Quarantäne) ohne Erkrankung dann tritt IfSG in Kraft. Dann zahlt der AG das Geld aus und holt sich mit dem Antrag beim Regierungspräsidium (gilt für Baden Württemberg) das Geld zurück.
Grüße
Carmen Liebich
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Info. Ich sehe das auch so.
Leider bekommt der AG keine Erstattung da über 100 Mitarbeiter.
Schönen Feierabend