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COVID-19 erkrankt

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letzte Antwort am 09.11.2020 16:02:29 von Bonita66
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Bonita66
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 3
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Hallo Community,

 

muss jetzt eine Corona-Erkrankung abrechnen. Getest wurde am 27.10.2020 .

Krankmeldung vom Arzt ab 27.10.2020.

Bescheid Absonderung ab 02.11.2020

Den Zeitraum ab 27.10.2020 bis 30.10.2020 rechne ich doch wie eine "normale Krankheit" ab für die es keine Möglichkeit der Erstattung von Arbeitgeberseite gibt?

Ich rechne einen Stundenlohnempfänger ab.

 

Kann mir jemand weiterhelfen ?

 

Viele Grüße

carmenliebich
Einsteiger
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Nachricht 2 von 3
467 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn es eine Erkrankung ist (AU vorhanden) wird es als Erkrankung über die KK abgerechnet. Der AG erhält über die Umlage U1 anteilig das Geld zurück.

 

Ist es eine Absonderung (Quarantäne) ohne Erkrankung dann tritt IfSG in Kraft. Dann zahlt der AG das Geld aus und holt sich mit dem Antrag beim Regierungspräsidium (gilt für Baden Württemberg) das Geld zurück.

 

Grüße

 

Carmen Liebich

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Bonita66
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
456 Mal angesehen

Hallo,

 

vielen Dank für die  schnelle Info. Ich sehe das auch so.

Leider bekommt der AG keine Erstattung da über 100 Mitarbeiter.

 

Schönen Feierabend

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letzte Antwort am 09.11.2020 16:02:29 von Bonita66
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