Hallo Miteinander!
Gerade kam ein Bußgeldbescheid gegen einen unserer ehemaligen Mitarbeiter herein.
Da damals 2021 Widerspruch eingelegt wurde hat es bis jetzt gedauert bis nun ein neuer Bußgeldbescheid erlassen wurde.
Der Mitarbeiter ist bereits 07/2021 ausgetreten.
Eine Rückrechnung ist leider nur noch ins Vorjahr möglich.
Normalerweise, wenn der Mitarbeiter noch im Unternehmen wäre, würde ich den Betrag für das Bußgeld mit einer 843 Netto Sachzuwendung und 844 Übern. SV AN aus Schz. und 845 Übern. Steuer aus SV AN und Netto-Abzug in Höhe der Sachzuwendung abrechnen.
Ich könnte den Mitarbeiter für 10/2023 anlegen. Da ja aber kein Gehalt gezahlt wird, fällt nur für die Netto-Sachzuwendung keine Steuer und SV an.
Folgende Idee habe ich gerade:
Ich mache eine Probeabrechnung mit dem Gehalt, welches der Mitarbeiter vor seinem Austritt bekommen hatte.
Danach mache ich eine Probeabrechnung zusätzlich mit dem Bußgeld.
So könnte ich mir zumindest die Steuer und die SV ausrechnen, die für das Bußgeld alleine angefallen wäre.
Was meint ihr?
Hat jemand eine bessere Idee?
VG
AK
Hallo AK,
rechtlich können wir Sie nicht beraten. Bitte halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.