Hallo Zusammen,
wir haben den Fall, dass ein Bußgeldbescheid an den Geschäftsführenden und den Mitarbeitenden erging (Prüfung Fahrtenschreiber). Die Bußgelder wurden von beiden bezahlt, diese sollen jetzt in voller Höhe erstattet werden.
Ist das dann Arbeitslohn (st./sv.-pflichtig) oder nur Geldwerter Vorteil?
Wie rechne ich das genau ab (vgl. Anlage/Lohnart etc.)
Vielen lieben Dank im Voraus. 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die Bußgelder wurden von beiden bezahlt, diese sollen jetzt in voller Höhe erstattet werden.
Also ist die Erstattung jetzt nur ein durchlaufender Posten.
Update: Hab die Erst. durch AG übersehen. Sorry.
Hallo @JesEBH ,
ich kann mich der Meinung von @cro nicht anschließen.
Nach meinem Verständnis wurden die Bußgelder gegen die einzelnen Personen festgesetzt und nicht gegen das Unternehmen. Richtig? Dann haben die Mitarbeiter etwas falsch gemacht und die Erstattung durch den Arbeitgeber ist kein Auslagenersatz, sondern steuer- und sv-pflichtiges Arbeitsentgelt.
Ich bitte freundlich um Korrektur, sofern ich damit falsch liege! 🙂
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Wie ist das gemeint? Ich kann den MA doch nicht einfach einen Nettobetrag x ausbezahlen?!
Durchlaufende Posten kenne ich nur von der Umsatzsteuer 😛
Genau, und der AG möchte dies eben erstatten.
Wissen Sie auch wie ich es in L&G abrechne? Lohnart zum Beispiel? Oder eine entsprechende neu generieren?
Vielen Dank.
Schauen Sie sich auch mal die letzten beiden Absätze zum Betriebsausgabenabzug an ...
Und ja, ich würde eine neue Lohnart anlegen und entsprechend bezeichnen. In der Praxis hatte ich selbst einen solchen Fall noch nicht.
VG
Wir hatten bei einem Mandanten den Fall, dass die Firma die Bußgelder direkt bezahlt hat, das ist leider erst in der Prüfung aufgefallen …
Das wurde dann als Steuer- und SV-pflichtiger Arbeitslohn abgerechnet (= normaler Festbezug, entsprechend umbenannt), in unserem Fall dann mit Folge-Nettoabzug. Den brauchst du ja nicht.
Wenn der AG Steuer und SV übernehmen möchte, müsstest du eine Netto-Lohnart nehmen.
Ich würde das als Nettolohn abrechnen, so das der AG die Steuer u. SV übernimmt..
@JesEBH schrieb:
Ist das dann Arbeitslohn (st./sv.-pflichtig) oder nur Geldwerter Vorteil?
Und wo ist da der Unterschied? LSt und SV kostet beides.
Mir geht es ja tatsächlich um die Eingabe in der Abrechnung, da stehe ich ja gerade auf dem Schlauch.
Bei einer Lohnart Lohn/Gehalt o.ä. ziehe ich ja im Gegenzug zum geldwerten Vorteil doch den Betrag nicht noch als Nettogehalt ab, oder ? (Vgl. bAV oder Jobrad?)
Wie gebe ich es denn ein:
2000 Gehalt bzw. namentlich angepasste neue Lohnart x,00 Euro
Und die Höhe von Lst und SV als
2033 Nettolohn (zum Beispiel) x,00 Euro
Da steh ich gerade wirklich auf der Leitung. 🙁
Hallo noch einmal,
ich meinen Augen ist das kein Sachbezug, da der Arbeitgeber ja gerade die von den "Bebußten" bereits gezahlten Gelder an die "Sünder" erstattet. (Ich habe heute meine poetische Ader ;-))
Und wenn die Bußgelder eins zu eins erstattet werden sollen, müssen Sie tatsächlich eine Nettolohnart einrichten, die die Hochrechnung auf die entsprechende Bruttobeträge gewährleistet. (Daran hatte ich vorhin nicht gedacht; die anderen Lohnexperten hier wiesen aber hier bereits darauf hin.)
Ich bin LODAS-Nutzer und kann deshalb keine weiteren Hilfestellungen geben ....
Viele Grüße und viel Erfolg!
Super, jetzt habe ich es verstanden. Hatte vorher noch nie mir einem Nettolohn gearbeitet.
Lege ich an, wird ja super beschrieben.
Vielen lieben Dank. 🙂